Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 21. März 2014 wurde über den Mitbeteiligten wegen Übertretung des § 103 Abs. 2 KFG gemäß § 134 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 128,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 26 Stunden) verhängt, weil er es als Zulassungsbesitzer eines näher genannten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 31. Juli 2013 innerhalb der Frist von zwei Wochen bekannt zu geben, wer das Fahrzeug an einem näher bez... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 103 Abs. 2 KFG 1967 schützt das Interesse an einer jederzeit und ohne unnötige Verzögerung möglichen Ermittlung von Personen, die im Verdacht stehen, eine straßenpolizeiliche oder kraftfahrrechtliche Übertretung begangen zu haben, mithin das Interesse an einer rasc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der objektive Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 ist erfüllt, wenn eine Lenkerauskunft des Zulassungsbesitzers nicht richtig und vollständig erfolgt ist (vgl. E 3. November 2000, 2000/02/0194). Schlagworte Besondere Rechtsgebiete ... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Revisionswerber einer Verwaltungsübertretung gemäß § 103 Abs 1 Z 3 lit a Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) für schuldig erkannt, er habe es als gemäß § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der W. GmbH, welche Zulassungsbesitzerin eines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges sei, zu verantworten, dass diese das Lenken ihres Kraftfahrzeuges einer Person überlassen habe, die nicht die erforderliche Lenkbe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem mit ihr vorgelegten erstinstanzlichen Straferkenntnis und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid erkannte die belangte Behörde nach Durchführung einer Berufungsverhandlung den Beschwerdeführer, einen deutschen Staatsangehörigen, einer Verwaltungsübertretung gemäß § 103 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1976 (KFG) schuldig, weil er als Zulassungsbesitzer eines näher bezeichneten PKW der Aufforderung der B... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §1; B-VG Art129a Abs1 Z1; KFG 1967 §103 Abs2; KFG 1967 §134 Abs1; VStG §51 Abs1; AVG § 1 heute AVG § 1 gültig ab 01.02.1991 B-VG Art. 129a gültig von 01.01.2006 bis 31.1... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;StbG 1985 §10 Abs2 Z2; StVO 1960 §99 Abs2c; KFG 1967 § 134 heute KFG 1967 § 134 gültig ab 31.05.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2025 KFG 1967 § 134 gültig von 20.07.2024 bis 30... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin, einer Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina, vom 22. September 2009 auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft "mit Erstreckung auf die minderjährigen Kinder P P, geb. am 13.06.2001 in Salzburg, (und) S P, geb. am 04.10.2003 in Salzburg", gemäß §§ 10 Abs. 2 Z. 2, 17 Abs. 1 und 18 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 311 (in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2009; im Folgenden: StbG) abgew... mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E0720402010/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs1;32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs2; KFG 1967 §134 Abs1; VStG §22 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; KFG 1967 § 134 heute KFG 1967 § 134 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft V. (kurz: BH) jeweils vom 9. September 2009 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Lastkraftwagens, welcher zur Güterbeförderung im internationalen Straßenverkehr eingesetzt sei und dessen zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger 3,5 t übersteige, im Zeitraum vom 21. Jänner 2008 bis 26. Februar 2008 in 12 näher genannten Fällen (Spruchpunkt 2 des Straferkenn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig gesprochen, er habe als Fahrer eines näher angeführten Kraftfahrzeuges, das zur Güterbeförderung im innergemeinschaftlichen Straßenverkehr eingesetzt sei und dessen zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteige, I. (Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses vom 15. Februar 2011) an insgesamt sieben datumsmäßig angeführten Tagen innerhalb von 24 Stunden nach d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Juli 2011 wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen des KFG 1967 für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der unter der Überschrift "Beschwerdepunkte" Folgendes ausgeführt wird: "Durch den angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein gesetzmäßiges Verwaltungsstrafverfahren, sowie in seinem Recht in richtiger... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Mai 2010 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Mieter auf schriftliches Verlangen der Bezirkshauptmannschaft H. vom 28. Mai 2009 innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung keine Auskunft darüber erteilt, wer am 8. März 2009 um 14.36 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher bezeichneten Ort gelenkt habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch § 103a Abs. 1 Z. 3 iVm §§ 103 Abs. 2... mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E07204010E3R E0720402040/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs3;31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art15 Abs7a liti; KFG 1967 §134 Abs1; VStG §5 Abs2; KFG 1967 § 134 heute KFG 1967 § 134 gültig ab 31.05.2025 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E07204010E3R E0720402040/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs3;31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art15 Abs7a liti; KFG 1967 §134 Abs1; VStG §49 Abs2; KFG 1967 § 134 heute KFG 1967 § 134 gültig ab 31.05.2025 zuletzt geändert... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 2008 wurde der Beschwerdeführer als Lenker eines den Kennzeichen nach näher bestimmten Sattelzugfahrzeuges samt Anhänger nachstehender Verwaltungsübertretungen schuldig erkannt: "1) Sie haben als Lenker des angeführten KFZ, welches zur Güterbeförderung im innergemeinschaftlichen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t... mehr lesen...
Index: E3R E0720403010/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2 Abs1;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017; KFG 1967 §103 Abs2; KFG 1967 §134 Abs1; VStG §51e Abs1; VStG §51e Abs3; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Mai 2009 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzer eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges der Behörde nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft erteilt, von wem das Fahrzeug am 15. Juli 2008, um 13.53 Uhr an einem bestimmten Ort gelenkt worden sei, bzw. jene Person nicht benannt, welche diese Auskunft erteilen hätte können. D... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2; KFG 1967 §134 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; KFG 1967 § 103 heute KFG 1967 § 103 gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023 KFG 1967 § 103 gültig von 07.03.2019 bis 29.02.2024 zuletzt g... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 26. November 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges trotz nachweislicher schriftlicher Aufforderung dieser Bezirkshauptmannschaft vom 22. Juli 2008, zugestellt am 24. Juli 2008, keine Auskunft darüber erteilt, welche Person am 25. Juni 2008 um 6.49 im Ortsgebiet von L auf der H Straße - A Straße Richtung W das genannte Kraft... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 9. Juli 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Beauftragter der Zulassungsbesitzerin, der V. GmbH, zu verantworten, dass diese nicht dafür gesorgt habe, dass das dem Kennzeichen nach näher genannte Fahrzeug, welches zur Güterbeförderung im innerstaatlichen Straßenverkehr eingesetzt worden sei und dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §39 Abs2; AVG §45 Abs2; KFG 1967 §103 Abs2; KFG 1967 §134 Abs1; VStG §25 Abs2;VwRallg; AVG § 39 heute AVG § 39 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 39 gültig von 20... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2; KFG 1967 §134 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z3 litb; VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg; KFG 1967 § 103 heute KFG 1967 § 103 gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023 KFG 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 3. Jänner 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertreung nach außen berufene Organ der Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges, in der Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer der St. V. GesmbH in Wien zu verantworten, dass diese Gesellschaft nicht dafür gesorgt habe,. dass der Bezirkshauptmannschaft M. auf dere... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 15. November 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 19. März 2006 um 21 Uhr 19 an einem näher umschriebenen Ort trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, dass er sich beim vorhergehenden Lenken des Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §106 Abs5 Z2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §6;
Rechtssatz: Bei dem Delikt nach § 106 Abs. 5 Z. 2 KFG 1967 handelt es sich um ein Dauerdelikt. Wird es während einer Notstandsituation begangen, ist es nicht strafbar. Die Strafbarkeit tritt jedoch wieder ein, wenn der Notstand wegfällt. European C... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 10. April 2003, gerichtet an die Bundespolizeidirektion Innsbruck, beantragte die anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin die Erlassung eines Feststellungsbescheides mit dem Inhalt, dass durch die Anwachsung und Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB der S. Gesellschaft m.b.H. & Co OHG (im Folgenden kurz: OHG) durch die S. Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz: GmbH (= Beschwerdeführerin)) kein Umstand vorliege, der eine Abmeldung der für die OHG zugelass... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;HGB §142;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §42 Abs1;KFG 1967 §43 Abs4 litc;KFG 1967 §48a;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es wurde von der Bfin (GmbH) um die Feststellung angesucht, dass nach Anwachsung und Vermögensübernahme der OHG gemäß § 142 HGB durch die Bfin diese nicht die Verpflichtung tri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Februar 2007 wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen des § 134 Abs. 1 KFG iVm verschiedenen Bestimmungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85 für schuldig befunden und hiefür bestraft. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Februar 2007 wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen des Paragraph 134, Absatz eins, KFG in Verbindung mit vers... mehr lesen...