Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;MRK Art6;VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat der Besch in der Berufung unter anderem die Einvernahme eines "informierten Vertreters" eines näher genannten Unternehmens betreffend spezieller Waageeinrichtungen zur Überprüfung des Gewichtes des Ladegutes so... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als das gem. § 9 VStG zur Verantwortung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der K GmbH in G, welche Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges sei, zu verantworten, dass dem ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als das gem. § 9 VStG zur Verantwortung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der K GmbH in G, welche Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges sei, zu verantworten, dass dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/03/0049 E 12. Juli 1995 RS 3 Stammrechtssatz Die Behauptung, die Lenker regelmäßig zu belehren, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen, reicht zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Einhaltung der Verpflichtung des Lenkers, sich die für eine zuverlässige Feststellung einer allfälligen Überladung des Kraftfahrzeuges erforderlichen fachlichen Kenntnisse selbst zu verschaffen oder sich der Mitwirkung einer fachkundigen Person zu bedienen und, falls keine Möglic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/03/0049 E 12. Juli 1995 RS 3 Stammrechtssatz Die Behauptung, die Lenker regelmäßig zu belehren, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen, reicht zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Einhaltung der Verpflichtung des Lenkers, sich die für eine zuverlässige Feststellung einer allfälligen Überladung des Kraftfahrzeuges erforderlichen fachlichen Kenntnisse selbst zu verschaffen oder sich der Mitwirkung einer fachkundigen Person zu bedienen und, falls keine Möglic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws diesen dem E.Ü. zum Lenken überlassen, obwohl dieser keine von der Behörde erteilte gültige Lenkberechtigung besitze; das genannte Fahrzeug sei am 15. Februar 2005 um 23.40 Uhr an einem näher umschriebenen Ort von der genannten Person gelenkt worden. Der Beschwerdeführer h... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws diesen dem E.Ü. zum Lenken überlassen, obwohl dieser keine von der Behörde erteilte gültige Lenkberechtigung besitze; das genannte Fahrzeug sei am 15. Februar 2005 um 23.40 Uhr an einem näher umschriebenen Ort von der genannten Person gelenkt worden. Der Beschwerdeführer h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0055 E 20. Mai 2003 RS 1
(Hier: Der Beschuldigte hatte seinen PKW-SChlüssel immer an einen
Haken gehängt, von wo ihn der Bruder des Beschuldigten am Tattag
auch entfernt hatte. Ein bedingter Vorsatz des Beschuldigten ist
anzunehmen, zumal sein Bruder bereits einmal seinen Pkw
... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass im
Spruch: des Bescheides bei der Tatumschreibung die Verschuldensform (in Form des "bedingten Vorsatzes" ) nicht umschrieben wurde, ist noch nicht erkennbar, dass ein Beschuldigter bei Unterbleiben einer solchen "Konkretisierung" des Tatvorwurfes des § 103 Abs. 1 Z. 3 lit. a KFG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/02/0055 E 20. Mai 2003 RS 1
(Hier: Der Beschuldigte hatte seinen PKW-SChlüssel immer an einen
Haken gehängt, von wo ihn der Bruder des Beschuldigten am Tattag
auch entfernt hatte. Ein bedingter Vorsatz des Beschuldigten ist
anzunehmen, zumal sein Bruder bereits einmal seinen Pkw
... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass im
Spruch: des Bescheides bei der Tatumschreibung die Verschuldensform (in Form des "bedingten Vorsatzes" ) nicht umschrieben wurde, ist noch nicht erkennbar, dass ein Beschuldigter bei Unterbleiben einer solchen "Konkretisierung" des Tatvorwurfes des § 103 Abs. 1 Z. 3 lit. a KFG... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Mai 2001 wurde der K GesmbH in Graz die Bewilligung erteilt, in der Zeit vom 15. Mai 2001 bis 14. Mai 2002 mit dem verfahrensgegenständlichen Sattelzugfahrzeug und ua mit dem verfahrensgegenständlichen Satteltiefladeanhänger mit den näher angeführten höchstzulässigen Gesamtgewichten (für das Sattelzugfahrzeug: 32.000 kg, für den Sattelanhänger: 57.500 kg) und der jeweiligen Achsanzahl (für beide Fahrzeuge jeweils 4) "bel... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Mai 2001 wurde der K GesmbH in Graz die Bewilligung erteilt, in der Zeit vom 15. Mai 2001 bis 14. Mai 2002 mit dem verfahrensgegenständlichen Sattelzugfahrzeug und ua mit dem verfahrensgegenständlichen Satteltiefladeanhänger mit den näher angeführten höchstzulässigen Gesamtgewichten (für das Sattelzugfahrzeug: 32.000 kg, für den Sattelanhänger: 57.500 kg) und der jeweiligen Achsanzahl (für beide Fahrzeuge jeweils 4) "bel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/03/0217 E 4. Mai 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0042 E 30. Mai 1997 VwSlg 14687 A/1997 RS 1 Stammrechtssatz Tatort einer Übertretung nach § 103 Abs 1 Z 1 KFG ist der Ort des "Lenkens" des Fahrzeuges. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/03/0217 E 4. Mai 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0042 E 30. Mai 1997 VwSlg 14687 A/1997 RS 1 Stammrechtssatz Tatort einer Übertretung nach § 103 Abs 1 Z 1 KFG ist der Ort des "Lenkens" des Fahrzeuges. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. GesmbH (als Zulassungsbesitzer) dem S.M. einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagenzug, wie dies am 7. April 2004 um Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. GesmbH (als Zulassungsbesitzer) dem S.M. einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagenzug, wie dies am 7. April 2004 um Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschä... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;
Rechtssatz: Die Regelung des § 4 Abs. 7a (erster Satz) KFG 1967 gilt für einen Transport von Rundholz aus dem Wald nur "bis zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof oder Verarbeitungsbetrieb" (höchstens jedoch 100 km Luftlinie). Ohne ein solches "Ziel" ist diese Bestimmung sohin nicht anwendbar. Europ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;
Rechtssatz: Die Regelung des § 4 Abs. 7a (erster Satz) KFG 1967 gilt für einen Transport von Rundholz aus dem Wald nur "bis zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof oder Verarbeitungsbetrieb" (höchstens jedoch 100 km Luftlinie). Ohne ein solches "Ziel" ist diese Bestimmung sohin nicht anwendbar. Europ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges dieses einer näher genannten dritten Person zum Lenken überlassen, sodass diese am 30. März 2004 zu einer näher genannten Zeit an einem näher umschriebenen Ort in Wien das Kraftfahrzeug habe lenken können, obwohl ihr die Lenkberechtigung entzogen worden sei. Der Beschwerdeführer habe § 103 Abs. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges dieses einer näher genannten dritten Person zum Lenken überlassen, sodass diese am 30. März 2004 zu einer näher genannten Zeit an einem näher umschriebenen Ort in Wien das Kraftfahrzeug habe lenken können, obwohl ihr die Lenkberechtigung entzogen worden sei. Der Beschwerdeführer habe § 103 Abs. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;MRK Art6;VStG §51e idF 2002/I/065;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Bsch hat in seiner Berufung vorgebracht, nach seinem Wissensstand hätte der Lenker des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Kraftfahrzeuges über die erforderliche Lenkberechtigung verfüg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 lita;MRK Art6;VStG §51e idF 2002/I/065;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Bsch hat in seiner Berufung vorgebracht, nach seinem Wissensstand hätte der Lenker des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Kraftfahrzeuges über die erforderliche Lenkberechtigung verfüg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG als nach außen hin zur Vertretung berufenes Organ der G GmbH, die Zulassungsbesitzerin des dem Kennzeichen nach näher bestimmten Lkw's mit Anhänger sei, unterlassen dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug bzw. dessen Beladung am 25. Mai 2004 um 15.59 Uhr in "Achenkirch, a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG als nach außen hin zur Vertretung berufenes Organ der G GmbH, die Zulassungsbesitzerin des dem Kennzeichen nach näher bestimmten Lkw's mit Anhänger sei, unterlassen dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug bzw. dessen Beladung am 25. Mai 2004 um 15.59 Uhr in "Achenkirch, a... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. Dezember 2000 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Ausweises für Schülertransporte gemäß § 2 in Verbindung mit § 16 Abs 4 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 951/1993 idF BGBl. Nr. 1028/1994 (BO 1994), abgewiesen. Angesichts von vier - nach Geschäftszahl, Datum und angewendeter Gesetzesstelle aufgelisteten - verwaltungsstrafrechtlichen Vormer... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §16 Abs4 idF 1994/1028;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;KFG 1967 §36 lite;
Rechtssatz: Die Bestrafung wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 134 iVm § 103 Abs. 1 iVm § 36 lit. e KFG (der Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges hat nicht dafür gesorgt, dass am Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Begutachtungspla... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 2002 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als Zulassungsbesitzer des Sattelzugfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen ... und des Anhängers mit dem behördlichen Kennzeichen ... nicht dafür gesorgt, dass a) der von Herrn E ... am 17.01.2002, um 09.10 Uhr, in Wiener Neustadt, auf der A 2, auf Höhe km 45,5 Richtung Norden gelenkte Kraftwagenzug und dessen Beladung den ... mehr lesen...