Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ist die Type des überladenen Kraftfahrzeuges kein Tatbestandsmerkmal, sodaß deren Anführung im
Spruch: des Straferkenntnisses gemäß § 44a lit a VStG nicht erforderlich ist. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ist die Type des überladenen Kraftfahrzeuges kein Tatbestandsmerkmal, sodaß deren Anführung im
Spruch: des Straferkenntnisses gemäß § 44a lit a VStG nicht erforderlich ist. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1967 entspricht, da das Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort von einer dem Namen nach genannten Person gelenkt wurde, obwohl der Lkw um 3.750 kg und der Anhänger um 5.180 kg überladen waren. Dad... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter der Firma "A" ein Gewerbe. Er hat in diesem Rahmen ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug, als dessen Zulassungsbesitzer er unter der genannten Firma bezeichnet aufscheint, verleast. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde er schuldig erkannt, "als zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin der Firma A, nach außen berufenes Organ" zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort nicht dafür gesorgt zu haben, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1967 entspricht, da das Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort von einer dem Namen nach genannten Person gelenkt wurde, obwohl der Lkw um 3.750 kg und der Anhänger um 5.180 kg überladen waren. Dad... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine Glaubhaftmachung, daß den Beschuldigten an der Verletzung einer Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft, ist in der bloßen Behauptung, es lägen bestimmte entlastende Umstände vor, nicht gegeben. Im Rahmen der Glaubhaftmachung ist es vielmehr Aufgabe des Beschuldigten, init... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;GewO 1973 §38 Abs2;HGB §17;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §36 lite;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Scheint als Zulassungsbesitzer die Firma, also der Name auf, unter dem der Besch als Kaufmann auftritt, ist Träger der daraus resultierenden Rechte und Pflichten iSd § 103 Abs 1 iVm § 36 lit e KFG derjenige,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine Glaubhaftmachung, daß den Beschuldigten an der Verletzung einer Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft, ist in der bloßen Behauptung, es lägen bestimmte entlastende Umstände vor, nicht gegeben. Im Rahmen der Glaubhaftmachung ist es vielmehr Aufgabe des Beschuldigten, init... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 11. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als verantwortliche Beauftragte der Zulassungsbesitzerin S. GmbH nicht dafür gesorgt, daß der aus einem näher bezeichneten Lastkraftwagen und einem näher bezeichneten Anhängewagen bestehende und am 13. November 1989 gegen 9.35 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien von M.B. gelenkte Kraftwagenzug der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a KFG entspreche, da durc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 11. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als verantwortliche Beauftragte der Zulassungsbesitzerin S. GmbH nicht dafür gesorgt, daß der aus einem näher bezeichneten Lastkraftwagen und einem näher bezeichneten Anhängewagen bestehende und am 13. November 1989 gegen 9.35 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien von M.B. gelenkte Kraftwagenzug der Vorschrift des § 101 Abs. 1 lit. a KFG entspreche, da durc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a litb;VStG §9 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0085
Rechtssatz: Von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines verantwortlichen Beauftragten einer GmbH iSd § 9 Abs 2 VStG, der die Pflichten des Zulassungsbesitzers gem § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1 idF 1986/106;VStG §5 Abs1 idF 1987/516; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0231 1 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG stellt ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs 1 VStG dar (Hinweis E 14... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a litb;VStG §9 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0085
Rechtssatz: Von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines verantwortlichen Beauftragten einer GmbH iSd § 9 Abs 2 VStG, der die Pflichten des Zulassungsbesitzers gem § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1 idF 1986/106;VStG §5 Abs1 idF 1987/516; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0231 1 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG stellt ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs 1 VStG dar (Hinweis E 14... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 8. November 1990 um 12,05 Uhr in Wien 22, Julius Fickerstraße/Kreuzung Wagramerstraße, als Zulassungsbesitzer des von Herrn R. gelenkten, dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß die Beladung des Kraftfahrzeuges den auf Grund dieses Bundesgesetzes bestehenden Vorschriften entsprach, da das höchstzulässige Gesamtgewic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Jänner 1991, Zl. 11-75 Ma 35-90, wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung des § 103 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG bestraft, weil er als handelsrechtlicher Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers, der Firma M-GesmbH & Co KG in G, nicht dafür gesorgt habe, daß das dem Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften des Kraftfahrgeset... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die "Überladung" eines LKWs (in einem bestimmten Ausmaß) kann nur die Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes betreffen. Die Anführung des zulässigen Gesamtgewichtes und des im Tatzeitpunkt tatsächlich gewogenen Gesamtgewichtes stellt somit kein e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0231 2 Stammrechtssatz Bei Ungehorsamsdelikten hat der Täter gemäß § 5 Abs 1 VStG glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift ke... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Verantwortliche, nämlich handelsrechtliche Geschäftsführerin der H. GesmbH und somit im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person dieser GesmbH im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers am 16. Oktober 1989 nicht dafür gesorgt, daß ein dem Kennzeichen nach bestimmter für die H. GesmbH zum Verkehr zugelassene Lkw MAN 280 hinsichtlic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Verantwortliche, nämlich handelsrechtliche Geschäftsführerin der H. GesmbH und somit im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person dieser GesmbH im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers am 16. Oktober 1989 nicht dafür gesorgt, daß ein dem Kennzeichen nach bestimmter für die H. GesmbH zum Verkehr zugelassene Lkw MAN 280 hinsichtlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Ist das Fahrzeug durch die Angabe des bei einer Kontrolle abgelesenen Kennzeichens ausreichend identifiziert, kommt der falschen Bezeichnung der Marke des Fahrzeuges im Bescheidspruch keine entscheidende Bedeutung zu, zumal die Marke des Kfz nicht zu den Tatbestandsmerkmalen der Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Ist das Fahrzeug durch die Angabe des bei einer Kontrolle abgelesenen Kennzeichens ausreichend identifiziert, kommt der falschen Bezeichnung der Marke des Fahrzeuges im Bescheidspruch keine entscheidende Bedeutung zu, zumal die Marke des Kfz nicht zu den Tatbestandsmerkmalen der Ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H. GesmbH und somit als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person der bezeichneten GesmbH am 21. November 1989 im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers nicht dafür gesorgt, daß ein dem Kennzeichen nach bestimmter Lkw und ein ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmter Anhänger, die für die ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H. GesmbH und somit als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person der bezeichneten GesmbH am 21. November 1989 im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers nicht dafür gesorgt, daß ein dem Kennzeichen nach bestimmter Lkw und ein ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmter Anhänger, die für die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §24;
Rechtssatz: Beim Beweisantrag auf Befragung der Meldungsleger über die Qualifikationen des Wägers iSd Gesetzes über die Einrichtung öff Wäganstalten und Meßanstalten (RGBl 1866/85) in Ansehung einer Verwaltungsübetretung nach § 101 Abs 1 lit a iVm § 103 Abs 1 Z 1 KFG han... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §24;
Rechtssatz: Beim Beweisantrag auf Befragung der Meldungsleger über die Qualifikationen des Wägers iSd Gesetzes über die Einrichtung öff Wäganstalten und Meßanstalten (RGBl 1866/85) in Ansehung einer Verwaltungsübetretung nach § 101 Abs 1 lit a iVm § 103 Abs 1 Z 1 KFG han... mehr lesen...
Mit dem im Instenzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 103 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe von S 2.000,-- verhängt, weil sie am 16. März 1989 um 13.40 Uhr in Scheifling auf der B 96 bei Strkm 19,900 als handelsrechtliche Geschäftsführerin des Zulassungsbesitzers des Lkw mit dem Kennzeichen S nn.nnn nicht dafür Sorge getragen habe, daß das Fahrzeug und dessen Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprochen ... mehr lesen...
Mit dem im Instenzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 103 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe von S 2.000,-- verhängt, weil sie am 16. März 1989 um 13.40 Uhr in Scheifling auf der B 96 bei Strkm 19,900 als handelsrechtliche Geschäftsführerin des Zulassungsbesitzers des Lkw mit dem Kennzeichen S nn.nnn nicht dafür Sorge getragen habe, daß das Fahrzeug und dessen Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprochen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0165 2 Stammrechtssatz Dem Zulassungsbesitzer kommt gem § 103 Abs 1 KFG eine gem § 134 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierte Überwachungsfunktion zu. Er hat daher für eine gehörige Überwachung der Beladung der Fahrzeuge zu sorgen und - da es sic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine (mindestens einmalige) wöchentliche Überprüfung der diversen Abwaagescheine stellt keinen ausreichenden Kontrollmechanismus dar, da es eben darauf ankommt, daß die Überladung von vorneherein vermieden wird (Hinweis E 30.9.1987, 87/03/0155). Schlagworte Ver... mehr lesen...