Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung "nach § 134 Abs. 1 KFG 1967 in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Ziff. 1 und § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 sowie § 9 Abs. 1 VStG 1950" bestraft, weil er als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 satzungsgemäß nach außenhin vertretungsbefugte Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin, einer nach Firma und Sitz näher bezeichneten Gesellschaft m. b.H.), einem n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer dem XY einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 33.000 kg laut Abwaage mittels Radlastwaagen am 8. Oktober 1987 um 12.00 Uhr zur Lenkung auf der Wörther See Südufer Landesstraße durch den Bereich von Velden, Augsdorferstraße in Höhe des Strkm 19,8 in Richtung Ros... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung "nach § 134 Abs. 1 KFG 1967 in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Ziff. 1 und § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 sowie § 9 Abs. 1 VStG 1950" bestraft, weil er als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 satzungsgemäß nach außenhin vertretungsbefugte Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer der Zulassungsbesitzerin, einer nach Firma und Sitz näher bezeichneten Gesellschaft m. b.H.), einem n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer (das Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG) von seiner Verantwortung gem § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 KFG nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffenden Verpflichtungen auf die ohnedies diesbezüglich geso... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1 idF 1986/106 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Die Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG stellt ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs 1 VStG dar (Hinweis E 14.3.1984, 83/03/0272). Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1 idF 1986/106 ;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 103 Abs 1 Z 1 KFG normierte Sorgfaltspflicht verlangt nicht, daß der Zulassungsbesitzer selbst jede Beladung überprüft, ob sie dem Gesetz und den darauf gegründeten Verordnungen entspricht. Der Zulassungsbesitzer hat aber nach dieser Gesetzesstelle jene Vorkehrungen zu treffen, die mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0165 1 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung des § 103 Abs 1 KFG handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt (Hinweis E 8.4.1987, 85/03/0112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 90/02/0037 1 Stammrechtssatz Mit der Erteilung von Dienstanweisungen allein entspricht der Zulassungsbesitzer nicht seiner in § 103 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 101 Abs 1 lit a KFG 1967 normierten Sorgfaltspflicht. Das Vorhandense... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Sollte der Zulassungsbesitzer nicht in der Lage sein, die erforderlichen Kontrollen selbst vorzunehmen, hat er andere geeignete Personen damit zu beauftragen, um ihn seiner Verantwortung nach § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG zu befreien (hier Beladung im Ausland... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer (das Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG) von seiner Verantwortung gem § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 KFG nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffenden Verpflichtungen auf die ohnedies diesbezüglich geso... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1 idF 1986/106 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Die Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG stellt ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs 1 VStG dar (Hinweis E 14.3.1984, 83/03/0272). Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1 idF 1986/106 ;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 103 Abs 1 Z 1 KFG normierte Sorgfaltspflicht verlangt nicht, daß der Zulassungsbesitzer selbst jede Beladung überprüft, ob sie dem Gesetz und den darauf gegründeten Verordnungen entspricht. Der Zulassungsbesitzer hat aber nach dieser Gesetzesstelle jene Vorkehrungen zu treffen, die mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 90/02/0037 1 Stammrechtssatz Mit der Erteilung von Dienstanweisungen allein entspricht der Zulassungsbesitzer nicht seiner in § 103 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 101 Abs 1 lit a KFG 1967 normierten Sorgfaltspflicht. Das Vorhandense... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Sollte der Zulassungsbesitzer nicht in der Lage sein, die erforderlichen Kontrollen selbst vorzunehmen, hat er andere geeignete Personen damit zu beauftragen, um ihn seiner Verantwortung nach § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG zu befreien (hier Beladung im Ausland... mehr lesen...
Mit sechs Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 5. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers 1. (Pst 15.575-dt/87/Bru) des Lkw-Zuges mit dem Zugfahrzeug W a und des Anhängers W g am 22. Oktober 1987 um 07.08 Uhr nicht dafür gesorgt, daß die Beladung den Vorschriften des KFG entsprochen habe, da der Lkw-Zug an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem nament... mehr lesen...
Mit sechs Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 5. Jänner 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers 1. (Pst 15.575-dt/87/Bru) des Lkw-Zuges mit dem Zugfahrzeug W a und des Anhängers W g am 22. Oktober 1987 um 07.08 Uhr nicht dafür gesorgt, daß die Beladung den Vorschriften des KFG entsprochen habe, da der Lkw-Zug an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem nament... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §102 Abs1 idF 1982/362;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1982/362;VStG §19;VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §103 Abs1 Z1 idF 1986/106 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer hat seinen für die Einhaltung des § 101 Abs 1 lit a KFG idF 1982/362 und des § 103 Abs 1 Z 1 KFG idF 1986/106 Verantwortlichen durch eine wirksame begleitende Kontrolle zu überprüfen (Hinweis E 15.5.1990, 90/02/0037). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: ABGB §2;KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §102 Abs1 idF 1982/362;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1982/362;VStG §31 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die - entbehrliche - Anführung des Ausmaßes der Überladun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1982/362 ;KFG 1967 §104 Abs9 idF 1977/615;KFG 1967 §2 Z10 idF 1977/615;KFG 1967 §2 Z30 idF 1977/615;KFG 1967 §4 Abs7 idF 1971/285;VStG §22 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Gesetz hat dem Zulassungsbesitzer die Verpflichtung zur Einhaltung des jeweils für Kraftwage... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: ABGB §2;KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §102 Abs1 idF 1982/362;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1982/362;VStG §31 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Da dem Besch die jeweiligen höchstzulässigen, gesetzlich geregelten Gesamtgewichte bekannt sein mußten, i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1982/362;KFG 1967 §103 Abs1 Z1 idF 1986/106 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer hat seinen für die Einhaltung des § 101 Abs 1 lit a KFG idF 1982/362 und des § 103 Abs 1 Z 1 KFG idF 1986/106 Verantwortlichen durch eine wirksame begleitende Kontrolle zu überprüfen (Hinweis E 15.5.1990, 90/02/0037). ... mehr lesen...
Ein Beamter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark erstattete am 30. März 1988 die Anzeige, Hannes Sch. habe am 30. März 1988 gegen 14,50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagenzug (Lkw und Tiefladeanhänger: Zulassungsbesitzer Firma Konrad P. - Konrad P. ist der Beschwerdeführer -, Nah- und Fernverkehr, etabliert in ...) auf der Landesstraße 615 ... gelenkt, obwohl 1) laut Ausnahmegenehmigung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Februa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Anbetracht der Regelung des § 101 Abs 1 lit a KFG (hier iVm § 103 Abs 1 KFG) bedarf es im
Spruch: der Anführung, welche Umstände in Ansehung der Beladung einer Verwendung auf der benützten Straße entgegenstehen (Hinweis E 25.10.1989, 88/03/0204). Sch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 litd;KFG 1967 §101 Abs5;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung von im Bescheid über die Ausnahmegenehmigung enthaltenen Auflagen ist § 101 Abs 1 lit d KFG (allenfalls iVm den anderen bezughabenden Gesetzesstellen) zu unterstellen und nicht § 103 Abs 1 KFG (iVm § 39 Abs 1 KFG; Hinweis E 25.10.1989, 88/03/0204... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Oktober 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 15. November 1988 bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher beschriebenen Ort zuletzt abgestellt habe, sodaß es dort am 8. November 1988 um 12.15 Uhr gestanden sei, und habe dadurch ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung des Fahrzeuges den Vorschriften des KFG 1967 entspricht, da C. diesen Lkw am 26. September 1988 um 16.05 Uhr an einem näher beschriebenen Ort gelenkt und das Fahrzeug dem § 101 Abs. lit. a KFG 1967 nicht entsprochen habe, weil durch di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Oktober 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 15. November 1988 bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher beschriebenen Ort zuletzt abgestellt habe, sodaß es dort am 8. November 1988 um 12.15 Uhr gestanden sei, und habe dadurch ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges nicht dafür gesorgt, daß die Beladung des Fahrzeuges den Vorschriften des KFG 1967 entspricht, da C. diesen Lkw am 26. September 1988 um 16.05 Uhr an einem näher beschriebenen Ort gelenkt und das Fahrzeug dem § 101 Abs. lit. a KFG 1967 nicht entsprochen habe, weil durch di... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z3 idF 1986/106;KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;
Rechtssatz: Wenn auch der Zulassungsbesitzer gemäß § 103 Abs 1 Z 3 KFG das Lenken seines Kfz Personen, sohin einer Mehrzahl, überlassen darf und es daher zulässig ist, diesen ein Kfz etwa zur abwechselnden Benützung innerhalb eines Zeitraumes zu überlassen, so ist der Zulassungsbesitzer in einem solchen Fall denn... mehr lesen...