Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Die Annahme einer Sorgepflicht hat auf die Bemessung der vorliegenden Geldstrafe nach § 134 Abs 1 KFG keinen Einfluss, wenn sich diese im untersten Bereich des Strafrahmens (weniger als 2 % der Höchststrafe) bewegt. Schlagworte Persönliche Verhältnisse des Beschuldig... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien erkannte den Beschwerdeführer - nachdem die Strafverfügung dieser Behörde vom 25. Oktober 1982 zufolge rechtzeitig erhobenen Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten war - mit Straferkenntnis vom 4. Jänner 1983 schuldig, er habe am 22. Oktober 1982 um 11.20 Uhr in Wien X, Zwölfpfenniggasse nächst Ada Christen Gasse als Zulassungsbesitzer einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet, obwohl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §21;
Rechtssatz: Wenn der Bf bemängelt, dass die Behörde gemäß § 21 VStG von der Verhängung der Strafe abzusehen gehabt hätte, so muss ihm entgegnet werden, dass die Anwendung dieser Bestimmung ua ein geringfügiges Verschulden des Besch voraussetzt, wovon aber bei einer unter dem Gesichtspunkt d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Wendung im § 103 Abs 1 erster Satz KFG: ".... hat der Zulassungsbesitzer eines KFZ oder Anhängers dafür zu sorgen, dass ...." bedeutet, dass im Verhalten des Zulassungsbesitzers ein Verschulden iSd § 5 Abs 1 VStG gelegen sein muss, damit ihm der vorschriftswidrige Zustand d... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Zulassungsbesitzers, für den ordnungsgemäßen Zustand eines auf einer öffentlichen Straße geparkten KFZ zu sorgen, darf nicht so ausgelegt werden, dass diese Verpflichtung auch etwa dann gilt, wenn das Abstellen des Fahrzeuges nur den Zweck verfolgt, durch die Vornahme einer Reparatur den vorschriftsmäßigen Zus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die im Schuldspruch getroffene Feststellung, dass "der rechte Hinterreifen ... nicht mehr auf der gesamten Lauffläche eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, sondern größtenteils nur mehr 1,0 mm aufgewiesen hat", ist unter dem Gesichtspunkt des § 44 a lit a VStG ausreichend. E... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §1 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer eines Kfz oder Anhängers hat auch dann für den gesetzmäßigen Zustand dieser Fahrzeuge zu sorgen, wenn sie auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr geparkt werden. Ein auf einer öffentlichen Straße geparktes Kfz hat daher ordnungsgemäß bereift zu sein. European Case La... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ein Zulassungsbesitzer, dem bewusst ist, dass Teile seines KFZ, zB durch einen Defekt, einen Verkehrsunfall oder eine boshafte Sachbeschädigung, nicht mehr den in Betracht kommenden Vorschriften entsprechen, verstößt während des zur Behebung des Mangels angemessenen Zeitraumes nicht gegen die Sorgepflicht nach § 10... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;
Rechtssatz: Nicht schon durch das bloße Bereithalten eines Reservereifens entspricht der Zulassungsbesitzer seiner Sorgepflicht nach § 103 Abs 1 KFG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985180112.X04 Im RIS seit 19.04.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 23. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als verantwortliches Organ (Geschäftsführer) des Zulassungsbesitzers eines den Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zuges der Firma J GesmbH, nicht dafür Sorge getragen zu haben, daß die Beladung den Vorschriften des KFG entspricht. Das genannte Kraftfahrzeug sei am 12. Juni 1987 um 15.25 Uhr von JK im Orts- und Gemeindegebiet von Pirka auf der Landesstraße 303, be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Die Beauftragung geeigneter Personen mit der Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Beladung des Fahrzeuges setzt eine Bestellung gemäß § 9 VStG nicht voraus. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Erteilung von Dienstanweisungen, egal unter welcher Sanktion, wird der Sorgfaltspflicht des Zulassungsbesitzers gemäß § 103 Abs 1 KFG nicht Genüge getan, es bedarf hiezu vielmehr der begleitenden Maßnahme eines wirksamen Kontrollsystems (Hinweis E 30.9.1987, 87/03/0155). Schlagworte... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;
Rechtssatz: Zufolge des § 103 Abs 1 KFG kommt dem Zulassungsbesitzer über den Zustand des Fahrzeuges eine nach § 134 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierte Überwachungsfunktion zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988030180.X01 Im RIS seit 25.10.1989 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1971/11/18 0951/70 1 Stammrechtssatz Beim Tatbestand des § 103 Abs 1 KFG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei
Kraftfahrwesen European... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2495/79 E 18. Dezember 1979 RS 4 Stammrechtssatz Eine vom Zulassungsbesitzer an die bei ihm beschäftigten Lenker gegebene Dienstanweisung kann diesen nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer persönlich treffenden Verpflichtung auf den ohnehin diesbezüglich separat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0951/70 E 18. November 1971 VwSlg 8108 A/1971; RS 1 Stammrechtssatz Beim Tatbestand des § 103 Abs 1 KFG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1971/285;KFG 1967 §103 Abs1 Satz1 idF 1977/615;KFG 1967 §104 Abs9 Satz1 idF 1977/615;KFG 1967 §4 Abs7 idF 1971/285;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0068 E 8. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz § 101 Abs 1 lit a KFG (idF der 1. Nov) und § 104 Abs 9 erster Satz KFG (idF der 4. Nov) haben verschiedene Regelungsi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2495/79 E 18. Dezember 1979 RS 4 Stammrechtssatz Eine vom Zulassungsbesitzer an die bei ihm beschäftigten Lenker gegebene Dienstanweisung kann diesen nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer persönlich treffenden Verpflichtung auf den ohnehin diesbezüglich separat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0193 E 26. März 1987 RS 4 Stammrechtssatz Eine blosse Dienstanweisung an die beim Zulassungsbesitzer beschäftigten Lenker entlastet diesen nicht, vielmehr hätte der Zulassungsbesitzer beweisen müssen, dass er die Einhaltung der Dienstanweisung gehörig überwacht habe und dessen ungeac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0193 E 26. März 1987 RS 6 Stammrechtssatz Wenn der Zulassungsbesitzer nicht in der Lage ist, die erforderlichen Kontrollen im Hinblick auf Überladungen selbst vorzunehmen, so hätte er andere Personen damit zu beauftragen gehabt; dabei trifft den Zulassungsbesitzer nicht nur die Verpf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 7. April 1988 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzer dem HB den dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 24.600 kg am 26. Juni 1985 um 11.25 Uhr zur Lenkung auf der Drautal-Bundesstraße durch Kleblach in Richtung Greifenburg überlassen, wobei er es als Zulassungsbesitzer unterlassen habe, dafür zu sorgen, daß das Kraftfahrzeug hins... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die gesonderte Bestrafung eines Besch wegen mehrerer von diesem innerhalb eines bestimmten Zeitraumes begangener Verstöße gegen § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 14.2.1985, 85/02/0102). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;
Rechtssatz: § 103 a Abs 1 KFG hat nur den Fall der Vermietung eines KFZ ohne Beistellung eines Lenkers zum Gegenstand. Nur in diesem Fall hat der Mieter nach § 103 a Abs 1 Z 3 KFG die im § 103 Abs 1 Z 1 KFG hins des Zustandes der Ladung angeführten Pflichten an Stelle des Zulassungsbesitzers zu erfüllen. Europe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Wiederholte Überladungen sind kein Dauerdelikt (die rechtswidrige Überladung endet mit der Abladung des Ladegutes, weshalb es an der für ein Dauerdelikt erforderlichen Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes mangelt) und stellen auch kein fortgesetztes Delikt dar (bei der Art de... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;
Rechtssatz: § 103 a Abs 1 KFG hat nur den Fall der Vermietung eines KFZ ohne Beistellung eines Lenkers zum Gegenstand. Nur in diesem Fall hat der Mieter nach § 103 a Abs 1 Z 3 KFG die im § 103 Abs 1 Z 1 KFG hins des Zustandes der Ladung angeführten Pflichten an Stelle des Zulassungsbesitzers zu erfüllen. Europe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Dass am Fahrzeug der linke Vorderreifen auf der Innenseite in einer Breite von 4 cm sowie auf der Außenseite in einer Breite von 2 cm auf dem gesamten Radumfang kein Profil mehr aufgewiesen hat, stellt einen gravierenden Mangel am Fahrzeug und daher kein bloß geringfügiges Verschulden dar, we... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;VStG §19;
Rechtssatz: Hat die Behörde wegen Übertretung des § 103 Abs 1 KFG iVm § 4 Abs 4 KDV gemäß § 134 KFG eine Geldstrafe von 500 Schilling (Ersatzarreststrafe 25 Stunden) verhängt und hat der Beschuldigte gar nicht behauptet, dass die verhängte Geldstrafe auf Grund seiner Einkommensverhältnisse und V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §27 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0194 E 23. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei dem Tatvorwurf, jemand habe es als Zulassungsbesitzer "unterlassen", bei einem bestimmten LKW an der rechten Außenseite bestimmte Gewichte und Lasten "anzubringen", handelt es sich um kei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §103 Abs9;KFG 1967 §103a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Fehlt in einem Schuldspruch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 1 KFG iVm § 4 Abs 4 KDV eine Bezugnahme auf das Tatbestandsmerkmal auf die alternativ in Betracht kommenden Tatbestände nach § 103 Abs 9 KFG und § 103 a KFG, so v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Die Stellung als FUHRPARKLEITER hat nicht von vornherein einen solchen normativen Gehalt, dass mit der Übertragung einer so bezeichneten Stellung der Rechtsakt einer Bestellung als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 bis 4 VStG verbunden wäre. Die in der Wendung... mehr lesen...