Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 103 Abs 1 Z 1 KFG allein ist keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG; es ist vielmehr erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung im Einzelfall verletzt w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 92/02/0040 1 Stammrechtssatz Eine Glaubhaftmachung, daß den Beschuldigten an der Verletzung einer Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft, ist in der bloßen Behauptung, es lägen bestimmte entlastende Umstände vor, nicht gegeben. Im Rahmen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 103 Abs 1 Z 1 KFG allein ist keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG; es ist vielmehr erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung im Einzelfall verletzt w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der am 24. März 1992 erfolgten Überladung sowohl des Lkws als auch des Anhängers eines Kraftwagenzuges zweier Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG schuldig erkannt. Es wurden Geldstrafen von S 1.560,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) und S 2.210,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdef... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Februar 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als "Verantwortlicher und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen ... der Fa. H ... G ... nach außen Berufener" unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 6. Juli 1992, zugestellt am 13. Juli 1992, Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher angeführten Ort abgestellt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe als im Sinne des § 9 VStG verantwortlich Beauftragte der K. GesmbH, etabliert in G., am 15. April 1991 im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers nicht dafür gesorgt, daß das für diese GesmbH zum Verkehr zugelassene, den Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug (Lkw mit Anhänger) hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtliche... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe als im Sinne des § 9 VStG verantwortlich Beauftragte der K. GesmbH, etabliert in G., am 15. April 1991 im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers nicht dafür gesorgt, daß das für diese GesmbH zum Verkehr zugelassene, den Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug (Lkw mit Anhänger) hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Überladung kann bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet werden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020227.X03 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 idF 1990/458;KFG 1967 §103 Abs1 idF 1990/458;KFGNov 13te;VStG §44a;VStG §52a Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 92/02/0081 1 Stammrechtssatz Erläßt die Berufungsbehörde einen auf § 52a Abs 1 VStG gestützten Bescheid, mit dem eine Neufassung des Bescheidspruch... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;HGB §17;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §36 lite;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VWGH E 1992/03/25 92/02/0041 1 Stammrechtssatz Scheint als Zulassungsbesitzer die Firma, also der Name auf, unter dem der Besch als Kaufmann auftritt, ist Träger der daraus resultierenden Rechte und Pflichten iSd § 103 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Mit einer Überladung ist eine Gefährdung der Verkehrssicherheit und eine überhöhte Abnützung des Straßenbelages verbunden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19930202... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Überladung kann bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet werden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020227.X03 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Mit einer Überladung ist eine Gefährdung der Verkehrssicherheit und eine überhöhte Abnützung des Straßenbelages verbunden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19930202... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer zum näher bezeichneten Tatzeitpunkt einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug einer namentlich genannten Person zum Lenken überlassen, ohne dafür Sorge getragen zu haben, daß dieser Lkw-Zug und seine Beladung den gesetzlichen Vorschriften entsprochen habe, da bei der Fahrt auf einer näher beschriebenen Route bei einem Eigengewicht von 18.200 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer zum näher bezeichneten Tatzeitpunkt einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug einer namentlich genannten Person zum Lenken überlassen, ohne dafür Sorge getragen zu haben, daß dieser Lkw-Zug und seine Beladung den gesetzlichen Vorschriften entsprochen habe, da bei der Fahrt auf einer näher beschriebenen Route bei einem Eigengewicht von 18.200 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0148 3 Stammrechtssatz Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer (das Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG) von seiner Verantwortung gem § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 KFG nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer kann sich nicht durch bloße Dienstanweisungen, etwa an den Kraftfahrer, von seiner in § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ohne ein entsprechendes wirksames Kontrollsystem entlasten, wobei bloß stichprobenartig durchgeführte Kontrollen die Anforderung an ein solches wirksames Kontrollsystem nic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0148 3 Stammrechtssatz Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer (das Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG) von seiner Verantwortung gem § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 KFG nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer kann sich nicht durch bloße Dienstanweisungen, etwa an den Kraftfahrer, von seiner in § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ohne ein entsprechendes wirksames Kontrollsystem entlasten, wobei bloß stichprobenartig durchgeführte Kontrollen die Anforderung an ein solches wirksames Kontrollsystem nic... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. September 1989 um 11.18 Uhr in Wien 15, Märzstraße 60, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N XX.XXX in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben, da der Parkschein fehlte. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Ab... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. September 1989 um 11.18 Uhr in Wien 15, Märzstraße 60, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N XX.XXX in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben, da der Parkschein fehlte. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs1 Z3 impl;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103;
Rechtssatz: Es widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, wenn jemand einer Person ohne weiteres ein Kfz überläßt, von der er nicht einmal die Adresse des inländsichen Aufenthaltsortes kennt. Es ist daher nicht unschlüssig, wenn die Behörde die sich darauf stützende Rechtfe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs1 Z3 impl;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103;
Rechtssatz: Es widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, wenn jemand einer Person ohne weiteres ein Kfz überläßt, von der er nicht einmal die Adresse des inländsichen Aufenthaltsortes kennt. Es ist daher nicht unschlüssig, wenn die Behörde die sich darauf stützende Rechtfe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 6. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 103 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 bestraft, weil er als handelsrechtlich Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers, der Firma J Gesellschaft m.b.H. in R, nicht dafür gesorgt habe, daß die Beladung des dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagens den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1967 entspricht, weil am ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 6. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 103 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 bestraft, weil er als handelsrechtlich Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers, der Firma J Gesellschaft m.b.H. in R, nicht dafür gesorgt habe, daß die Beladung des dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagens den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1967 entspricht, weil am ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0145 4 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen der Beladung kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Beschwerdeführer an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Vielmeh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0231 1 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG stellt ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs 1 VStG dar (Hinweis E 14.3.1984, 83/03/0272). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199203002... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0145 4 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen der Beladung kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Beschwerdeführer an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Vielmeh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0231 1 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG stellt ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs 1 VStG dar (Hinweis E 14.3.1984, 83/03/0272). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199203002... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 21. November 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, als nach § 9 VStG zur Vertretung der H. Ges.m.b.H nach außen berufene Geschäftsführerin am 20. Juli 1990 nicht dafür gesorgt zu haben, daß der für die angeführte Gesellschaft zugelassene, näher bezeichnete LKW, der an diesem Tag um 07,30 Uhr auf der B 76 bei Strkm. 17,8 mit Schotter beladen von E. W. in Richtung Graz gelenkt worden sei, hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtlichen Bestim... mehr lesen...