Entscheidungen zu § 103 Abs. 1 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 241-270 von 499

RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0227

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Überladung kann bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet werden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020227.X03 Im RIS ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1993

RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0227

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: Mit einer Überladung ist eine Gefährdung der Verkehrssicherheit und eine überhöhte Abnützung des Straßenbelages verbunden. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19930202... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/15 93/03/0208

Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer zum näher bezeichneten Tatzeitpunkt einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug einer namentlich genannten Person zum Lenken überlassen, ohne dafür Sorge getragen zu haben, daß dieser Lkw-Zug und seine Beladung den gesetzlichen Vorschriften entsprochen habe, da bei der Fahrt auf einer näher beschriebenen Route bei einem Eigengewicht von 18.200 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/15 93/03/0208

Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer zum näher bezeichneten Tatzeitpunkt einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug einer namentlich genannten Person zum Lenken überlassen, ohne dafür Sorge getragen zu haben, daß dieser Lkw-Zug und seine Beladung den gesetzlichen Vorschriften entsprochen habe, da bei der Fahrt auf einer näher beschriebenen Route bei einem Eigengewicht von 18.200 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1993

RS Vwgh 1993/12/15 93/03/0208

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0148 3 Stammrechtssatz Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer (das Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG) von seiner Verantwortung gem § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 KFG nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1993

RS Vwgh 1993/12/15 93/03/0208

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer kann sich nicht durch bloße Dienstanweisungen, etwa an den Kraftfahrer, von seiner in § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ohne ein entsprechendes wirksames Kontrollsystem entlasten, wobei bloß stichprobenartig durchgeführte Kontrollen die Anforderung an ein solches wirksames Kontrollsystem nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1993

RS Vwgh 1993/12/15 93/03/0208

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0148 3 Stammrechtssatz Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer (das Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG) von seiner Verantwortung gem § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 KFG nicht entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1993

RS Vwgh 1993/12/15 93/03/0208

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer kann sich nicht durch bloße Dienstanweisungen, etwa an den Kraftfahrer, von seiner in § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ohne ein entsprechendes wirksames Kontrollsystem entlasten, wobei bloß stichprobenartig durchgeführte Kontrollen die Anforderung an ein solches wirksames Kontrollsystem nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/6 91/17/0175

Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. September 1989 um 11.18 Uhr in Wien 15, Märzstraße 60, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N XX.XXX in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben, da der Parkschein fehlte. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/6 91/17/0175

Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. September 1989 um 11.18 Uhr in Wien 15, Märzstraße 60, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N XX.XXX in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben, da der Parkschein fehlte. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.10.1993

RS Vwgh 1993/10/6 91/17/0175

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs1 Z3 impl;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103;
Rechtssatz: Es widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, wenn jemand einer Person ohne weiteres ein Kfz überläßt, von der er nicht einmal die Adresse des inländsichen Aufenthaltsortes kennt. Es ist daher nicht unschlüssig, wenn die Behörde die sich darauf stützende Rechtfe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.10.1993

RS Vwgh 1993/10/6 91/17/0175

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs1 Z3 impl;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103;
Rechtssatz: Es widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, wenn jemand einer Person ohne weiteres ein Kfz überläßt, von der er nicht einmal die Adresse des inländsichen Aufenthaltsortes kennt. Es ist daher nicht unschlüssig, wenn die Behörde die sich darauf stützende Rechtfe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/23 92/03/0022

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 6. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 103 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 bestraft, weil er als handelsrechtlich Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers, der Firma J Gesellschaft m.b.H. in R, nicht dafür gesorgt habe, daß die Beladung des dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagens den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1967 entspricht, weil am ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/23 92/03/0022

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 6. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 103 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 bestraft, weil er als handelsrechtlich Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers, der Firma J Gesellschaft m.b.H. in R, nicht dafür gesorgt habe, daß die Beladung des dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagens den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1967 entspricht, weil am ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/03/0022

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0145 4 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen der Beladung kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Beschwerdeführer an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Vielmeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/03/0022

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0231 1 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG stellt ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs 1 VStG dar (Hinweis E 14.3.1984, 83/03/0272). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199203002... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/03/0022

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0145 4 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen der Beladung kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Beschwerdeführer an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Vielmeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/03/0022

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0231 1 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG stellt ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs 1 VStG dar (Hinweis E 14.3.1984, 83/03/0272). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199203002... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/21 92/03/0186

Mit Straferkenntnis vom 21. November 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, als nach § 9 VStG zur Vertretung der H. Ges.m.b.H nach außen berufene Geschäftsführerin am 20. Juli 1990 nicht dafür gesorgt zu haben, daß der für die angeführte Gesellschaft zugelassene, näher bezeichnete LKW, der an diesem Tag um 07,30 Uhr auf der B 76 bei Strkm. 17,8 mit Schotter beladen von E. W. in Richtung Graz gelenkt worden sei, hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtlichen Bestim... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/21 92/03/0186

Mit Straferkenntnis vom 21. November 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, als nach § 9 VStG zur Vertretung der H. Ges.m.b.H nach außen berufene Geschäftsführerin am 20. Juli 1990 nicht dafür gesorgt zu haben, daß der für die angeführte Gesellschaft zugelassene, näher bezeichnete LKW, der an diesem Tag um 07,30 Uhr auf der B 76 bei Strkm. 17,8 mit Schotter beladen von E. W. in Richtung Graz gelenkt worden sei, hinsichtlich der Beladung den kraftfahrrechtlichen Bestim... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1992

RS Vwgh 1992/12/21 92/03/0186

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2;KFG 1967 §101 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030186.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1992

RS Vwgh 1992/12/21 92/03/0186

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser §9 Abs2;KFG 1967 §101 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030186.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/21 92/02/0291

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als Geschäftsführerin einer näher bezeichneten juristischen Person, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ist, nicht dafür gesorgt zu haben, daß dieses Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort den Vorschriften des KFG 1967 entsprach, weil es fünf näher genannte Mängel aufgewiesen habe. Die Beschwerdeführerin habe dadurch dre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0291

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §103 Abs1 Z2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020291.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/21 92/02/0291

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als Geschäftsführerin einer näher bezeichneten juristischen Person, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ist, nicht dafür gesorgt zu haben, daß dieses Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort den Vorschriften des KFG 1967 entsprach, weil es fünf näher genannte Mängel aufgewiesen habe. Die Beschwerdeführerin habe dadurch dre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/10/21 92/02/0291

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als Geschäftsführerin einer näher bezeichneten juristischen Person, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ist, nicht dafür gesorgt zu haben, daß dieses Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort den Vorschriften des KFG 1967 entsprach, weil es fünf näher genannte Mängel aufgewiesen habe. Die Beschwerdeführerin habe dadurch dre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0291

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §103 Abs1 Z2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020291.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0291

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §103 Abs1 Z2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020291.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/23 92/03/0107

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 11. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 21.950 kg einer namentlich angeführten Person am 14. April 1989 um 9.40 Uhr zur Lenkung an einer näher bezeichneten Örtlichkeit überlassen, wobei er es als Zulassungsbesitzer unterlassen habe, dafür zu sorgen, "daß das Kraftfahrzeug hins... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/23 92/03/0107

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 11. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 21.950 kg einer namentlich angeführten Person am 14. April 1989 um 9.40 Uhr zur Lenkung an einer näher bezeichneten Örtlichkeit überlassen, wobei er es als Zulassungsbesitzer unterlassen habe, dafür zu sorgen, "daß das Kraftfahrzeug hins... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1992

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