Rechtssatz: Die Überprüfungspflicht gemäß § 102 Abs 1 KFG umfaßt auch die Kontrolle des Unterscheidungskennzeichens. Der Lenker hat seiner Prüfungspflicht dann nicht genügt, wenn er es unterläßt einen äußerlich erkennbaren Mangel festzustellen. Die normierte Überprüfungspflicht schließt die Verpflichtung ein, die Inbetriebnahme und das Lenken des Kraftfahrzeuges zu unterlassen, wenn das Überzeugen zu dem Ergebnis geführt hat, daß das Kraftfahrzeug den in Betracht kommenden Vorschriften nic... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer das Schaublatt unvollständig ausgefüllt in das Kontrollgerät einlegt, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Geht aus den Schaublättern lediglich der Rüttelschrieb für das bewegte sowie für das stillstehende Kraftfahrzeug hervor und ist aufgrund dieser Aufzeichnungen beim stehenden Kraftfahrzeug nicht zu unterscheiden, welche Tätigkeiten (Arbeitszeit, Bereitschaft, Ruhezeit) tatsächlich ausgeführt wurden, ist der Lenker verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird das erlaubte Höchstgewicht lediglich um 2.160 kg überschritten, so ist das Verschulden des Beschuldigten geringfügig und sind die Folgen der Übertretung unbedeutend, so kann mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Ist an einem Fahrzeug eine beschädigte Begutachtungsplakette angebracht, ist jedoch die Lochmarkierung für das Jahr und den Monat der vorgeschriebenen nächsten wiederkehrenden Begutachtung deutlich erkennbar, liegt eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit im Sinne des § 36 lit e KFG nicht vor. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Übertretungen des § 16 StVO 1960 ist auf Grund des Doppelbestrafungsverbotes zu prüfen, welche (einzig zur Bestrafung) heranzuziehende Vorschrift verletzt wurde. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte kann sich mit dem Hinweis, er habe sich auf die Auskunft seines Vorgesetzten verlassen, vom Vorwurf der Überladung nicht exkulpieren, da er sich vor Antritt der Fahrt persönlich davon überzeugen muß, ob sich das Fahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet und auch sonst den Vorschriften entspricht. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe als Lenker ein Kraftfahrzeug in Betrieb genommen und sich nicht davon überzeugt, daß dieses den Vorschriften entspricht, obwohl ihm dies zumutbar gewesen sei. Er habe am 22 11 1996 um 06 41 Uhr auf der B 62 aus Richtung Ungarn kommend zum Zollamt Deutschkreutz fahrend das Sattelzugfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen und den Anhänger mit dem behördlichen Kennzeichen auf Stra... mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt der Lenker eines Fahrzeuges mit einer den Vorschriften nicht entsprechenden Begutachtungsplakette (vorliegend abgelaufene Lochung), macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei den Delikten nach dem Arbeitszeitgesetz kommt als Tatort nicht der Wohnsitz in Betracht, zumal die vom Beschuldigten verwirklichten Übertretungstatbestände nicht an seinem Wohnort begangen wurden. Bei derartigen Übertretungstatbeständen kommt als Tatort ausschließlich der Ort der Anhaltung in Betracht, da andernfalls eine zielführende Verfolgung der in Rede stehenden Taten oft mit unüberwindlichen, den staatlichen Strafanspruch beseitigenden, Schwierigkeiten verbunden wäre.... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verletzung der Tageslenkzeiten und der vorgeschriebenen Ruhezeiten wird durch den Hinweis, daß Notstand vorliege, weil der Beschuldigte als Dienstnehmer verpflichtet ist, die Aufträge seines Vorgesetzten zu erfüllen und aufgrund der ihm vorgegebenen Fahrtroute, Übertretungen von arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen unvermeidbar gewesen seien, nicht exkulpiert, da mögliche wirtschaftliche Nachteile des in einem Dienstverhältnis stehenden Berufskraftfahrers (zB Kündigung bei N... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der 18. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl Nr. 162/1995 wird nunmehr auf das tatsächliche Gesamtgewicht bei Fahzeugkombinationen abgestellt. Das Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen, die 38 t höchstzulässiges Gesamtgewicht überschreiten, ist somit zulässig, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht von 38 t unter Berücksichtigung der 5 % Toleranzgrenze des § 134 Abs 2a KFG eingehalten wird. Ist jedoch das Überschreiten des Gesamtgewichtes von 38 t nicht erweislich, ist eine Unter... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Überführung eines Fahrzeuges an einen anderen Ort im Rahmen des Geschäftsbetriebes sind bei Verkäufen ins Ausland auch Fahrten bis an die Grenze anzusehen. Wurde ein Kraftfahrzeug von einem Autohändler im Rahmen seines Geschäftsbetriebes verkauft, wobei der Kaufvertrag zwar unterzeichnet, die Ware jedoch noch nicht übergeben wurde, so steht dieses Fahrzeug bis zum Zeitpunkt der Übergabe noch im Eigentum des Händlers (§ 1053 ABGB). Da die Überführung des Fahrzeuges zum verei... mehr lesen...
Rechtssatz: Nimmt der Lenker eines LKW-Zuges das Schaublatt nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit nicht heraus, verwendet das Schaublatt über den dafür bestimmten Zeitraum (24 Stunden) hinaus und betätigt die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes nicht so, daß die Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Bereitschaftszeit sowie die Arbeitsunterbrechungen und die Tagesruhezeiten getrennt und unterscheidbar aufgezeichnet werden, da der Zeitgruppenschalter nicht geschaltet worden ist... mehr lesen...
Rechtssatz: Weist der linke Reifen der ersten Achse des Sattelanhängers in der Mitte der Lauffläche an vielfachen Stellen Risse und Ablösungen des Laufbandes auf, wodurch der Unterbau des Reifens zum Teil schon sichtbar wurde, hat der linke Reifen der zweiten Achse des Sattelanhängers an fünf sichtbaren Stellen Ablösungen des Laufbandes in einem Durchmesser von 5 cm, wodurch der Unterbau des Reifens sichtbar war und weist der linke Reifen der dritten Achse an der Außenseite im Übergang vom... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt setzt nach der Judikatur der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts die unmittelbare Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch voraus (vgl VwGH 14.12.1993, 93/05/0191; VfSlg 11935/1988; VfSlg 10319/1985; VfSlg 9931/1984 und 9813/1983). Die bloße Untätigkeit einer Behörde erfüllt diesen Begriff nicht (vgl VfSlg 9813/1983; VfSlg 9931/1984; VfSlg 10319/... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber Übertretungen des § 102 Abs 1 KFG in Verbindung mit Artikel 13 EG-Verordnung Nr. 3821/85, § 98 Abs 1 KFG in Verbindung mit § 58 Abs 1 Punkt 1 lit. a KDV, § 102 Abs 1 KFG in Verbindung mit Artikel 15 Abs 3 Punkt a, b und c EG-Verordnung Nr. 3821/85, § 102 Abs 1 KFG in Verbindung mit § 4 Abs 1, 2 KFG, § 102 Abs 1 in Verbindung mit § 4 Abs 1, 2 KFG zur Last gelegt und hiefür Geldstrafen von S 800,-- (1 Tag Ersatzf... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Vorwurf zu Artikel 15 Abs 3 EG-VO 3.821/85, wonach der LKW-Lenker es unterlassen hatte, beim Kontrollgerät die richtige Einstellung des Zeitgruppenschalters vorzunehmen, ist für seine Zuordnung zur tatsächlich verletzten Verwaltungsvorschrift zu wenig konkret. Daraus geht nämlich nicht hervor, ob die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes überhaupt betätigt wurde, oder ob nur bestimmte unter § 15 Abs 3 lit. a, b, c oder d EG-VO angeführte Zeiten nicht getrennt und unterschei... mehr lesen...
Rechtssatz: Die § 102 Abs 1 KFG in Verbindung mit Artikel 13 EG-VO 3.821/85 unterstellte Tatbeschreibung, wonach beim gelenkten LKW-Zug die erforderliche Tagesdiagrammscheibe nicht eingelegt war, ist schon deshalb nicht ausreichend konkretisiert, da daraus nicht hervorgeht, welche Tagesdiagrammscheibe im vorliegenden Fall erforderlich gewesen wäre. So war im konkreten Fall ein Schaublatt im Fahrtenschreiber eingelegt gewesen, woraus unter anderem die Fahrgeschwindigkeit sowie die Stehzeite... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach §6 Abs1 KFG müssen die Bremsanlagen so beschaffen und eingebaut sein, daß mit ihnen bei betriebsüblicher Beanspruchung und ordnungsgemäßer Wartung trotz Erschütterung, Alterung, Abnützung und Korrosion die vorgeschriebene Wirksamkeit erreicht wird. Nach §102 Abs1 erster Satz KFG darf der Kraftfahrzeuglenker ein Kraftfahrzeug erst in Betrieb nehmen, wenn er sich, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt hat, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug den hiefür in Betracht ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 26.7.1995 um 12.00 Uhr in Graz, auf dem Verteilerkreis Webling, Richtung Ausfahrt A9, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen GU 2FBU (LKW) dieses gelenkt, obwohl kein Kontrollgerät eingebaut war. Wegen Übertretung der Rechtsvorschrift des Artikel 3 Abs 1 EG-Verordnung 3821/85 wurde über den Berufungswerber gemäß § 134 Abs 1 KFG eine Geldstrafe von S 1.000,--, bei deren Uneinbringlichkeit eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Lenker begeht eine Übertretung nach § 102 Abs 1 erster Satz KFG in Verbindung mit Artikel 3 Abs 1 EG-Verordnung 3821/85, wenn er ein fahrtschreiberpflichtiges Fahrzeug in Betrieb nimmt, ohne daß ein (dem zitierten Artikel) entsprechendes Kontrollgerät eingebaut ist. Schlagworte Lenker Zulassungsbesitzer Kontrollgerät mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zollbehörden sind gemäß § 123 Abs 2a KFG berechtigt Lenker von LKW`s aufzufordern, Schaublätter der laufenden Woche als auch des letzten Tages der vorangegangenen Woche herauszugeben. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 25.12.1993 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 20.05 Uhr in J., aus Richtung Hauptplatz kommend nach Richtung Murdorf fahrend als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen JU 3UCE (PKW) 1.) das Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, obwohl auf der linken Seite die hintere Stoßstange ca. 10 cm vorsprang und dadurch eine Gefahr für andere Straßenbenützer bestand, 2.) das Kraftfahrzeug in B... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 102 Abs 1 i.V. mit § 4 Abs 2 KFG und § 1 a Abs 1 KDV liegt vor, wenn bei einem PKW auf der linken Seite die hintere, mit dem Fahrzeug fest verankerte Stoßstange 10 cm und scharfkantig in die Fahrbahn hineinragt. Damit wird die Gefahr schwerer körperlicher Verletzungen unabhängig von der Art des Unfalles offensichtlich erhöht, was der UVS auch ohne Beiziehung eines KFZ-technischen Sachverständigen beurteilen kann. Schlagworte Stoßstange Kanten Sachve... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 9.3.1995, 10.45 Uhr in Waidring auf der B 312, auf Höhe des Straßenkilometers 47.00, in Richtung St. Johann in Tirol fahrend, den PKW LE-4 DSC gelenkt und somit in Betrieb genommen obwohl 1.) es den hiefür in Betracht kommenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften nicht entsprochen habe, da am Fahrzeug an verschiedenen Stellen an der Karosserie komplette Durchrostungen festgestellt wo... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Tatvorwurf, daß bei einem PKW Blinkleuchten und Bremsleuchten zum Teil nicht funktionstüchtig bzw. die Gläser beschädigt waren, läßt sich im Sinne des § 44 a Z 1 VStG nicht entnehmen, welche Blink- und Bremsleuchten nicht funktioniert haben und bei welchen Leuchten lediglich die Gläser beschädigt waren und welche allen einschlägigen Bestimmungen entsprochen haben (vgl. VwGH 12.12.1986, 86/18/0176). Außerdem wäre nach dem im § 22 VStG normierten Kumulationsprinzip die Übertr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten im Punkt 2) vorgeworfen, er habe am 29.8.1994 um 18,10 Uhr auf der B * aus Tschechien kommend, bis zum Amtsplatz der Grenzkontrollstelle G********, Fahrtrichtung I******, das durch Kennzeichen bezeichnete Sattelkraftfahrzeug gelenkt, wobei der Sattelanhänger dem §4 Abs1 KFG 1967 nicht entsprochen habe, weil folgender erheblicher Mangel festgestellt worden sei: Rad-/Achsaufhängung hinten (Achsabstützung 2. Achse links und rechts)... mehr lesen...
Rechtssatz: Maßgeblich für die Verantwortlichkeit im Sinne des §102 Abs1 KFG ist, ob der Mangel im Rahmen der vor jedem Fahrtantritt zumutbaren Überprüfung festgesellt werden konnte. Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn ein Mangel nur durch eine technische Üb erprüfung auf einem Prüfstand bzw. auf einer Rüttelplatte und überdies nur unter Zuhilfenahme einer zweiten Person entdeckt hätte werden können. mehr lesen...
I.) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurden dem Berufungswerber drei Verwaltungsübertretungen nach dem KFG 1967 zur Last gelegt. Er habe am 4.2.1995 und 12.30 Uhr in Graz 4, Wienerstraße Nr. 74, als Lenker des Kombis mit dem Kennzeichen G 19.962, 1.) am KFZ dieses Probefahrtkennzeichen geführt, obwohl diese Fahrt keine Probefahrt gewesen sei; 2.) das Fahrzeug gelenkt, obwohl es nicht den Vorschriften des KFG 1967 und den dazu erlassenen Verordnungen entsprochen h... mehr lesen...