RS UVS Kärnten 1997/11/06 KUVS-1177/1/97

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Veröffentlicht am 06.11.1997
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Rechtssatz

Fährt der Lenker eines Fahrzeuges mit einer den Vorschriften nicht entsprechenden Begutachtungsplakette (vorliegend abgelaufene Lochung), macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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