Entscheidungen zu § 102 Abs. 1 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 61-90 von 199

RS UVS Kärnten 2004/02/19 KUVS-1988/9/2003

Rechtssatz: Die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers, sich vor Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges von dessen vorschriftsgemäßem Zustand - soweit zumutbar - zu überzeugen, schließt auch die Verpflichtung ein, die Inbetriebnahme und das Lenken des Kraftfahrzeuges zu unterlassen, wenn das ?Sich-Überzeugen" zum Ergebnis führte, dass das Kraftfahrzeug den in Betracht kommenden Vorschriften nicht entspricht. Schlagworte Überladung, Überprüfung des Kraftfahrzeuges vor Inbetriebnahme, vor... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.02.2004

TE UVS Tirol 2004/01/28 2003/16/184-4

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 09.07.2003 um 19.56 Uhr Tatort: Kundl, A 12 Inntalautobahn bei km 24,3 in Fahrtrichtung Innsbruck (Westen) Fahrzeug: Sattel-KFZ, XY/XY(D)   1. Sie haben als Lenker das Fahrzeug in Betrieb genommen und haben sich vor Fahrtantritt nicht in zumutbarer Weise davon überzeugt, dass die Summe der Gesamtgewichte sowie die Summe der Achslasten nicht mehr als 38.000 kg, im Vor- und Nachlaufverkehr ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 28.01.2004

RS UVS Tirol 2004/01/28 2003/16/184-4

Rechtssatz: Aufgrund der Verhandlung stehen folgende Tatsachen fest: Der Berufungswerber lenkte am 09.07.2003 das Fahrzeug zunächst von Südtirol in Richtung Deutschland. Am Brenner wurde er verwogen und ein Übergewicht festgestellt. Der Fahrer wurde auf die Rollende Landstraße verwiesen, hielt jedoch diese Anweisung nicht ein und fuhr weiter über die A 13 und die A 12 in Richtung Deutschland. Er wusste somit über den Zustand der Überladung Bescheid. Jener Beamte, der ihn am Brenner verwoge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 28.01.2004

RS UVS Kärnten 2004/01/20 KUVS-543-546/4/2003

Rechtssatz: Eine Fahrt kann als Probefahrt iSd § 45 Abs 1 KFG qualifiziert werden, wenn der Lenker von Hirtenberg aus kommend, in Klagenfurt einen Anhänger abholt und dann das Zugfahrzeug auf seinen Verwendungszweck testet, insbesondere die Wendemöglichkeit vor den Filialen der zukünftigen Firma; wobei der Charakter einer Probefahrt nicht verloren geht, wenn diese auch einem Nebenzweck wie der Lieferung von zwei Kartons mit Fahrzeugteilen und einer Motorhaube an Firmenfilialen in Villach u... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.01.2004

RS UVS Kärnten 2004/01/16 KUVS-1906-1907/4/2003

Rechtssatz: Führt der  Beschuldigte bei einer Fahrzeugkontrolle die Schaublätter der laufenden Kalenderwoche nicht zur Gänze mit (es fehlen die Schaublätter vom 22.4 und 23.4) und fehlt auch das Schaublatt des letzten Lenktages der Vorwoche, so begeht der Beschuldigte nicht nur ein Delikt, sondern hat je Schaublatt eine eigenständige separat von der anderen zu ahndende Verwaltungsübertretung zu verantworten. Eine unmittelbar drohende Gefahr und somit ein Notstand iS § 6 VStG ist dann nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.01.2004

TE UVS Tirol 2004/01/15 2003/15/044-4

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen wie folgt:   ?Tatzeit: 05.04.2002, 15.45 Uhr Tatort: Nauders, auf der Reschenstraße B 180, bei km 46,070 in Fahrtrichtung Landeck Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t Kennzeichen: XY und XY   Der Beschuldigte, W. W., geb. XY, wohnhaft in XY, hat   1. das zulässige Gesamtgewicht von 40.000 kg um 900 kg überschritten. Er hat es daher als Lenker zumutbarer Weise unt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 15.01.2004

RS UVS Kärnten 2004/01/14 KUVS-1865-1866/3/2003

Rechtssatz: Der Beschuldigte als Lenker eines Sattelkraftanhängers ist der ihn gemäß § 102 Abs 1 KFG  treffenden Pflicht, vor Antritt der Fahrt eine Überprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen, nicht nachgekommen, wenn das Beweisverfahren ergeben hat, dass die dem Beschuldigten zur Last  gelegten Mängel am Fahrzeug (ölundichtes Lenkgetriebe, lockere Trittstufen über dem Luftkessel, lockere Radmutter bei der 2. Achse und vorschriftswidrige Bereifung) für den Lenker erkennbar waren und eine Überp... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.01.2004

TE UVS Tirol 2003/12/11 2003/20/107-4

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 22.04.2002 um 20.20 Uhr Tatort: Gries am Brenner, auf der A-13 Brennerautobahn, bei Strkm 34.200, bei der Einreise nach Österreich, von Italien kommend Fahrzeug: Sattelzug, beh. Kennzeichen: XY Sattelanh.: XY, hzGG über 7,5 t   ?Sie haben sich als Lenker vor Fahrtantritt nicht in zumutbarer Weise davon überzeugt, dass der Sattelzug und dessen Beladung den in ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 11.12.2003

RS UVS Kärnten 2003/12/09 KUVS-660/8/2003

Rechtssatz: Kann nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung der mangelnden Prüfung des gelenkten Fahrzeuges samt Anhänger  und der Ladung auf deren Vorschriftsgemäßheit am 30.01.2002 um 10.30 Uhr auf der Südautobahn in Fahrtrichtung Klagenfurt begangen haben soll, da aus den Schaublättern hervorgeht, dass er sich zu dieser Zeit noch im Bereich des Grenzüberganges von Italien nach Österreich be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.12.2003

TE UVS Burgenland 2003/12/02 003/10/03106

Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See legte dem Berufungswerber im Straferkenntnis vom 29 10 2003, Zl 300-8513-2003, Folgendes zur Last:   "Sie haben als Lenker des angeführten KFZ, welches zur Güterbeförderung im internationalen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5t übersteigt, folgende Übertretungen begangen. Es wurde festgestellt, dass Sie die Fahrt mit einem defekten Kontrollgerät angetreten bzw fo... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 02.12.2003

RS UVS Burgenland 2003/12/02 003/10/03106

Rechtssatz: Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr 3821/85 des Rates vom 20 Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr hat lediglich ankündigenden Charakter und stellt keinen Verwaltungsstraftatbestand dar. Schlagworte EG-Kontrollgerät, Kontrollgerät, Betriebsstörung, Nichtfunktionieren des Kontrollgerätes, Lenker mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 02.12.2003

RS UVS Burgenland 2003/12/02 003/10/03106

Rechtssatz: Die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr 3821/85 des Rates vom 20 Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr ist unmittelbar anwendbar, wenn ein Fahrzeug dem Art 3 dieser Verordnung unterliegt. § 102 Abs 1 dritter Satz KFG wird daher insoweit in seiner Anwendbarkeit verdrängt. Schlagworte EG-Kontrollgerät, Kontrollgerät, Betriebsstörung, Nichtfunktionieren des Kontrollgerätes, Lenker, unmittelbare Anwendbarkeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 02.12.2003

RS UVS Burgenland 2003/12/02 003/10/03106

Rechtssatz: Die Verpflichtung des Artikel 16 Abs 1 der Verordnung (EWG) Nr 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr zur Durchführung der Reparatur eines defekten EG-Kontrollgerätes trifft den Unternehmer, nicht aber den Lenker des Lastkraftwagens. Schlagworte EG-Kontrollgerät, Kontrollgerät, Betriebsstörung, Reparatur, Lenker mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 02.12.2003

RS UVS Kärnten 2003/11/26 KUVS-897/4/2003

Rechtssatz: Gem § 102 Abs 1 KFG ist der Fahrzeuglenker, soweit ihm dies zumutbar ist, verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt davon zu überzeugen, dass das von ihm gelenkte Fahrzeug den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht. Es ist daher nicht von Belang, welche Informationen der Beschuldigte diesbezüglich vom verantwortlichen Zulassungsbesitzer bzw seinem Arbeitgeber bekommen hat, zumal die diesbezügliche Verpflichtung des Fahrzeuglenkers nicht delegierbar ist. Ebenso ist ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.11.2003

RS UVS Kärnten 2003/11/20 KUVS-622-628/5/2003

Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 4 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung muss die Tiefe der für die Ableitung des Wassers von der Lauffläche des Reifens erforderlichen Vertiefungen des Laufstreifens (Profiltiefe) im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Laufflächenbreite einnimmt, bei Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h ausgenommen Motorfahrrädern und bei Anhängern mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, am ges... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.11.2003

RS UVS Kärnten 2003/10/22 KUVS-1528/4/2003

Rechtssatz: Lenkt der Beschuldigte einen LKW, dessen tatsächliches Gesamtgewicht von 3.660 kg laut Abwaage auf der geeichten Brückenwaage betrug, sohin der LKW um 310 kg überladen war, ohne dass der Beschuldigte sich vor der Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges davon überzeugt hat, dass das von ihm gelenkte Kraftfahrzeug hinsichtlich des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes laut Zulassungsschein von 3.250 kg in Bezug auf die Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.10.2003

RS UVS Kärnten 2003/08/25 KUVS-1070/7/2003

Rechtssatz: Nach o.a. Bestimmung darf ein Lenker ein Kraftfahrzeug erst in Betrieb nehmen, wenn er sich, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt hat, dass das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und ein mit diesem zu ziehender Anhänger sowie deren Beladung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Lenker ist für das Beladen des Fahrzeuges, auch wenn er es nicht selbst vornimmt, verantwortlich und muss, wenn beim Aufladen keine Möglichkeit des Abwiegens besteht, im Zweifel nur eine solc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.08.2003

TE UVS Tirol 2003/06/17 2003/13/090-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 31.10.2002 um 21.50 Uhr Tatort: Kufstein, Höhe Kreuzung Maderspergerstraße mit Schillerstraße Fahrzeug: Personenkraftwagen XY 1. Sie haben sich als Lenker, obwohl es Ihnen zumutbar war, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von Ihnen verwendete Fahrzeug den Vorschriften des § 102 Abs 1 KFG iVm der angeführten Gesetzesstelle des Kraftfahrgesetzes e... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 17.06.2003

TE UVS Tirol 2003/05/22 2003/13/074-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 12.07.2002 um 14.19 Uhr Tatort: Gries am Brenner auf der Brennerautobahn A13 bei km 34,200 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, B-xxxx   1. Das tatsächliche Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges hat das zulässige Gewicht von 40.000 kg um 1.300 kg überschritten. Sie haben es daher als Lenker unterlassen, sich vor Fahrtantritt bzw Inbetriebnahme in zumutbarer Weise davon zu üb... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 22.05.2003

TE UVS Salzburg 2003/04/18 7/12051/4-2003th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird der Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma J KEG mit Sitz in T, zu verantworten, dass diese Firma zumindest seit 22.10.2002 folgende Bescheidauflagen nicht erfüllt habe: Bescheid vom 14.10.1997, Zahl 2/152-1245/37-1997, Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Auflagenpunkt 2 nämlich eine Baumeisterbestätigung über die öl- bzw. flüssigkeitsdichte Ausführung des Heiz- und Öllagerraumes vorzuleg... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 18.04.2003

RS UVS Salzburg 2003/04/18 7/12051/4-2003th

Rechtssatz: Die Überprüfungspflicht des Kraftfahrzeuges in § 102 Abs 1 KFG ist vom Kraftfahrzeuglenker jedes Mal vor Antritt der Fahrt wahrzunehmen, weshalb auch hinsichtlich der an drei aneinanderfolgenden Tagen vorgeworfenen Übertretung die jeweils neue Fahrten betreffen, immer wieder von einer erneuten Überprüfungsverpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers im Sinne des § 102 Abs 1 KFG auszugehen ist. Ein einheitliches Delikt liegt somit bei dem vorliegenden Tatvorwurf nicht vor. Schlagw... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 18.04.2003

RS UVS Kärnten 2002/12/18 KUVS-1687/4/2002

Rechtssatz: Erbringt das Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten, dass sich der Schwerpunkt des letztgeladenen Fahrzeuges nicht auf den Ladestützen befunden hat, sondern über dem Fahrzeug (Ladefläche des Anhängewagens) und ist auch davon auszugehen, dass der Kraftwagenzug ohne ausgefahrene Ladestützen die gesetzlich festgesetzten Abmessungen (§ 4 Abs 7a KFG) nicht überschritten hat, weil die hintere Begrenzung des Kraftwagens durch die Ladung gebildet wurde und ge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.12.2002

TE UVS Steiermark 2002/12/04 30.16-19/2002

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber in Spruch: II zur Last gelegt, er habe am 17.05.2001 um 14.45 Uhr in P, auf der B 64, bis auf Höhe des StrKm. 11,6, Richtung W, Bezirk W, als Lenker des LKW sich, obwohl es ihm zumutbar war, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihm verwendete Fahrzeug (mit diesem gezogener Anhänger) den Vorschriften des § 102 Abs 1 KFG iVm. den nachangeführten Gesetzesstellen des Kraftfahrgesetzes ents... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 04.12.2002

RS UVS Steiermark 2002/12/04 30.16-19/2002

Rechtssatz: Nach § 20 Abs 4 KFG liegen auch dann "andere als die im § 14 Abs 5 KFG angeführten Rückstrahler" vor, die nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes an Kraftfahrzeugen und Anhängern angebracht werden dürfen, wenn rot-gelbe und rote Rückstrahler an der Stirnseite eines LKW montiert sind. Nach § 102 Abs 1 KFG ist auch der Lenker des Fahrzeuges dafür verantwortlich, dass eine solche Anbringung von Rückstrahlern vor dem  Lenken bewilligt wurde. Schlagworte Lenker Verantwortlich... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.12.2002

TE UVS Tirol 2002/11/08 2002/20/193-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 28.05.2002 um 15.34 Uhr Tatort: Kundl, A 12 Inntalautobahn yyyyyDU421 (D)   1. Sie haben als Lenker das Fahrzeug in Betrieb genommen und haben sich vor Fahrtantritt nicht in zumutbarer Weise davon überzeugt, dass die Summe der Gesamtgewichte sowie die Summe der Achslasten nicht mehr als 38.000 kg, im Vor- und Nachlaufverkehr mit kranbaren Sattelanhängern 39.000... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 08.11.2002

RS UVS Kärnten 2002/09/30 KUVS-660-665/4/2002

Rechtssatz: Wer als Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges Schaublätter für bestimmte Zeiträume dem Kontrollorgan nicht vorlegen kann und sein Fahrzeug (Tiertransport) mit einer Höhe von 4,20 m lenkt, sohin es unterließ sich vor der Inbetriebnahme des Fahrzeuges zu überzeugen, dass der Transport in Bezug auf die größte zulässige Höhe von 4 m den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Gütertransport, Tiertransport, Sa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.09.2002

TE UVS Tirol 2002/07/22 2002/11/107-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehender Sachverhalt spruchgemäß zur Last gelegt: ?Tatzeit: 08.01.2001 um 14.37 Uhr Tatort: Kundl auf der A 12 bei Km 24,3 in Richtung Innsbruck (Westen) Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug, Kennzeichen: SZ-XXXX/KU-YYYYY Sie haben sich als Lenker vor Antritt der Fahrt, obwohl es zumutbar war, nicht davon überzeugt, dass das höchstzulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges nicht überschritten wird. Höchstzulässiges Gesamtgewich... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 22.07.2002

RS UVS Tirol 2002/07/22 2002/11/107-1

Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehender Sachverhalt spruchgemäß zur Last gelegt: ?Tatzeit: 08.01.2001 um 14.37 Uhr Tatort: Kundl auf der A 12 bei Km 24,3 in Richtung Innsbruck (Westen) Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug, Kennzeichen: SZ-xxxx/KU-yyyy Sie haben sich als Lenker vor Antritt der Fahrt, obwohl es zumutbar war, nicht davon überzeugt, dass das höchstzulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges nicht überschritten wird. Höchstzulässiges G... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 22.07.2002

RS UVS Kärnten 2002/06/17 KUVS-785/2/2002

Rechtssatz: Ist das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt ordnungsgemäß iSd § 57 Abs 4 KFG 1967 überprüft und hat der Beschuldigte die entsprechende Begutachtungsplakette auch mitgeführt, so ist er dennoch verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, da das Gesetz eindeutig normiert, dass am Kraftfahrzeug eine gültige Begutachtungsplakette angebracht sein muss. Schlagworte Begutachtung, wiederkehrende Begutachtung, Begutachtungsplakette, Plakettenanbringung, Plakette, Plakettenlochung, Mitführen der... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.06.2002

TE UVS Steiermark 2002/05/10 30.14-27/2001

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 15.1.2001, um 15.15 Uhr, in 8700 Leoben, auf der S 6, auf Höhe des Strkm. 80,000, Abfahrt Leoben Ost, in Fahrtrichtung Bruck an der Mur den Kraftwagenzug (LKW, MAN) und den Anhänger gelenkt. Bei der erfolgten Lenker- und Fahrzeugkontrolle bzw. bei der Wiegung auf der Brückenwaage des Zollamtes N sei festgestellt worden, dass 1.) das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers von 22.000 kg durch die ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.05.2002

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