RS UVS Burgenland 2003/12/02 003/10/03106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.2003
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr 3821/85 des Rates vom 20 Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr ist unmittelbar anwendbar, wenn ein Fahrzeug dem Art 3 dieser Verordnung unterliegt. § 102 Abs 1 dritter Satz KFG wird daher insoweit in seiner Anwendbarkeit verdrängt.

Schlagworte
EG-Kontrollgerät, Kontrollgerät, Betriebsstörung, Nichtfunktionieren des Kontrollgerätes, Lenker, unmittelbare Anwendbarkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten