RS UVS Steiermark 1996/11/19 30.14-30/96

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Veröffentlicht am 19.11.1996
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Rechtssatz

Der Lenker begeht eine Übertretung nach § 102 Abs 1 erster Satz KFG in Verbindung mit Artikel 3 Abs 1 EG-Verordnung 3821/85, wenn er ein fahrtschreiberpflichtiges Fahrzeug in Betrieb nimmt, ohne daß ein (dem zitierten Artikel) entsprechendes Kontrollgerät eingebaut ist.

Schlagworte
Lenker Zulassungsbesitzer Kontrollgerät
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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