Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzGehG 1956 §26 Abs3 Z2
Leitsatz: Verstoß der Z2 im §26 Abs3 idF BGBl. 656/1983 GehaltsG 1956
gegen den Gleichheitssatz aus den in VfSlg. 11155/1986 (betreffend
dieselbe, als landesgesetzliche Vorschrift in OÖ in Geltung
gestandene Regelung) dargelegten Gründen
Rechtssatz: Aufhebung der Z2 im §26 Abs3 des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) §3 Abs16 des NÖ Kommunalstrukturverbesserungsgesetzes 1971, LGBl. 264, (KStrVG) lautet auszugsweise: "(16) Im politischen Bezirk St. Pölten werden folgende Gemeinden zu einer neuen Gemeinde vereinigt: 1. . . . ; 3. die Gemeinden Kasten bei Böheimkirchen und Stössing zur Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen; 4. . . ." Die von der Vereinigung betroffenen Gemeinden haben gemäß §5 Abs1 KStrVG mit dem Tag d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 26. Feber 1986, Z Msch 16/85-19, wurde in der Mietrechtssache des Antragstellers I G wider den Antragsgegner K P über die Angemessenheit des begehrten Hauptmietzinses (iSd §16 Mietrechtsgesetz, BGBl. 520/1981 idF BGBl. 559/1985 - MRG) entschieden. Der Antragsgegner ergriff dagegen Rekurs, den das Landesgericht Linz mit Beschluß vom 25. September 1986, Z13 R 378/86-24, (nur) teilweise erledigte; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Nachdem die Bf. für den Voranmeldungszeitraum Dezember 1984 eine Umsatzsteuervoranmeldung mit einer Zahllast von 26.581 S eingereicht hatte, brachte sie am 11. März 1985 außer einer Voranmeldung für Jänner 1985 mit einer Zahllast von 478.002 S auch eine "berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung" für den Kalendermonat Dezember 1984 ein, in welcher ein Überschuß von 451.421 S ausgewiesen wurde; unter einem leistete sie Zahlung zum Ausgleich des sich de... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/05 Wohn- und Mietrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1MietrechtsG §16 Abs5 erster SatzMietrechtsG §26 Abs2
Leitsatz: Gerichtsantrag auf Aufhebung des ersten Satzes in §16 Abs5
MietrechtsG; unterschiedliche Sanktionen für
die Überschreitung der Höchstzulässigkeitsgrenzen bei
Hauptmietzinsen einerseits und bei Untermietzinsen andererseits;
ua. im Hinblick auf die sachlich gerechtfertigte Sch... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1030 Gemeindestruktur
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs5B-VG Art144 Abs1 / LegitimationNö KStVG 1971 AllgNö KStVG 1973 §3 Abs16 Z3VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Nicht die Beschwerde nach Art144 B-VG,
sondern der Individualantrag nach Art139, 140 B-VG ist der
subsidiäre Rechtsbehelf; Bestellung provisorischer Gemeindeorgane
für die neu geschaffene Gemeinde - implizite Festste... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktUStG 1972 §21 Abs3UStG 1972 §21 Abs3 4. Satz
Leitsatz: Vorschreibung eines Säumniszuschlages; alle
Unternehmer sind - abgesehen von der Regelung des §21 Abs1
letzter Satz UStG - zur rechtzeitigen Abgabe von Voranmeldungen
verpflichtet und haben daher eine verspätete Einreichung selbst
zu verantworten - keine Gleichheitsbedenken gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. Juli 1985 hat die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland dem Bf. durch Hingabe einer Heiratsausstattung an seinen Sohn entstandene Aufwendungen im Kalenderjahr 1984 nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die Finanzbehörde stützte ihre Entscheidung auf §34 Abs2 EStG 1972 in der Fassung der Nov. BGBl. 587/1983, wonach die Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Rechtslage 1.a) Das Weingesetz 1985, BGBl. 444/1985 in der Stammfassung, bestimmte im §4 Abs3: "(3) Wein darf nur in Glasflaschen (im folgenden Flaschen genannt) abgefüllt an den Letztverbraucher abgegeben werden, es sei denn, daß der Wein am Ort der Verabreichung sofort genossen werden soll." §65 Abs1 Z1 des WeinG 1985 id Stammfassung stellte die Verletzung des §4 Abs3 unter Verwaltungsstrafsanktion (Geld bis zu S 12.... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1972 §34EStG 1972 §34 Abs2 zweiter Satz
Leitsatz: Ausschluß der Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstattung)
von der Begünstigung für außergewöhnliche Belastungen in §34
Abs2 zweiter Satz EStG 1972; das Kriterium der Außergewöhnlichkeit
ist auch dann gegeben, wenn eine Belastung eine große Gruppe von
Steuerpflichtigen in einer spezifischen S... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/03 Weinrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragWeinG 1985 §4 Abs3 idF der Novelle BGBl 372/1986 MRK Vorbehalt zu Art5WeinG 1985 §28 Abs4WeinG 1985 §65 Abs1 idF BGBl 372/1986
Leitsatz: Individualantrag auf Aufhebung des §4 Abs3 WeinG 1985 idF
BGBl. 372/1986 (betreffend das Verbot der Abgabe von
Wein ua. in Tetrapacks) - unmittelbare Betroffenheit des
Erstantragstellers (W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit einem im zweiten Rechtsgang ergangenen Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 28. Jänner 1985 wurde Rechtsanwalt Dr. G H der Berufspflichtenverletzung für schuldig erkannt, weil er in der Zeit von November 1974 bis Dezember 1982 geschäftsführender Gesellschafter der Firma M Immobiliengesellschaft mbH war, zu deren Betriebsgegenstand und Tätigkeit insbesondere auch die Hausverwaltung gehörte; Dr. G H w... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1StGG Art5Europäisches Abkommen über soziale SicherheitDSt 1872 §2RL-BA 1977 §5MRK Art7
Leitsatz: Schuldspruch wegen einer Berufspflichtenverletzung
durch die OBDK; keine Bedenken gegen
§5 der "Richtlinien", auch nicht aus dem Blickwinkel der
Erwerbsfreiheit oder des Art18 B-VG, unter Hinweis auf
VfSlg. 11302/1987; kein Widerspruch dieser Bestim... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung
und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch
leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung
der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde
ohne ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern stellte mit Bescheid vom 1. August 1985, Z713-011/3007 AE, fest, daß M E a) in der Zeit vom 1. Juli 1979 bis 20. März 1985 in der Unfallversicherung der Bauern gemäß §3 Abs1 Z1 und Abs2 BSVG, BGBl. 559/1978, pflichtversichert gewesen sei und b) hiefür für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1979 einen Monatsbeitrag von 45 S, für das Jahr 1980 einen Monatsbeitrag von 47 S, für das Jahr 1981 einen Monat... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art10 Abs1 Z6MRK Art6 Abs1BSVG §23 Abs5 zweiter SatzBSVG §30BSVG §182ASVG §413
Leitsatz: Feststellung, daß die Bf. für einen gewissen Zeitraum
pflichtversichert gewesen sei und hiefür Monatsbeiträge zu
entrichten habe; keine Bedenken gegen die den Bescheid stützende
Bestimmung des §23 Abs5 zweiter Satz BSVG (betreffend den
Wirks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Eigentümerin (P U) der Liegenschaft EZ ..., KG Entholzen (Gemeinde Kopfing), zu der land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Ausmaß von ca. 1,5 ha gehören, hat sich im Jahre 1984 verpflichtet, die Liegenschaft an E M (die Bf) zu verkaufen, worüber zunächst ein Vorvertrag (mit Bleistift geschrieben) abgeschlossen wurde. Da P U beabsichtigt hatte, von der ihrer Auffassung nach bestehenden Möglichkeit, vom Vertrag zurückzut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Mit Eingabe vom 3. Oktober 1985 stellten die Ehegatten K J und M S (Bf) bei der Grundverkehrsbezirkskommission bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart den Antrag, den Kaufvertrag vom 1. bzw. 2. Oktober 1985, mit dem sie von den Ehegatten V und M B die Liegenschaften EZ ..., EZ ... und EZ ..., sämtliche KG Dürnbach, mit landwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Ausmaß von ca. 2,4 ha erworben hatten, grundverkehrsbehördlich zu genehmigen. ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktOö GVG 1975 §1 Abs1Oö GVG 1975 §4 Abs1
Leitsatz: erstinstanzliche Entscheidung, daß das Rechtsgeschäft
(Dienstbarkeitsvertrag über die Einräumung des Fruchtgenußrechtes)
gem. §4 Abs1 Oö. GVG 1975 aus materiellen Gründen
nicht zu genehmigen sei; abweisende Berufungsentscheidung ist
so zu werten, als ob die Berufungsbehörde ein... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBgld GVG 1955 §3, §4
Leitsatz: Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung gem. §§3
und 4 Bgld. GVG ohne nähere Darlegung, auf welche
dieser Bestimmungen sich die Versagung stützt; keine
Auseinandersetzung mit der Frage, ob es sich bei den erworbenen
Grundstücken um Grundstücke eines Großbetriebes handelt; keine
Ausein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In den zu B715/85, B810/85, B529,530/86, B531,532/86, B999/86 und B24/87 anhängigen Verfahren nach Art144 B-VG richtet sich die Beschwerde gegen je einen im Instanzenzug erlassenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, mit dem im Hinblick auf vom ehemaligen Dienstgeber dem jeweiligen Bf. aus dem Titel einer Pensionsabfindung (in den Jahren 1983 oder 1984) geleistete Beträge die Anwendung des sogenannten Häl... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1B-VG Art140 Abs5AbgÄG 1981 Abschn I ArtI Z29EStG 1972 §37EStG 1972 §37 Abs1 letzter SatzEStG 1972 §67
Leitsatz: In §37 Abs1 Ausschluß des Hälftesteuersatzes für Einkünfte, die
unter die Bestimmung des §67 fallen; im wesentlichen gleiche
wirtschaftliche Sachverhalte werden unterschiedlich behandelt, -
die zwangsläufige Zusammenballung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Nov. LGBl. 11/1985 zum Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130, änderte das Stadtstatut ua. durch die Einfügung von Bestimmungen über Ruhebezüge und Versorgungsgenüsse der im §39 Abs2 genannten Stadtsenatsmitglieder (d.s. der Bürgermeister, die Bürgermeisterstellvertreter sowie die Stadträte). Die im gegebenen Zusammenhang in Betracht zu ziehenden Bestimmungen in den neugefaßten §§39a und 39b haben folgenden Wortlaut: "§39a. (1) De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Tir. Bezügegesetz 1982, LGBl. 20, ordnete in Abs1 seines unter der Rubrik "Sonderbestimmung für den Landtagspräsidenten" stehenden §17 folgendes an: "(1) Für den Präsidenten des Landtages und seine Hinterbliebenen gilt §14 sinngemäß mit der Maßgabe, daß der Berechnung des Ruhebezuges und des Ruhebezugsbeitrages das Amtseinkommen eines Landesrates zugrunde zu legen ist." Der hier verwiesene §14 des Gesetzes hat folgenden Wortlaut:... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs5Grazer Statut 1967 §39b Abs1 idF LGBl 11/1985
Leitsatz: Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130, idF
LGBl. 11/1985; untrennabre Einheit des §39b Abs1 (betreffend
"Politikerbezüge"); zur Funktion derartiger Ruhebezüge; diese
bsteht ua. darin, ein erhebliches Absinken unter einen einmal
erzielten Standard der Lebensführung nicht eintreten zu lass... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0030 Bezüge, Bürgermeisterentschädigung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1Tir BezügeG 1985 §14 Abs7
Leitsatz: untrennbare Einheit des §14 Abs7 Tir. BezügeG 1985; Aufhebung
des §14 Abs7 aus den in VfSlg. 11309/1987 (betreffend die
gleichartigen §39b Abs1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz
1967) genannten Gründen
Rechtssatz: Abs7 des §14 des Tir ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. Feber 1985 wurde Dr. I G, Rechtsanwalt, der Verletzung der Berufspflichten und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes für schuldig erkannt, weil sie seit April 1973 als alleinige Geschäftsführerin der Hausverwaltung V K Gesellschaft m. b.H., deren Betriebsgegenstand auch Tätigkeiten umfaßte, die zu den befugten Aufgaben ein... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs3StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungRL-BA 1977 §5 erster SatzRL-BA 1977 §5 zweiter und dritter SatzRAO §8RAO §9RAO §20 litcAVG §37DSt 1872 §55e
Leitsatz: Verhängung eines Disziplinarstrafe; Bindung an ein privates
Unternehmen im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ist mit der
"freien Rechtsanwaltsschaft" nicht vereinbar; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) E L, dzt. in Linz wohnhaft, beantragte am 30. März 1983 festzustellen, daß sie nicht Mitglied der römisch-katholischen Kirche sei. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz stellte mit Bescheid vom 25. Juni 1986 gemäß Art4 ff. des Gesetzes vom 25. Mai 1868, RGBl. 49, wodurch die interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, iVm §1 der V der Minister des Cultus und des Inner... mehr lesen...