Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
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Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
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Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Durchführung eines Vorverfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde das Verfahren hierüber mit Beschluss vom 11. Juni 2003 eingestellt und die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, der im verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Ziviltechniker-Gesellschaft die Kosten des Verfahrens in der Höhe von € 1.962,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. römisch eins. 1. Der Verfassungsgerichtshof hat nach Dur... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Oberösterreich vom 17. Juli 2004, Zlen. VwSen-550093/32/Gf/Sta und VwSen-550094/30/Gf/Sta. 2. Gemäß §56 Abs2 Z. 11 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idF LGBl. Nr. 8/2005 (in der Folge kurz: Oö. GemO), obliegt dem Gemeindevorstand "die Einbringung von Rechtsmitteln gegen verwaltungsbehördlich... mehr lesen...
Begründung: 1. Aus der Beschwerdeschrift und der angefochtenen, als "Bescheid" bezeichneten Erledigung ergibt sich folgender Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführer veräußerten als jeweilige Hälfteigentümer eine nähere bezeichnete Liegenschaft. Mit Zahlungsauftrag vom 21. November 2003 wurde den Beschwerdeführern und dem Käufer der Liegenschaft für die Einverleibung des Eigentums des Käufers eine Eintragungsgebühr gemäß Tarifpost 9 litb Z1 GGG in der Höhe von € 27... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführer hatten mit einem Antrag aus dem Jahr 1999, ergänzt durch einen am 31. Jänner 2001 vorgelegten Auswechslungsplan, beim Bürgermeister der Marktgemeinde Göllersdorf um die Baubewilligung für "diverse Stallungen und Zusatzgebäude" angesucht. römisch eins. 1. Die Beschwerdeführer hatten mit einem Antrag aus dem Jahr 1999, ergänzt durch einen am 31. Jänner 2001 vorgelegten Auswechslungsplan, beim Bürgermeister der Marktgemeinde Gölle... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationOö GemeindeO 1990 §56 Abs2 Z11 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung B-VG Art119a AVG §61a Nö GdO 1973 §60, §61 VfGG §82 VfGG §87 Abs3 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.0... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid AVG §18 Abs4, §58 Abs3GEG 1962 §7 Abs3 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen einen Bescheid als unbegründet ab, mit dem der Landeshauptmann von Tirol einen Antrag auf Genehmigung bestimmter mobiler Abfallbehandlungsanlagen gemäß §52 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 43/2004, abgewiesen hatte. römisch eins. 1. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer der zu B47/05 und B48/05 anhängigen Verfahren ist als Dienstnehmer in der Krankenversicherung nach dem ASVG pflichtversichert und beantragte im Juli 2004 bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse die Anerkennung der Anspruchsberechtigung seines Lebensgefährten als Angehöriger im Sinne des §123 Abs8 litb ASVG. Gleiches beantragte er unter Berufung auf §83 Abs8 GSVG bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft i... mehr lesen...
Index: 83 Natur- und Umweltschutz83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitAbfallwirtschaftsG 2002 §52 VfGG §86 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 ... mehr lesen...