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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 8.8.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet seien, die mit Beitragsvorschreibung vom 9.12.2011 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge i... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 8.8.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet sei, die mit Beitragsvorschreibung vom 9.12.2011 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 8.8.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet sei, die mit Beitragsvorschreibung vom 9.12.2011 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in d... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 20.7.2017 sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; im Folgenden kurz: "ÖGK") aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF") verpflichtet sei, für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden kurz: "A.S."), SVNR: XXXX , an den Beschäftigungstagen 6.1.2014, 7.1.2014, 14.1.2014, 10.2.2014 bis 12.2.2014,... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.06.2017 verpflichte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen in Höhe von EUR 51.659,21 für die in der Beilage dieses Bescheides angeführten Dienstnehmer in den in dieser Beilage angeführten Zeiträumen (Spruchpunkt 1.) sowie Verzugszinsen bis zum 28.06.2016 in Höhe von EUR 16.960,50 (Spruchpunkt 2.) zu entrichten.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit dem nunmehr erstangefochtenen Bescheid vom 29.9.2017, Zl. XXXX , sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: „OÖGKK“; nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; im Folgenden kurz: „ÖGK“) aus, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeber verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- zu entrichten. Der Betrag sei i... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 14.10.2019 wurde ausgesprochen, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin verpflichtet sei, € 19.276,14 an Verzugszinsen gemäß § 59 ASVG und € 780,05 an Nebengebühren gemäß § 64 Abs. 4 ASVG bei sonstiger Durchführung von Zwangsmaßnahmen zu bezahlen. 1. Mit angefochtenem Bescheid der Nieder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) führte bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin über den Zeitraum 01.05.2003 bis 31.12.2007 eine GPLA-Prüfung durch. Die Schlussbesprechung fand am 21.05.2010 statt. 2. Mit Schreiben vom 15.06.2010 beantragte die Beschwerdeführerin die Ausstellung eines Bescheides über die aufgrund der GPLA-Prüfung nachverrechneten Beiträge. 3. Die ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.07.2019 beantragte die XXXX . (im Folgenden: Beschwerdeführerin) über den Anspruch betreffend den Rückstandsausweis vom 24.06.2019 mit Bescheid abzusprechen. 1. Mit Schreiben vom 12.07.2019 beantragte die römisch 40 . (im Folgenden: Beschwerdeführerin) über den Anspruch betreffend den Rückstandsausweis vom 24.06.2019 mit Bescheid abzusprechen. 2. Mit Bescheid v... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.09.2019 beantragte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) über den Anspruch betreffend den Rückstandsausweis vom 23.07.2019 mit Bescheid abzusprechen. 1. Mit Schreiben vom 20.09.2019 beantragte die römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) über den Anspruch betreffend den Rückstandsausweis vom 23.07.2019 mit Bescheid abzusprechen. 2. Mit Bescheid vom... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 11.01.2018 erließ die Österreichische Gesundheitskasse (vormals WGKK - in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, mit dem festgestellt wurde, dass Herr XXXX (in weiterer Folge BF) aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der XXXX GmbH (in weiterer Folge Primärschuldnerin) der ÖGK (vormals Wiener Gebietskrankenkasse) gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG die zu entri... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 11.01.2018 erließ die Österreichische Gesundheitskasse (vormals WGKK - in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, mit dem festgestellt wurde, dass Herr XXXX (in weiterer Folge BF) aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der XXXX gmbh in Liquidation (in weiterer Folge GmbH) der ÖGK (vormals Wiener Gebietskrankrankenkasse) gemäß § 67 Abs 10 iVm § 83 ASVG die zu ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 11.01.2018 erließ die Österreichische Gesundheitskasse (vormals WGKK - in weiterer Folge: belangte Behörde) einen Bescheid, mit dem festgestellt wurde, dass Herr Mag. (FH) XXXX (in weiterer Folge BF) aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der XXXX in Liquidation (in weiterer Folge GmbH) der ÖGK (vormals Wiener Gebietskrankrankenkasse) gemäß § 67 Abs 10 iVm § 83 ASVG di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.06.2020 gab die belangte Behörde dem Antrag der in Liquidation befindlichen Beschwerdeführerin, die aus einer aufgrund einer für die Jahre 2011 bis 2015 erfolgten Prüfung lohnabhängiger Abgaben stammenden Nachverrechnung von Verzugszinsen in Höhe von 28.062,23 Euro gemäß § 59 Abs. 2 ASVG nachzusehen, nicht statt. Begründend führte die belangte Behörde unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.07.2017, B/FIA (35.BNV), entschied die belangte Behörde: „1. Die XXXX GmbH & Co KG ist als Dienstgeberin verpflichtet, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in der Beilage angeführten Dienstnehmer, für die ebenfalls in der Beilage angeführten Zeiträume, in der Höhe von EUR 39.173,86 zu entrichten. Die Beilagen (Prüfbericht vom 23.12.2016, Aufstellung vom 23.12.2016) bilden einen integri... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Finanzamt XXXX führte beginnend ab 15.03.2016 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Prüfungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2014 durch. 1. Das Finanzamt römisch 40 führte beginnend ab 15.03.2016 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Prüfungszeitraum 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 21.06.2017 teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX [im Folgenden: E GmbH] nach Aufhebung des Konkursverfahrens, der Bezahlung der Quote und der Zahlung aus dem Insolvenzentgelt-Fonds ein Rückstand aus den Beiträgen April 2013 bis Oktober 2013 und Februar 2014 bis Mai 2014 in Höhe von insgesamt EUR 18.6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Finanzamt XXXX führte eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Prüfungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2015 durch. Die Schlussbesprechung fand am 25.08.2016 statt. 2. Am 08.08.2016 wurde vom Finanzamt XXXX mit der mitbeteiligten Partei C XXXX P XXXX , geb. am XXXX , u.a. wegen Verdachts der Übertretung versicherungs- und melderechtlicher Bestimmungen nach dem Allgemeinen Sozia... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Finanzamt XXXX führte eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Prüfungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 durch. Die Schlussbesprechung fand am 22.02.2018 statt. 2. Mit Schreiben vom 09.03.2018 übermittelte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin den Prüfbericht, in welchem ein Nachrechnungsbetrag iHv € 14.270,57 sowie Zinsen iHv € ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 8.11.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung der Finanz im Sinne des § 41a ASVG im Betrieb der XXXX (der Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Die BF werde als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die von der SGKK mit der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 4.11.2016 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge zweier Sozialversicherungsprüfungen gemäß § 41a ASVG sowie einer Sozialversicherungserhebung im Anschluss an eine Betretung durch Organe der Finanzpolizei im Betrieb des XXXX (dem Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Der BF werde als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 18.12.2019 hat die Tiroler Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Tirol; im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) Herrn XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer - BF) als Geschäftsführer gemäß § 67 Abs 10 ASVG verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von ? 5063,99 zuzüglich Verzugszinsen in der sich nach § 59 Abs 1 ASVG ergebenden Höhe binnen 14 Tagen nach Zuste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 16.07.2019, XXXX, entschied die belangte Behörde wie folgt: "Herr XXXX, schuldet als Geschäftsführer vom Beitragskontoinhaber(in) XXXX GmbH, XXXX, der Tiroler Gebietskrankenkasse gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beträge s.Nbg. aus Vorschreibungen für die Zeiträume aufgrund der Nachrechnung aus den Beitragsprüfungen von 19.08.2016 und 20.04.2017 von € 16.141,81 zuzüglich Verzugszinsen in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 4.9.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, die von der SGKK mit Beitragsabrechnungen jeweils vom 4.8.2017 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 2.992,89 (aus GPLA) und EUR 1.170,7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA durch, die mit der Schlussbesprechung am 08.08.2014, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Am 25.08.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 25 Personen. 2. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX, verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte B... mehr lesen...