Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , vom 09.11.2023, Zahl XXXX , wurde festgestellt, dass die XXXX (in Folge als Beschwerdeführer, kurz BF bezeichnet), verpflichtet sei, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in der Beilage angeführten Dienstnehmer für die ebenfalls in der Beilage angeführten Zeiträume in Gesamthöhe von € 80.029,05 unter Anla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid verpflichtete die ÖGK den Beschwerdeführer als Dienstgeber aufgrund der für den Prüfzeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2023 durchgeführten Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, den Betrag von EUR 70.061,19 samt Verzugszinsen von EUR 12.653,99 zu zahlen, wobei der dazu ergangene Prüfbericht vom 23.11.2023 und der Bescheid der belangten Behörde vom 26.02.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.09.2023 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Geschäftsführer der XXXX XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für die auf deren Beitragskonten aushaftenden Sozial... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.10.2023, zugestellt am 27.10.2023, sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (im Folgenden: „ÖGK“, „belangte Behörde“), aus, dass XXXX , geboren am XXXX , (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: „Primärschuldnerin“, „E. GmbH“) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) führte bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin über den Zeitraum 01.05.2003 bis 31.12.2007 eine GPLA-Prüfung durch. Die Schlussbesprechung fand am 21.05.2010 statt. 2. Mit Schreiben vom 15.06.2010 beantragte die Beschwerdeführerin die Ausstellung eines Bescheides über die aufgrund der GPLA-Prüfung nachverrechneten Beiträge. 3. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.06.2020 gab die belangte Behörde dem Antrag der in Liquidation befindlichen Beschwerdeführerin, die aus einer aufgrund einer für die Jahre 2011 bis 2015 erfolgten Prüfung lohnabhängiger Abgaben stammenden Nachverrechnung von Verzugszinsen in Höhe von 28.062,23 Euro gemäß § 59 Abs. 2 ASVG nachzusehen, nicht statt. Begründend führte die belangte Behörde unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.07.2017, B/FIA (35.BNV), entschied die belangte Behörde: „1. Die XXXX GmbH & Co KG ist als Dienstgeberin verpflichtet, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in der Beilage angeführten Dienstnehmer, für die ebenfalls in der Beilage angeführten Zeiträume, in der Höhe von EUR 39.173,86 zu entrichten. Die Beilagen (Prüfbericht vom 23.12.2016, Aufstellung vom 23.12.2016) bilden einen integri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 21.06.2017 teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX [im Folgenden: E GmbH] nach Aufhebung des Konkursverfahrens, der Bezahlung der Quote und der Zahlung aus dem Insolvenzentgelt-Fonds ein Rückstand aus den Beiträgen April 2013 bis Oktober 2013 und Februar 2014 bis Mai 2014 in Höhe von insgesamt EUR 18.6... mehr lesen...