Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 06.05.2020 teilte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) ein Rückstand an offenen Beiträgen samt Nebengebühren in der Höhe von € 36. 155,33 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehen würde. Sie sei als Geschäftsführerin Vertreterin der Beitragsschuldnerin und hafte die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 13.02.2020 stellte die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) über Antrag der XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 16.01.2020 fest, dass sie aufgrund ihrer geringfügigen Beschäftigungen bei der Dienstgeberin XXXX , (im Folgenden: mitbeteiligte Dienstgeberin) in der Zeit von 01.09.2017 bis 30.11.2017 der Voll-(Kranken-, Unfall- und Pensions-)versicherungspflicht gemäß 4 Abs. 1 Z 1 iVm § 5 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid 28.01.2019, BZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für den Zeitraum August 2017 in der Höhe von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse nunmehr der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , GZ: XXXX wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX , geb. XXXX (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX , FN XXXX (im Folgenden: S GmbH), welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin der XXXX , FN XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) war, der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse nunmehr der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , GZ: XXXX wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX , geb. XXXX (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX , FN XXXX (im Folgenden: S GmbH), welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin der XXXX , FN XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) war, der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.07.2017, B/FIA (35.BNV), entschied die belangte Behörde: „1. Die XXXX GmbH & Co KG ist als Dienstgeberin verpflichtet, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in der Beilage angeführten Dienstnehmer, für die ebenfalls in der Beilage angeführten Zeiträume, in der Höhe von EUR 39.173,86 zu entrichten. Die Beilagen (Prüfbericht vom 23.12.2016, Aufstellung vom 23.12.2016) bilden einen integri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.04.2018 teilte die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH mit Sitz in XXXX , XXXX , (im Folgenden: Primärschuldnerin) aus den Beiträgen für die Zeiträume Juli 2017 und August 2017 ein Beitragsrückstand in Höhe von € 140.544,14 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen aushafte. Da der Beschwerdeführer Geschäftsführer der Gesellschaft gewesen sei und der of... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Finanzamt XXXX führte eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Prüfungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2015 durch. Die Schlussbesprechung fand am 25.08.2016 statt. 2. Am 08.08.2016 wurde vom Finanzamt XXXX mit der mitbeteiligten Partei C XXXX P XXXX , geb. am XXXX , u.a. wegen Verdachts der Übertretung versicherungs- und melderechtlicher Bestimmungen nach dem Allgemeinen Sozia... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Finanzamt XXXX führte eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Prüfungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 durch. Die Schlussbesprechung fand am 22.02.2018 statt. 2. Mit Schreiben vom 09.03.2018 übermittelte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin den Prüfbericht, in welchem ein Nachrechnungsbetrag iHv € 14.270,57 sowie Zinsen iHv € ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) vom 19.01.2017 wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX , VSNR XXXX , rückwirkend für seine Beschäftigung vom 16.10.2015 bis 08.12.2015 als Dienstnehmer der nunmehrigen Beschwerdeführerin, XXXX , in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und in die Pflichtversicherung nach dem AlVG einbezogen werde (Spruchpunkt I.), und dass die Beschwerdeführerin gemäß § 58 Abs. 2 ASVG So... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 8.11.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung der Finanz im Sinne des § 41a ASVG im Betrieb der XXXX (der Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Die BF werde als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die von der SGKK mit der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 4.11.2016 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge zweier Sozialversicherungsprüfungen gemäß § 41a ASVG sowie einer Sozialversicherungserhebung im Anschluss an eine Betretung durch Organe der Finanzpolizei im Betrieb des XXXX (dem Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Der BF werde als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.04.2019 wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2, 44a Abs. 1 und 2, 53a Abs. 3, 54 Abs. 1 und 5 sowie 471f ff des ASVG festgestellt, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) verpflichtet ist, die mit der Beitragsabrechnung für das Kalenderja... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichischen Gesundheitskasse) vom 11.07.2019, Zeichen VA-VR XXXX , wurde unter Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr M. (im Folgenden: der Beschwerdeführer) aufgrund seiner geringfügigen Beschäftigung bei den Dienstgebern SDM, S.S. und L.R. in der Zeit vom 02.03.2017 bis 10.07.2017 und in der Zeit vom 03.11.2017 bis 31.12.2017 der Voll-(Kranken-, Unfall- und Pensions)versicherungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA durch, die mit der Schlussbesprechung am 08.08.2014, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Am 25.08.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 25 Personen. 2. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX, verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin eine GPLA durch, die mit der Schlussbesprechung am 08.08.2014, bei der die Ergebnisse dieser GPLA der Beschwerdeführerin mitgeteilt wurden, endete. Am 25.08.2014 ersuchte die Beschwerdeführerin um Bekanntgabe der
Gründe: für die Dienstnehmereigenschaft der 25 Personen. 2. Mit Bescheid vom 05.05.2015, Zl. XXXX , verpflichtete die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 08.03.2016 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 Sonderbeiträge in Höhe von € 20.266,55 zu entrichten. Für den Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2014 habe sich durch die vorgenommene Rückv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 24.04.2017 festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet sei, die mit Beitragsabrechnung vom 10.10.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 61.042,86 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von Euro 16.409,17 an die GKK zu entrichten. Die Beitragsabrechnung, der Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 22.08.2018, Zl. XXXX wurde von der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ausgesprochen, dass XXXX, SVNR.XXXX (im Folgenden: BF) aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX in XXXX, Großbritannien (im Folgenden: W-LLP), im Zeitraum von 03.04.2018 bis 16.05.2018 als Dienstnehmer der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei (Spruchpunkt I.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 19.2.2013 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass A. P. und J. W. aufgrund der für den nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit in der Zeit jeweils vom 1.1.2007 bis 31.12.2009 der Pflicht(Voll)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 03.06.2015 teilte die Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX (in der Folge KG), Beitragskontonummer XXXX , aus den Beiträgen Jänner 2012 bis Jänner 2013 ein Rückstand in der Höhe von EUR 13.603,11 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Die bP sei seit dem 08.06.2011 Geschäftsführerin der XXXX (in der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.01.2014 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) die Firma XXXX (in der Folge: Beschwerdeführrein) verpflichtet, für in der Anlage näher angeführten DienstnehmerInnen und Zeiträume Beiträge in der Höhe von € 18.996,01 zu bezahlen (Spruchpunkt 1.) Weiters hat sie ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin verpflichtet ist, die aufgrund der gegenständlichen Beitragsnachverrechnung vorzuschreibende... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 02.04.2019 Norm: ASVG §410 ASVG §44 ASVG §49 ASVG §58 BMSVG §6 B-VG Art.133 Abs4 ASVG § 410 heute ASVG § 410 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2013 ASVG § 410 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX beantragte der Beschwerdeführer eine bescheidmäßige Absprache über seinen Beitragsrückstand. 1. Am römisch 40 beantragte der Beschwerdeführer eine bescheidmäßige Absprache über seinen Beitragsrückstand. 2. Mit Abrechnungsbescheid vom XXXX verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer zur Zahlung von EUR 9.558,40 zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen in der Höhe von EUR 13.923,90 (bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die BGKK hat mit Bescheid vom 11.07.2017, Zl. XXXX , im Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr XXXX ; VSNR XXXX , rückwirkend für seine Beschäftigung am 11.02.2015 und am 12.02.2015 als Dienstnehmer des Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezogen werde. Im Spruchpunkt II. wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 58 Abs. 2 ASVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 16.04.2009 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet wird, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.12.2008 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 20.076,75 sowie Verzugszinsen gem. § 59 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 20.12.2010 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, als Dienstgeberin verpflichtet wird, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.02.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 48.060,47 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 24.09.2013 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) fest, dass XXXX (in der Folge als Dienstnehmer bezeichnet) aufgrund seiner Tätigkeit als handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer der XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) im Zeitraum vom 14.04.2011 bis laufend gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die angeführten Personen (in der Folge auch als Dienstnehmer bezeichnet) in den angeführten Zeiträumen aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Fo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1 Am 12.09.2013 hat die belangte Behörde beim Landesgericht Korneuburg einen Insolvenzantrag zur XXXX gestellt, unter Bezugnahme auf den vollstreckbaren Rückstandsausweis vom 12.09.2013 mit einem Betrag in der Höhe von 26.830,51 Euro. 1.1 Am 12.09.2013 hat die belangte Behörde beim Landesgericht Korneuburg einen Insolvenzantrag zur römisch 40 gestellt, unter Bezugnahme auf den vollstreckbaren Rückstandsausweis vom 12.09.2013 mit einem Be... mehr lesen...