Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.10.2015 gegen 09.15 Uhr erfolgte eine gemeinsame Kontrolle der Finanzpolizei und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse auf einer Ausgrabungsstätte in XXXX N XXXX XXXX , K XXXX straße 1. 1. Am 13.10.2015 gegen 09.15 Uhr erfolgte eine gemeinsame Kontrolle der Finanzpolizei und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse auf einer Ausgrabungsstätte in römisch 40 N römisch 40 römisch 40 , ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.10.2015 gegen 09.15 Uhr erfolgte eine gemeinsame Kontrolle der Finanzpolizei und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse auf einer Ausgrabungsstätte in XXXX N XXXX XXXX , K XXXX straße 1. 1. Am 13.10.2015 gegen 09.15 Uhr erfolgte eine gemeinsame Kontrolle der Finanzpolizei und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse auf einer Ausgrabungsstätte in römisch 40 N römisch 40 römisch 40 , ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.10.2015 gegen 09.15 Uhr erfolgte eine gemeinsame Kontrolle der Finanzpolizei und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse auf einer Ausgrabungsstätte in XXXX N XXXX XXXX , K XXXX straße 1. 1. Am 13.10.2015 gegen 09.15 Uhr erfolgte eine gemeinsame Kontrolle der Finanzpolizei und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse auf einer Ausgrabungsstätte in römisch 40 N römisch 40 römisch 40 , ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.10.2015 gegen 09.15 Uhr erfolgte eine gemeinsame Kontrolle der Finanzpolizei und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse auf einer Ausgrabungsstätte in XXXX N XXXX XXXX , K XXXX straße 1. 1. Am 13.10.2015 gegen 09.15 Uhr erfolgte eine gemeinsame Kontrolle der Finanzpolizei und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse auf einer Ausgrabungsstätte in römisch 40 N römisch 40 römisch 40 , ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.09.2013 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) fest, dass XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführer) aufgrund seiner Tätigkeit als Schilehrer für die Dienstgeberin XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführerin) vom 05.02. bis 08.02.2013, vom 10.02. bis 15.02.2013, vom 17.02 bis 22.02.2013, vom 24.02. bis 01.03.2013, vom 03.03.2013 bis zum 04.03.2013, vom 06.03... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 1.6.2011 wandte sich Frau XXXX(in der Folge BF) persönlich an die Wiener Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde). Über ihr Vorbringen wurde eine Niederschrift verfasst. Die BF vertrat die Meinung, vom 16.4.2010 bis 31.7.2010 geringfügig bei der XXXX(in der Folge DG) beschäftigt gewesen zu sein, wofür sie Kopien von Lohnabrechnungen vorlegte. Vom 1.8.2010 bis 2.9.2010 sei sie als Lagerarbeiterin vollb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die NÖGKK hat mit Bescheid vom 31.07.2017, Zl. XXXX , festgestellt, dass XXXX , (BF2) aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX (BF 1) in der Zeit vom 01.04.2016 bis 30.04.2016 als Dienstnehmer der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit a AlVG unterlag. Die NÖGKK hat mit Bescheid vom 31.07.2017, Zl. römisch 40 , festgestellt, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat beim Dienstgeber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) über den Prüfzeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2010 eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durchgeführt. Im Zuge dieser Prüfung wurden Pizzazusteller, die nicht gemeldet waren, so auch Herr XXXX (im Folgenden R.M.), als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 2 ASVG nachgemeldet. 2. R.M. wurde am 24.07.2013 niederschriftlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat beim Dienstgeber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) über den Prüfzeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2010 eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durchgeführt. Im Zuge dieser Prüfung wurden Pizzazusteller, die nicht gemeldet waren, so auch Herr XXXX (im Folgenden K.A.), als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 2 ASVG nachgemeldet. 2. K.A. wurde am 25.06.2013 niederschriftlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat beim Dienstgeber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) über den Prüfzeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2010 eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durchgeführt. Im Zuge dieser Prüfung wurden Pizzazusteller, die nicht gemeldet waren, so auch Herr XXXX (im Folgenden V.K.), als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 2 ASVG nachgemeldet. 2. V.K. wurde am 24.07.2013 niederschriftlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK" oder "belangte Behörde") hat in Spruchpunkt 5. des im
Spruch: angeführten Bescheides festgestellt, dass XXXX im Zeitraum 01.01.2007 - 31.12.2014 aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden auch als "beschwerdeführende Partei" bzw. kurz als "bP" oder "XXXX"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK" oder "belangte Behörde") hat in Spruchpunkt 5. des im
Spruch: angeführten Bescheides festgestellt, dass XXXX im Zeitraum 01.01.2007 - 31.12.2014 aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden auch als "beschwerdeführende Partei" bzw. kurz als "bP" oder "XXXX"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK" oder "belangte Behörde") hat in Spruchpunkt 4. des im
Spruch: angeführten Bescheides festgestellt, dass XXXX im Zeitraum 01.07.2009 - 31.12.2014 aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden auch als "beschwerdeführende Partei" bzw. kurz als "bP" oder "XXXX"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK" oder "belangte Behörde") hat in Spruchpunkt 4. des im
Spruch: angeführten Bescheides festgestellt, dass XXXX im Zeitraum 01.01.2007 - 31.12.2014 aufgrund der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden auch als "beschwerdeführende Partei" bzw. kurz als "bP" oder "XXXX"... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit nicht rechtskräftiger Beschwerdevorentscheidung der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge: NÖGKK) vom 26.07.2017, Zl. XXXX wurde festgestellt, dass die XXXX GmbH, wegen nicht vor Arbeitsantritt erstatteter Anmeldung von 6 näher genannten Dienstnehmern gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 3.80... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. In der Anlage A) werden das Datum und die Geschäftszahlen der Bescheide, die Namen der erst- bis neuntmitbeteiligten Parteien in alphabetischer Reihenfolge und die jeweiligen Beschäftigungszeiten angeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. In der Anlage A) werden das Datum und die Geschäftszahlen der Bescheide, die Namen der erst- bis neuntmitbeteiligten Parteien in alphabetischer Reihenfolge und die jeweiligen Beschäftigungszeiten angeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. In der Anlage A) werden das Datum und die Geschäftszahlen der Bescheide, die Namen der erst- bis neuntmitbeteiligten Parteien in alphabetischer Reihenfolge und die jeweiligen Beschäftigungszeiten angeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. In der Anlage A) werden das Datum und die Geschäftszahlen der Bescheide, die Namen der erst- bis neuntmitbeteiligten Parteien in alphabetischer Reihenfolge und die jeweiligen Beschäftigungszeiten angeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. In der Anlage A) werden das Datum und die Geschäftszahlen der Bescheide, die Namen der erst- bis neuntmitbeteiligten Parteien in alphabetischer Reihenfolge und die jeweiligen Beschäftigungszeiten angeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. In der Anlage A) werden das Datum und die Geschäftszahlen der Bescheide, die Namen der erst- bis neuntmitbeteiligten Parteien in alphabetischer Reihenfolge und die jeweiligen Beschäftigungszeiten angeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. In der Anlage A) werden das Datum und die Geschäftszahlen der Bescheide, die Namen der erst- bis neuntmitbeteiligten Parteien in alphabetischer Reihenfolge und die jeweiligen Beschäftigungszeiten angeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. In der Anlage A) werden das Datum und die Geschäftszahlen der Bescheide, die Namen der erst- bis neuntmitbeteiligten Parteien in alphabetischer Reihenfolge und die jeweiligen Beschäftigungszeiten angeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. In der Anlage A) werden das Datum und die Geschäftszahlen der Bescheide, die Namen der erst- bis neuntmitbeteiligten Parteien in alphabetischer Reihenfolge und die jeweiligen Beschäftigungszeiten angeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.07.2011, Zl. VA-VR 9047050/11-Schu, stellte die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) fest, dass XXXX (im Folgenden als Beteiligter bezeichnet), VSNR XXXX, aufgrund seiner Beschäftigung als Kunstvermittler bei der Dienstgeberin XXXX GmbH (im Folgenden Museum), XXXX, in der Zeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2009 der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-)versicherungspflicht nach § 4 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2013 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) festgestellt, dass Frau XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführerin) aufgrund ihrer Tätigkeit als Bereichsleiterin für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführer) im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2012 gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2013 hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) festgestellt, dass Frau XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführerin) aufgrund ihrer Tätigkeit als Bereichsleiterin für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführer) im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2012 gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowi... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 30.01.2018 Norm: ASVG §4 Abs1 Z1 ASVG §4 Abs2 ASVG §4 Abs4 ASVG §5 Abs1 Z2 ASVG §7 Z3 B-VG Art.133 Abs4 ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 30.01.2018 Norm: ASVG §4 Abs1 Z1 ASVG §4 Abs2 ASVG §4 Abs4 ASVG §5 Abs1 Z2 ASVG §7 Z3 B-VG Art.133 Abs4 ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert dur... mehr lesen...