Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit bekämpftem Bescheid vom 12.03.2013 bezog die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Kasse) den ungarischen Staatsangehörigen XXXX , geboren am XXXX , für den Zeitraum von 08.05.2012 bis 09.05.2012 rückwirkend als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG ein und verpflichtete den Beschwerdeführer zur Nachentrichtung von Sozialv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit bekämpftem Bescheid vom 12.03.2013 bezog die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Kasse) den ungarischen Staatsangehörigen XXXX , geboren am XXXX , für den Zeitraum von 08.05.2012 bis 09.05.2012 rückwirkend als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG ein und verpflichtete den Beschwerdeführer zur Nachentrichtung von Sozialv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 20.10.2015, Zahl: XXXX, sprach diese gemäß §§ 410 Abs. 1 Z 2 iVm 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG aus, dass 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 20.10.2015, Zahl: römisch 40 , sprach diese gemäß Paragraphen 410, Absatz eins, Ziffer 2, in Verbindung mit 4 Absatz ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.08.2015 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden als belangten Behörde bezeichnet) fest, dass XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführer bezeichnet) auf Grund seiner Tätigkeit als Taxilenker für den Dienstgeber XXXX im Zeitraum vom 09.11.2011 bis zum 31.01.2012 sowie vom 29.07.2012 bis zum 30.11.2012 als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Allge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 22.01.2018 erließ die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge belangte Behörde) den angefochtenen Bescheid. In diesem stellte sie fest, dass Frau H XXXX 1. Am 22.01.2018 erließ die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge belangte Behörde) den angefochtenen Bescheid. In diesem stellte sie fest, dass Frau H römisch 40 R XXXX (in weiterer Folge mbP) aufgrund ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 22.01.2018 erließ die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge belangte Behörde) den angefochtenen Bescheid. In diesem stellte sie fest, dass Frau H XXXX 1. Am 22.01.2018 erließ die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge belangte Behörde) den angefochtenen Bescheid. In diesem stellte sie fest, dass Frau H römisch 40 R (in weiterer Folge BF) aufgrund ihrer Täti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 05.03.2009, XXXX , hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OöGKK) festgestellt, dass Herr XXXX , VSNR XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit als Speisenzusteller für die XXXX GmbH (vormals " XXXX mbH), im Folgenden Beschwerdeführerin, in der Zeit vom 01.01.2003 bis zum 31.01.2003 der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 07.08.2015 gab XXXX (in der Folge Dienstnehmerin bzw. DN) bei der Wiener Gebietskrankenkasse (auch WGKK) zu ihrer Tätigkeit bei der XXXX (nunmehr XXXX, in der Folge BF) - von der sie ausgehe, dass es sich um ein Anstellungsverhältnis handle - folgendes zu Protokoll: 1. Am 07.08.2015 gab römisch 40 (in der Folge Dienstnehmerin bzw. DN) bei der Wiener Gebietskrankenkasse (auch WGKK) zu ihrer Tätigkeit be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 06.03.2014 stellte die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als TGKK bezeichnet) im für den gegenständlichen Fall bedeutenden Spruchpunkt 1. fest, dass die in der Anlage A angeführten (662) Personen zu den in dieser Anlage genannten Zeiträumen auf Grund ihrer ausgeübten Tätigkeit als Lkw-Fahrer bei der XXXX (in der Folge als Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 06.03.2014 stellte die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als TGKK bezeichnet) im für den gegenständlichen Fall bedeutenden Spruchpunkt 1. fest, dass die in der Anlage A angeführten (662) Personen zu den in dieser Anlage genannten Zeiträumen auf Grund ihrer ausgeübten Tätigkeit als Lkw-Fahrer bei der XXX (in der Folge als Bes... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 12.11.2018 Norm: AlVG §1 Abs1 lita ASVG §4 Abs1 Z1 ASVG §4 Abs2 ASVG §5 ASVG §7 B-VG Art.133 Abs4 AlVG Art. 1 § 1 heute AlVG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 AlVG Art. 1 § 1 gültig von 01.07.2024 bis 31.12.2025 zul... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach einer abgabenrechtlichen Prüfung durch Organe der Finanzpolizei am 26.5.2011 von Herrn XXXX (in der Folge MP) erfolgte nach Aufnahme einer Niederschrift eine Mitteilung an die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde). In dieser Niederschrift gab der MP unter anderem an, für das mit Tiefkühlprodukte handelnde Unternehmen von XXXX (nunmehr XXXX , in der Folge BF), auf selbständiger Bas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 19.03.2012, Zahl: XXXX, sprach diese gemäß §§ 410 Abs. 1 Z 2 iVm 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG aus, dass die im Anhang I. zu diesem Bescheid genannten Personen in den dort genannten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde bzw. GKK) vom 15.03.2017, GZ XXXX, wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX, geb. XXXX (im Folgenden: AM), im Zeitraum von 22.11.2016 bis 23.11.2016, Herr XXXX, geb. XXXX (im Folgelnden: AV), im Zeitraum von 21.11.2016 bis 23.11.2016 und Herr XXXX, geb. XXXX (im Folgenden: DV), im Zeitraum von 22.11.2016 bis 23.11.2016... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.01.2012 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) fest, dass XXXX (in der Folge Erstbeschwerdeführer) 01.09. bis 07.09.2005, 19.06. bis 24.06.2006 und vom 15.09. bis 22.09.2007beim Dienstgeber XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer), in den Zeiträumen gemäß § 4 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung vollversichert ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.01.2012 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) fest, dass XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer), in den Zeiträumen 19.08. bis 26.08.2007, 10.09. bis 19.09.2007, 27.01. bis 31.01.2008, 11.02. bis 17.06.2008, 23.08. bis 24.08.2008 und vom 01.09. bis 14.09.2008 gemäß § 4 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung vol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.01.2012 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) fest, dass XXXX (in der Folge Erstbeschwerdeführer) beim Dienstgeber XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer), in den Zeiträumen 12.02. bis 13.02.2004, 27.02. bis 12.03.2004, 12.05. bis 14.05.2004, 17.02. bis 24.02.2005, 17.05. bis 17.05.2005, 18.05. bis 20.05.2005, 10.09. bis 23.09.2005, 13.02. bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.01.2012 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) fest, dass XXXX (in der Folge Erstbeschwerdeführer) beim Dienstgeber XXXX (in der Folge: Zweitbeschwerdeführer), in den Zeiträumen 19.01. bis 21.01.2004, 12.02. bis 13.02.2004, 12.03. bis 21.03.2004, 19.07. bis 20.07.2004, 10.09. bis 18.09.2004, 05.11. bis 05.11.2004, 17.02. bis 24.02.2005, 03.03. bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit 16 Bescheiden jeweils vom 07.02.2014, Geschäftszahlen aufsteigend: B/FEL-01-02/2014 bis B/FEL-01-17/2014, stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde oder als VGKK bezeichnet) fest, dass die in der Anlage 1 angeführten Personen (in der Folge auch als mitbeteiligte Parteien bezeichnet) aufgrund ihrer beim Dienstgeber XXXX (in der Folge ... mehr lesen...