Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 03.02.2019 wurde der Beschwerdeführerin (inFolge: BF) gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.400,- vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX , und XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gem. § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die BF fristgerecht Beschwerde und führte begründend imWese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 4.11.2016 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge zweier Sozialversicherungsprüfungen gemäß § 41a ASVG sowie einer Sozialversicherungserhebung im Anschluss an eine Betretung durch Organe der Finanzpolizei im Betrieb des XXXX (dem Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Der BF werde als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 04.02.2020, GZ: XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vorgeschrieben. Im Rahmen der am 18.11.2019 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei Team 26/für das Finanzamt Lilienfeld-St. Pölten in XXXX , sei festgestellt worden, dass die Anmeldung zur Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde verpflichtete den Masseverwalter als Masseverwalter im Konkursverfahren der Beschwerdeführerin zur Entrichtung eines Beitragszuschlags in der Höhe von EUR 1.800,--. Zwei namentlich genannte Personen seien von der Finanzpolizei bei Fassader-Arbeiten für die Beschwerdeführerin angetroffen worden, ohne zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts bzw. der Kontrolle zur Pflichtversicherung angemeldet gewesen zu sein. 2. Der Masseverwalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 21.3.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin im Sinne von § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs 2 ASVG gesetzlich festgelegten Höhe von ? 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 07.05.2019, Zl. XXXX , der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Bevollmächtigte nach § 35 Abs. 3 ASVG des Herrn XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.01.2018, GZ: VA/ED-FP-0529/2017, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK bzw. die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vor, weil er es unterlassen habe, die Dienstnehmer XXXX (im Folgenden als Betretener 1 bezeichnet), XXXX (im Folgenden als Betretener 2 bezeichnet) und XXXX (im Folgenden als Bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, vormals Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 30.08.2019, Zl. XXXX, Herrn J XXXX S XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für C XXXX K XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstneh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) vom 31.10.2017, Bezugszeichen XXXX , wurde der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von € 80,00 auferlegt. Begründend führte die Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin auf Grund der Abrechnung der Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 24.04.2017 festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet sei, die mit Beitragsabrechnung vom 10.10.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 61.042,86 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von Euro 16.409,17 an die GKK zu entrichten. Die Beitragsabrechnung, der Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 40,- vor. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 40,- vor. Begründend führte die Behörde aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) verpflichtete die beschwerdeführende Partei XXXX (im Folgenden GmbH) mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 31.05.2016, Kto.Nr.: XXXX , GZ.: XXXX , dazu, die von der GKK mit Beitragsabrechnung vom 02.12.2015 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 3.425,85 an die GKK zu entrichten (Spruchpunkt 1). Darüber hinaus sei die GmbH als Dien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 16.04.2009 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet wird, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.12.2008 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 20.076,75 sowie Verzugszinsen gem. § 59 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 05.06.2015 festgestellt, dass XXXX (folgend auch kurz: "Herr R."), XXXX , vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (folgend auch kurz "bP"), XXXX , in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit als Angestellter der Pflicht(Voll)-versicherung in der Kranken-,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 05.06.2015 folgend festgestellt: "1. Die XXXX wird als Dienstgeberin iSd § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die von der Salzburger Gebietskrankenkasse mit der Beitragsabrechnung vom 23.10.2014 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 102.210,93 an die Salzburger Gebietskrankenkasse zu entrichten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 20.12.2010 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, als Dienstgeberin verpflichtet wird, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.02.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 48.060,47 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 15.01.2019 Norm: ASVG §33 ASVG §35 ASVG §410 ASVG §44 ASVG §49 ASVG §58 B-VG Art.133 Abs4 ASVG § 33 heute ASVG § 33 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 ASVG § 33 gültig von 01.01.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 14.2.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung iSd § 41a ASVG im Betrieb der nunmehrigen Beschwerdeführerin, der H. H. T. M. GmbH (im Folgenden auch kurz: "BF"), Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien; die BF werde als Dienstgeberin... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 22.03.2018 Norm: ASVG §10 Abs1 ASVG §33 ASVG §34 BVergG 2006 §101 Abs4 BVergG 2006 §108 Abs1 Z2 BVergG 2006 §108 Abs2 BVergG 2006 §12 Abs1 Z2 BVergG 2006 §122 BVergG 2006 §123 BVergG 2006 §125 BVergG 2006 §126 BVergG 2006 §127 Abs1 BVergG 2006 §127 Abs3 BVergG 2006 §128 Abs1 BVergG 2006 §129 Abs1 Z2 BVergG 2006 §129 Abs1 Z7 BVergG 2006 §129 Abs2 BVergG 2006 §19 Abs1 BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitii BVergG 2006 §2 Z20 litc BVergG 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 16.03.2017 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.300,00 vor, weil sie es unterlassen habe, den Dienstnehmer XXXX, VSNR XXXX, vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung zu melden. Begründend führte die Kasse aus, d... mehr lesen...