Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 09.11.2020, GZ: XXXX , hat die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (im Folgenden: belangte Behörde), über die „ XXXX “ Ges.m.b.H, XXXX Wien, XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführerin) einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.200,00 verhängt. Begründend wurde ausgeführt, dass im Zuge einer Überprüfung am 22.01.2019 in XXXX Wien, XXXX , um 8:45 Uhr durch Prüforgane der Finanzpolizei festgestellt worden s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 02.07.2021, Zl. XXXX , der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin, kurz: BF) als Bevollmächtigte der XXXX GmbH, in XXXX Wien, gemäß § 113 Abs. 1 iVm Abs. 3 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 14.04.2021, GZ: XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33, 35, 113 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.600,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Zuge einer am 23.12.2019 um 11:00 Uhr durchgeführten Kontrolle fünf im Bescheid näher genannte Personen bei Dachdeckerarbeiten angetroffen worden seien. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244692-1 und W198 2244696-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um zwei Dienstnehmer handelt, die an den gleichen Beschäftigungstagen betreten wurden, wird darüber in einem gemeinsamen E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244694-1, W198 2244695-1 und W198 2244697-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um drei Dienstnehmer handelt, die am gleichen Beschäftigungstag betreten wurden, wird darüber in einem gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244694-1, W198 2244695-1 und W198 2244697-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um drei Dienstnehmer handelt, die am gleichen Beschäftigungstag betreten wurden, wird darüber in einem gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244692-1 und W198 2244696-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um zwei Dienstnehmer handelt, die an den gleichen Beschäftigungstagen betreten wurden, wird darüber in einem gemeinsamen E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244694-1, W198 2244695-1 und W198 2244697-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um drei Dienstnehmer handelt, die am gleichen Beschäftigungstag betreten wurden, wird darüber in einem gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) vom 19.11.2020 wurde ausgesprochen, dass der nunmehrige Beschwerdeführer in Anwendung von § 113 iVm § 33 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.800,-- binnen 15 Tagen nach Zustellung des Bescheides an die ÖGK zu entrichten habe. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass im Zuge einer am 12.05.2020 u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 21.05.2019 schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse, (im Folgenden: NÖGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), einer von der XXXX KG gemäß § 35 Abs 3 ASVG bevollmächtigte Steuerberatungs-GmbH, gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 und Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.000,- vor. Begründend wurde ausgeführt, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2019 sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: BGKK, aus, dass Herr XXXX (im Folgenden: MB), VSNR XXXX , rückwirkend für den 11.10.2017 als geringfügig beschäftigter Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) in die Pflichtversicherung nach dem ASVG einbezogen werde (Spruchpunkt I.). Weiters wurde ausgesprochen, dass die BF gemäß § 58 Abs. 2 ASVG So... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.09.2020 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) der XXXX (im Folgenden: A.) GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.200,00 vor. Begründend wurde ausgeführt, dass anlässlich einer Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei am 09.08.2020 gegen 09:55 Uhr in XXXX , XXXX , XXXX , die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides genannten Pers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.04.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) aus, dass der Beschwerdeführer als Dienstgeber dazu verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.000,- zu entrichten. Begründend wurde ausgeführt, dass XXXX , SVNR XXXX , (im Folgenden: Frau M.) im Zuge einer Überprüfung des vom Beschwerdeführer geführten Gastronomiebetriebs durch Prüforgane der Finanzpolizei hinter der Bar angetroffen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben angeführten Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.08.2020 wurde ausgesprochen, dass XXXX , XXXX , (im Folgenden: Zeuge oder Z) im Zeitraum vom 01.07.2015 bis 30.04.2018 aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX (im Folgenden: BF) der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 und 2 ASVG sowie § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterlag (Spruchpunkt I.). Weiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde), hat mit Bescheid vom 05.01.2021, Zl. XXXX , Frau XXXX , geboren am XXXX 1962, BKNR XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführerin), gemäß § 113 Abs. 1 und 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.400,-- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldungen für XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtversicherung als ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid vom 16.7.2019 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse; im Folgenden kurz: "SGKK" bzw. "ÖGK") aus, dass der XXXX (im Folgenden kurz: "bP") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund der Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs. 2 ASVG gesetzlich festgelegten Höhe von EUR 1.000,00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 19.3.2019 verpflichtete die (damalige) Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: „OÖGKK“ - nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeber, einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.300 zu entrichten. Der Strafantrag der Finanzpolizei vom 22.11.2018 werde beigelegt und stelle einen integrierten Bestandteil des Bescheids dar. Verw... mehr lesen...