Norm: MRG §27 MRG §37 MRG §40 Abs1 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 G MRG §37 MRG §37 Abs3 Z16 ZPO § 519 heute ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller stellte bei der Schlichtungsstelle gegen die drei Antragsgegner den Antrag, diese zur Rückzahlung einer verbotenen Ablöse von S 250.000,- zu verhalten. Der Antragsteller habe die Ablöse vor Schlüsselübergabe an den Drittantragsgegner bar auf die Hand im Büro der Zweitantragsgegnerin gezahlt. Das Haus, in dem sich die gemietete Wohnung befinde, stehe im Eigentum der Erstantragsgegnerin. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, daß (trotz der Gel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in den verbundenen Familienrechtssachen der Antragstellerin Margarete S*****, vertreten durch Dr.Heinz Wille, Rechtsanwalt in Wien, wider den Antragsgegner Mag.Gerhard K*****, vertreten durch Dr.Anton Krautschneider, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 Abs2 C MRG §37 MRG §37 Abs1 Z16 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 527 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schwarz, Dr.Floßmann, Dr.Adamovic und Dr.Baumann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1.) Brigitte H***** und 2.) Günter B*****, beide *****, beide vertreten durch Franz Strümpf, Funktionär des Vereins Mieter informieren Mieter ("MIM"), 1150 Wien, Löhrgasse 13/20, wider die Antragsgegner 1.) M... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 18.5.1989 beauftragte die Antragstellerin den Antragsgegner, eine Tankstellenfläche zu beschichten. Das Auftragsschreiben enthält eine Schiedsklausel: "Zur Schlichtung von Streitigkeiten ist ein Schiedsgericht vorgesehen... Für das Verfahren gelten die einschlägigen Bestimmungen der Zivilprozeßordnung." Die Antragstellerin behauptet, daß die Beschichtung Mängel aufweise. Sie klagte zu 15 Cg 134/93p des Landesgerichtes Salzburg S 314.873,89 sA ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der Wohnung Nr 7 in dem den Antragsgegnern gehörenden Haus *****. Wohnungseigentum ist für die Antragsgegner noch nicht begründet, doch ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum angemerkt. Die Antragsteller begehrten bei der Schlichtungsstelle die Feststellung, daß die Antragsgegner ihnen gegenüber zu den Zinsterminen 1.6.1994 bis 1.9.1994 das gesetzliche Zinsausmaß überschritten hätten. Die Schlichtungsstelle stellte die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bereits aus dem Einleitungssatz des § 37 Abs 3 MRG ergibt sich, daß die in dessen Z 7 dem Liegenschaftsverwalter eingeräumte Zustellbefugnis nur in den im Abs 1 aufgezählten besonderen außerstreitigen Verfahren, nicht aber darüberhinaus - generell - in allen das MRG betreffenden Rechtstreitigkeiten schlechthin zur Anwendung kommen kann. Schon aufgrund dieses klaren Wortlautes des Gesetzes ist für die vom Rechtsmitt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Miteigentümer des Hauses *****, und zwar der Erstantragsgegner zur Hälfte, der Zweitantragsgegner und die Drittantragsgegnerin zu je einem Viertel. Die Antragsteller, die Wohnungen in diesem Haus gemietet haben, erwirkten zu SL-528/84 und SL-8684/95 zwei Entscheidungen der Schlichtungsstelle beim Magistratischen Bezirksamt für den 15. Bezirk über die zulässigen Betriebskosten der Jahre 1991 bis 1993, in denen eine Rückzahlungsverpflichtung d... mehr lesen...
Begründung: Der in Liechtenstein lebende widerbeklagte Zahnarzt begehrte mit seiner am 13.4.1994 beim Erstgericht zu 3 C 700/94m eingebrachten Klage von der dort beklagten Widerklägerin ein Honorar von S 8.803 s. A. für erfolgte Behandlungen. Diese beantragte dort die Klagsabweisung und wendete ein, durch die Behandlung des dort klagenden Widerbeklagten zu schweren gesundheitlichen Schäden gekommen zu sein. Das genannte Verfahren wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgeri... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1 JN §1 DVj1 MRG §12a Abs2 MRG §12a Abs3 MRG §12 Abs3 MRG §12 Abs4 MRG §37 MRG §37 Abs1 MRG §37 Abs1 Z8 MRG §37 Abs3 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 MRG § 12a heute MRG § 12a ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben mit der Erstantragsgegnerin am 8.1.1994 einen bis 30.11.1998 befristeten Hauptmietvertrag über die Wohnung top 11 des Hauses U***** in Graz abgeschlossen. Der monatliche Bruttomietzins betrug S 9.846,44, wovon S 7.000,- (wertgesichert) auf den Hauptmietzins entfielen. Das Haus U***** wurde im Jahr 1930 errichtet, die verfahrensgegenständliche Wohnung allerdings erst in den 90er Jahren (auf Grund einer Baubewilligung vom 14.12.1990) durch e... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat mit der Erstantragsgegnerin am 8.1.1994 einen bis 30.11.1998 befristeten Hauptmietvertrag über die Wohnung top 11 des Hauses ***** abgeschlossen. Der monatliche Bruttomietzins betrug S 5.190,77, wovon S 4.000,-- (wertgesichert) auf den Hauptmietzins entfielen. Das Haus ***** wurde im Jahr 1930 errichtet, die verfahrensgegenständliche Wohnung allerdings erst in den 90er Jahren (auf Grund einer Baubewilligung vom 14.12.1990) durch einen Dachbo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat I.) bezüglich der Klägerin Elfriede G***** römisch eins.) bezüglich der Klägerin Elfriede G***** a) das Klagebegehren, es werde festgestellt, daß der Hauptmietzins für das Geschäftslokal im Souterrain des Hauses *****, top Nr 1 und 2, S 1.071,53 zuzüglich Erhaltungsbeitrag von S 566,30 und Erhöhungsbeiträge gemäß MRG für den Erhaltungsbeitrag ab 1.1.1995 zuzüglich Betriebskosten und gesetzlicher Umsatzsteuerbetrage, abgewiesen; b) festge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben mit der Erstantragsgegnerin, die Eigentümerin des von der Zweitantragsgegnerin verwalteten Hauses *****, ist, am 27.9.1991 (beginnend ab 1.10.1991) einen unbefristeten Hauptmietvertrag über die ca 103 m2 große Wohnung top 18 abgeschlossen. Als Hauptmietzins wurden S 7.300,-- monatlich, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1976, vereinbart. Daß die Vereinbarung eines iSd § 16 Abs 1 MRG angemessenen Hauptmietzinses zulässig war, ist k... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit der Antragsgegnerin, die Eigentümerin des Hauses *****, ist, am 17.3.1994 (beginnend ab 15.3.1994) einen unbefristeten Hauptmietvertrag über die 176,55 m2 große Wohnung top 20 abgeschlossen. als Hauptmietzins wurden S 9.500,-- monatlich, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1976, vereinbart. Es ist unstrittig, daß die Vereinbarung eines iSd § 16 Abs 1 MRG angemessenen Hauptmietzinses zulässig war und daß S 91,19 monatlich pro m2... mehr lesen...
Norm: MRG §37 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2018 ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Mieter der Wohnung top.Nr.15 in dem der klagenden Partei gehörenden Haus W*****, P*****gasse 8. Er vereinbarte mit der verstorbenen Vermieterin einen monatlichen Pauschalmietzins von S 6.500,--. Mit der am 29.12.1992 eingelangten Klage begehrt die Klägerin, den Beklagten zur Bezahlung von S 14.638,-- und zur Räumung dieser Wohnung zu verpflichten, weil er zumindest seit Oktober 1992 nicht den vereinbarten Bestandzins, sondern nur einen Beitrag von ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 MRG §41 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2018 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung Nr. 26 im Haus ***** das dem Antragsgegner gehört. Die hofseitigen Fenster dieser Wohnung, die zuletzt vor etwa 10 Jahren instandgesetzt wurden, sind desolat. An den Außenfenstern blättert der Lack großflächig ab; außerdem schließen die Fenster nicht. Der Antragsteller beantragte aus diesem Grund zunächst bei der Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 2 MRG bei Gericht, dem Antragsgegner die Instandsetzung der hofseitigen Fens... mehr lesen...
Norm: MRG §37 MRG §37 Abs1 Z16 ZPO §527 Abs2 B2 ZPO §527 Abs2 B4 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht berichtigte in Punkt I.1. seiner Entscheidung - wegen Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 HGB - die Bezeichnung der ursprünglichen Erstantragsgegnerin auf jene der ursprünglichen Zweitantragsgegnerin (und nunmehrigen Erstantragsgegnerin), unterbrach in Punkt I.2. das Verfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung eines anderen Verfahrens und faßte in Punkt II. einen - zurückweisenden - "Teilsachbeschluß... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 1.8.1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagten schuldig zu erkennen, ihr hinsichtlich bestimmter Liegenschaftsanteile, an welchen Wohnungseigentum begründet ist, sowie hinsichtlich weiterer Liegenschaftsanteile verbücherungsfähige Löschungserklärungen für die bei diesen Liegenschaften teils als Nebeneinlage, teils als Haupteinlage sichergestellten, im einzelnen bezeichneten Pfandrechte und Lasten auszuhändigen. Die Kl... mehr lesen...
Norm: MRG §37 MRG §37 Abs1 Z8 MRG §39 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §13 Abs1AußStrG 2005 §16 Abs1AußStrG 2005 §31 MRG §37 WEG 2002 §52 IO §254 Abs5 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DI ZPO §266 DIII ZPO §267 MRG §37 MRG §37 Abs3 Z12 ZPO § 266 heute ZPO § 266 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 266 heute ZPO § 266 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses G*****; die Antragstellerin ist Hauptmieterin der im ersten Stock dieses Haus gelegenen Wohnung Nr. 5. Mit einem an die Schlichtungsstelle des Magistrates Graz gerichteten Antrag begehrte die Antragstellerin am 13.10.1994 die Aufspaltung des im Jahre 1969 vereinbarten Pauschalmietzinses von monatlich S 1.800,-- gemäß § 15 Abs 4 MRG und die Festsetzung des neu ermittelten Hauptmietzinses ab dem auf die Antragstellun... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 MRG §37 MRG §37 Abs1 Z14 MRG §37 Abs4 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gülti... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1.2.1987 Hauptmieter der im
Spruch: angeführten Wohnung. Dieses Mietverhältnis war zunächst auf ein Jahr befristet, wurde dann aber zumindest einmal verlängert und besteht jetzt auf unbestimmte Zeit. Als monatlicher Mietzins war anfänglich ein auf der Basis des Verbraucherpreisindex 1976 wertgesicherter Betrag von S 6.000,-- inklusive 10 % MWSt vereinbart, der dann in der Verlängerungsvereinbarung vom 11.10.1988, beginnend ab 1.11.1988, au... mehr lesen...