Begründung: Die Klägerin begehrt, den Beklagten gemäß Art XLII EGZPO schuldig zu erkennen, lit a) sein Vermögen im Zeitpunkt der Eheschließung und im Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft durch Auszug der Klägerin aus der Ehewohnung am 1.4.1990 anzugeben; Litera a,) sein Vermögen im Zeitpunkt der Eheschließung und im Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft durch Auszug der Klägerin aus der Ehewohnung am 1.4.1990 anzugeben; lit b) die im einzelnen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner am 20.12.1994 beim Erstgericht eingelangten Klage, die Unterhaltsansprüche der Beklagten aufgrund des gerichtlichen Vergleichs vom 21.1.1992 (5 C 70/91 des Bezirksgerichtes Innsbruck) auf Bezahlung eines monatlichen Unterhalts von S 6.000,-- ab April 1992 bis einschließlich August 1993 für unwirksam zu erklären bzw aufzuheben und die Beklagte zur Zurückzahlung der für diese Zeit geleisteten Unterhaltsbeträge von S 102.000,-- zu verurt... mehr lesen...
Norm: MRG §37 WEG 2002 §52 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K MRG §37 MRG §37 Abs3 Z16 WGG §22 Abs4 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZP... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung in dem der Antragsgegnerin (einer gemeinnützigen Bauvereinigung) gehörigen Haus *****. Sie hat der Antragsgegnerin am 27.10.1992 anläßlich des Abschlusses des Miet- bzw Nutzungsvertrages eine ihr vorgeschriebene pauschale Bearbeitungsgebühr in der Höhe von S 1.967,- gezahlt und fordert nunmehr - gestützt auf § 22 Abs 1 Z 13 WGG iVm § 27 Abs 1 Z 1 MRG - diesen Geldbetrag zurück. Da der Abschluß eines Mietvertrages zu d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war Mieter einer Wohnung in einem der Antragsgegnerin gehörenden Haus. Bei der Ermittlung des ihm anläßlich der Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 17 WGG zurückzuzahlenden Finanzierungsbeitrages war ein Abzug von S 4.144,- als Gebühr für den Wohnungswechsel in Abzug gebracht worden. Der Antragsteller war Mieter einer Wohnung in einem der Antragsgegnerin gehörenden Haus. Bei der Ermittlung des ihm anläßlich der Beendigung des Mietverhältniss... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Mieterin einer Wohnung in einem der Antragsgegnerin gehörenden Haus. Sie erhielt anläßlich der Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 17 WGG S 87.816,- als Rückzahlung ihres Finanzierungsbeitrages. Bei der Ermittlung dieses Betrages war ein Abzug von S 4.144,- als Gebühr für den Wohnungswechsel in Abzug gebracht worden. Die Antragstellerin war Mieterin einer Wohnung in einem der Antragsgegnerin gehörenden Haus. Sie erhielt anläßlich der B... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §37 MRG §37 Abs1 Z12 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt - nach vorausgegangenem, von ihrem Rechtsvorgänger eingeleiteten Verfahren bei der Schlichtungsstelle - die Feststellung, daß die Antragsgegnerin ihr gegenüber im Jahre 1989 durch anteilsmäßige Vorschreibung von S 5.889,96 (Verwaltungsgebühr), S 21.932,40 (Kosten der Hausreinigung), S 1.289,40 (Überschreitung des Dienstnehmeranteiles an Sozialversicherungsbeiträgen), S 680,- (Doppelverrechnung für Wasserkontrolle), S 7.136,98 (Nichtberüc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß ihr Dienstverhältnis zur beklagten Partei über den 31.3.1995 weiter aufrecht bestehe. Die von der beklagten Partei ausgesprochene Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und werde gemäß § 105 Abs 3 Z 2, § 107 ArbVG angefochten. Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß ihr Dienstverhältnis zur beklagten Partei über den 31.3.1995 weiter aufrecht bestehe. Die von der beklagten Partei ausgesprochene Kündigung sei sozial unger... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Betriebspension. Zwischen den Parteien ist seit Jahren die Berechnung der Pension gemäß Punkt VI Abs 2 des Dienstvertrages vom 2.Mai 1975 strittig. Der Kläger vertritt die Auffassung, daß die von ihm bezogene Vergütung für Ruferreichbarkeit sowie die Zulage für die Werksgruppenleitung in die Pensionsbemessungsgrundlage einzubeziehen seien. Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Betriebspension. Zwischen... mehr lesen...
Norm: MRG §37 MRG §37 Abs3 Z7 ZPO §477 Abs1 Z5 D5 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (als Mieter) hat am 18.11.1991 mit der Antragsgegnerin (als Vermieterin) einen Hauptmietvertrag über die Wohnung top 35 und 36 im Haus H***** abgeschlossen. Diese 55,65 m2 große Wohnung besteht aus zwei Zimmern, einem Kabinett und einer Küche, in der als - unstrittig nicht dem zeitgemäßen Standard entsprechende - Badegelegenheit eine Badewanne ohne Spritzschutz steht. Das zur Wohnung gehörige WC befindet sich auf dem Gang, wird allerdings vom Antr... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1 MRG §37 MRG §37 Abs3 Z15 MRG §37 Abs3 Z16 MRG §37 Abs3 Z13 idF WohnAußStrBeglG MRG §40 Abs1 ZPO §528 K MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geä... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller behauptet, dem Antragsgegner für die Weitergabe seines Mietrechtes am Reihenhaus R*****gasse 7 in Wien eine Ablöse von S 424.000,- gezahlt zu haben, wovon nur S 171.000,- durch den Wert übergebener Gegenstände gedeckt gewesen seien. Er hat daher vom Antragsteller gemäß § 27 Abs 3 MRG iVm Abs 1 Z 1 leg cit die Rückzahlung von S 253.000,- s.A. verlangt. Der Antragsteller behauptet, dem Antragsgegner für die Weitergabe seines Mietrechtes am ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens (der Antragsteller als Masseverwalter stellvertretend für die gemeinschuldnerische S***** Eigentumswohnung GmbH) sind laut Grundbuchsstand Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit den Häusern E***** 32, 85, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116 und 117. Die Gemeinschuldnerin ist als Eigentümerin der Mindestanteile 6, 49, 50 und 51, 52 (je 80/18000) ausgewiesen, mit denen Wohnungseigentum an den Garagen 1, 2, 3, 7 und 16 v... mehr lesen...
Norm: MRG §37 MRG §37 Abs3 Z14 idF WohnAußStrBeglG WEG 2002 §52 WGG 1979 §22 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Begründung: Das von der Klägerin unter Berufung auf die Zuständigkeitstatbestände des § 49 Abs 5 und 7 JN angerufene Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, da kein Fall einer Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes vorliege und der Klagebetrag S 100.000,- übersteige. Das von der Klägerin unter Berufung auf die Zuständigkeitstatbestände des Paragraph 49, Absatz 5 und 7 JN angerufene Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2 MRG §37 AußStrG Art. 10 § 2 heute AußStrG Art. 10 § 2 gültig ab 01.07.2007 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG 2005 §13AußStrG 2005 §31 FBG §15 Abs1 MRG §37 AußStrG Art. 10 § 2 heute AußStrG Art. 10 § 2 gültig ab 01.07.2007 FBG § 15 heute FBG § 15 gültig ab 29.12.2007 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, Hauptmieterin der Wohnung Nr. 42 im Haus R*****gasse ***** in Wien, das dem Antragsgegner gehört, hat zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien, dann gemäß § 40 MRG bei Gericht einen Antrag auf Überprüfung des vom 1.7.1988 bis 30.4.1990 eingehobenen Hauptmietzinses gestellt und dazu noch die Feststellung begehrt, daß ihre Wohnung in die Ausstattungskategorie "D" einzuordnen sei. Ein darüber hinausgehendes Begehren auf Vorlage der Betr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses *****; die Antragsgegner sind Mieter in diesem Haus. Die Antragstellerin begehrt (ON 1, 10, 14, 19 und 26) gemäß § 14 Abs 2 WGG zur Deckung eines Gesamterfordernisses von S 1,153.995,10 Die Antragstellerin begehrt (ON 1, 10, 14, 19 und 26) gemäß Paragraph 14, Absatz 2, WGG zur Deckung eines Gesamterfordernisses von S 1,153.995,10 (darin enthalten 3 % Bauverwaltungskosten aus S 1,369.537,18 = S 41.086,12, 2 % Bauüb... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses *****; die Antragsgegner sind Mieter in diesem Haus. Die Antragstellerin begehrte zuletzt (ON 16), den Betrag nach § 14 Abs 1 Z 5 WGG zur Finanzierung detailliert angegebener Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten pro m2 Wohnnutzfläche von S 2,05 auf S 16,88 zu erhöhen. Im Gesamterfordernis sind auch 3 % Bauverwaltungskosten (S 33.685,98), 2 % Bauüberwachungskosten (S 22.457,33) sowie an Kosten für technische Bürole... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In dem bis zur Entscheidung gediehenen Teil des Verfahrens haben die Antragsteller gemäß § 2 Abs 3 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 1 MRG ihre Anerkennung als Hauptmieter jener Wohnungen im Haus ***** begehrt, die ihnen von der 11.Antragsgegnerin in "Unterbestand" gegeben wurden. An einem solchen (vor Inkrafttreten des 3.WAG eingeleiteten) Verfahren sind alle Miteigentümer des Hauses zu beteiligen, weil ihnen in allen gültig z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stellte das klageweise Begehren, die Beklagte als titellose Benützerin einer seinerzeit ihrem nunmehr geschiedenen Ehemann gemäß § 80 Abs 2 BDG zur Verfügung gestellten Wohnung zur Übergabe dieser Wohnung im geräumten Zustand zu verpflichten. Die Klägerin stellte das klageweise Begehren, die Beklagte als titellose Benützerin einer seinerzeit ihrem nunmehr geschiedenen Ehemann gemäß Paragraph 80, Absatz 2, BDG zur Verfügung gestellten Wohnung zur Überg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, vertreten durch Dr.Theo F*****, begehrte in ihrer am 13.11.1992 beim Erstgericht eingelangten Wiederaufnahmsklage die Wiederaufnahme des zu 11 Cg 165/82 des Erstgerichtes anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahrens. Mit Beschluß vom 5.1.1993 (ON 2) wies das Erstgericht die Wiederaufnahmsklage zurück. Dieser Beschluß wurde Rechtsanwalt Dr.F***** am 22.3.1993 zugestellt, obgleich die Klägerin mit am 26.2.1993 bei Gericht eingelangtem Schreiben mitgetei... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 11.2.1993 eingebrachten Klage begehrte der Kläger von der Firma S***** als beklagter Partei die Räumung der ihr vermieteten Geschäftsräumlichkeiten und die Zahlung eines rückständigen Mietzinses von S 26.133,- sA. Das Erstgericht wies die Klage mit der
Begründung: zurück, daß über das Vermögen der beklagten Partei am 5.2.1993 der Konkurs eröffnet wurde. Der Kläger beantragte hierauf "zufolge der Konkurseröffnung" die Richtigstellung der Parteienbezeic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Klage a limine zurück. Das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht die Verfahrensfortsetzung unter Abstandnahme von den gebrauchten Zurückweisungsgründen (der sachlichen Unzuständigkeit und der Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges) auf. Der Revisionsrekurs des Beklagten ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung steht dem Beklagten gegen den Beschluß, mit ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 WEG 2002 §52 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.... mehr lesen...
Norm: MRG §37 WEG §26 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2018 ... mehr lesen...