Norm
MRG §37Rechtssatz
Im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG genießt der für eine Liegenschaft bestellte Verwalter insoweit eine Sonderstellung, als Zustellungen an den Vermieter auch zu seinen Handen vorgenommen werden können (§ 37 Abs 3 Z 7 MRG). Aus der Zustellvollmacht des Verwalters läßt sich jedoch nicht auch die Rechtsmacht ableiten, für den Vermieter im Verfahren einzuschreiten (hier: Einbringung eines ao Revisionsrekurses durch den Liegenschaftsverwalter ohne diesbezügliche Bevollmächtigung).Im besonderen Außerstreitverfahren nach Paragraph 37, MRG genießt der für eine Liegenschaft bestellte Verwalter insoweit eine Sonderstellung, als Zustellungen an den Vermieter auch zu seinen Handen vorgenommen werden können (Paragraph 37, Absatz 3, Ziffer 7, MRG). Aus der Zustellvollmacht des Verwalters läßt sich jedoch nicht auch die Rechtsmacht ableiten, für den Vermieter im Verfahren einzuschreiten (hier: Einbringung eines ao Revisionsrekurses durch den Liegenschaftsverwalter ohne diesbezügliche Bevollmächtigung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062351Dokumentnummer
JJR_19950704_OGH0002_0050OB00060_9500000_002