Norm: AußStrG 2005 §1 A1MRG §37
Rechtssatz: Das Begehren auf selbständige Feststellung, dass eine Wertsicherung des vereinbarten Hauptmietzinses nicht vereinbart worden sei, ist im Katalog der im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren zu entscheidenden Angelegenheiten des § 37 Abs 1 MRG nicht angeführt. Entscheidungstexte 5 Ob 214/07t Entscheidungstext OGH 02.10.2007 5 Ob 214/07t ... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Für eine Verfahrensstellung kommt es nicht darauf an, wer in die Entscheidung der Schlichtungsstelle als Partei aufgenommen wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 68/03s Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 68/03s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118006 ... mehr lesen...
Begründung: Dietmar K***** kaufte die gegenständliche Liegenschaft mit dem am 19. 7. 2000 abhandlungsbehördlich genehmigten Kaufvertrag vom 15. 12. 1998. Die Rechtfertigung des grundbücherlich vorgemerkten Eigentums von Dietmar K***** erfolgte am 8. 8. 2001. Die Beklagten schlossen mit der damaligen Hauseigentümerin Maria R***** am 22. 12. 1995 den gegenständlichen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 2 ab. Entgegen des Textes des Mietvertrages besteht der tatsächlich vereinbarte ... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §39MRG §40
Rechtssatz: Die sukzessive Zuständigkeit in Mietrechtsangelegenheiten außer Streitsachen, bewirkt ein spezifisches Prozesshindernis der Streitanhängigkeit, sodass selbst unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 39 MRG (also vorheriger Anrufung der Schlichtungsstelle) eine parallele Verfahrensführung über idente Ansprüche verhindert wird. Demnach kommt auch eine Anrufung der Schlichtungsstelle nicht in Betracht, wen... mehr lesen...