Begründung: Die Antragteller begehrten die Feststellung, daß die von der Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** K***** zum 31.Dezember 1991 ausgesprochene Kündigung des Verwalters (Antragsgegnerin) rechtswirksam sei. Sie brachten im wesentlichen vor, selbst Minderheitseigentümer der genannten Liegenschaft zu sein, auf der Wohnungseigentum begründet worden sei. Eine Mehrheit der Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft von 53,83 %... mehr lesen...
Norm: MRG §37 WEG §26 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2018 ... mehr lesen...
Begründung: Das Haus H*****straße 8 in Wien, an dem teils schlichtes, teils mit Wohnungseigentum verbundenes Miteigentum besteht, wurde jahrelang von der Siebtantragsgegnerin verwaltet, die sich vom 1.7.1984 bis 30.5.1990 der Achtantragsgegnerin als Erfüllungsgehilfin bediente. Die Antragsteller, die nur über eine Minderheit der Miteigentumsanteile verfügen, haben mit dem Vorwurf einer groben Vernachlässigung der Verwalterpflichten die Abberufung der beiden Hausverwalter ver... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §37 MRG §37 Abs1 Z8 MRG §37 Abs3 Z1 MRG §37 Abs3 Z2 MRG §37 Abs3 Z3 MRG §37 Abs3 Z12 MRG §45 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 MRG 37 Abs1 Z8 MRG §37 Abs3 Z1 MRG §37 Abs3 Z2 MRG §37 Abs3 Z16 ZPO §405 A ZPO §405 BI MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 MRG §37 Abs3 Z13 ZPO §228 D ZPO §228 H4 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig... mehr lesen...
Norm: MRG §37 ZPO §477 Abs1 Z4 D4 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 ZPO §521a Abs1 Z3 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war bis zum Jahr 1989 Untermieterin des im Haus ***** S*****straße 1***** gelegenen Geschäftslokals top. 2/3 (ehemaliges Elektrogeschäft und Möbelhandlung). Sie begehrt die Feststellung, daß der mit der Antragsgegnerin am 7.November 1963 vereinbarte Untermietzins unzulässig war, soweit er den von der Antragsgegnerin zu zahlenden Mietzins (944 Friedenkronen jährlich zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer) überstieg, und hat damit den Antrag ve... mehr lesen...
Begründung: In einem von den Antragsgegnern unter Berufung auf §§ 18, 18a, 18b und 19 MRG angestrengten Mietzinserhöhungsverfahren hat die Schlichtungsstelle der Stadt Linz am 28.Februar 1990 entschieden, daß für die 133 m2 große Wohnung der Antragsteller vom 1.April 1990 bis zum 31.Dezember 1992 ein gemäß § 18a MRG vorläufig erhöhter Hauptmietzins von S 3.606,96 zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen ist. In dieser unangefochten gebliebenen Entscheidung wurde die fragliche Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragsgegnerin macht als erhebliche Rechtsfragen geltend: a) Nichtigkeit des Verfahrens, weil nicht alle Miteigentümer dem Verfahren beigezogen worden seien; b) Fehlen von Feststellungen darüber, ob die das Kündigungsschreiben vom 22.September 1988 unterfertigenden Hausvertrauensleute hiezu bevollmächtigt waren bzw wann ein diesbezüglicher Mehrheitsbeschluß gefaßt wurde; c) Nichtablauf der fünfjährigen F... mehr lesen...
Norm: MRG §37 2.WÄG Art5 Abs3 Z3 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten mit der am 12.2.1991 eingebrachten Klage "vorenthaltenen Lohn" in Höhe von S 20.000 netto sA. Sie sei seit 9.2.1989 bei der Beklagten als Reinigungsfrau beschäftigt und am 3.9.1990 ungerechtfertigt entlassen worden. In der Tagsatzung vom 2.5.1991 brachte die Klägerin vor, daß sie bei Beginn des Dienstverhältnisses von der Beklagten eine Zimmer-Küche-Wohnung gemietet und hiefür eine Ablöse von 20.000 S bar erlegt habe. Diese Su... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 29.Jänner 1990 bis 6.Juli 1990 mit einem Stundenlohn von S 53,75 brutto als Reinigungsfrau beschäftigt. Die Beklagte überließ ihr mit einem auf längstens ein Jahr befristeten Untermietvertrag ab 1.April 1990 eine Wohnung, wobei in diesem Vertrag unter anderem ausdrücklich festgehalten ist, daß die Wohnung aufgrund des aufrechten Dienstverhältnisses überlassen werde und das Untermietverhältnis mit der Beendigung des Dienstverhä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines Urteils des Erstgerichtes verpflichtet, in einer dem Beklagten vermieteten Wohnung den früheren Zustand wiederherzustellen. Er begehrte in einer beim Kreisgericht Krems eingebrachten "Klage auf Feststellung" den Ausspruch, daß der Anspruch des Beklagten auf Wiederherstellung des früheren Zustands erloschen sei. Das Kreisgericht Krems wies die Klage mit der
Begründung: zurück, daß schon vor Einbringung der Klage dem Beklagten die Exek... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, daß die Beklagte zwei ehemalige Dienstnehmer der Klägerin, mit denen eine Konkurrenzklausel vereinbart worden war, trotz Kenntnis von dieser Vereinbarung beschäftige, um mit ihnen ein Unternehmen in Wiener Neudorf zu betreiben, begehrt die Klägerin, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Beklagte schuldig zu erkennen, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb ihrer Produkte in Österreich jede Zusammenarbeit mit den - namentlich genannten - eh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, den zwischen ihr und ihrer Rechtsvorgängerin im Eigentum an den Liegenschaften EZ 518 und 519 KG Salzburg, Marianne W*****, geschlossenen Bestandvertrag vom 9. 8. 1977 zuzuhalten und gemäß Aufforderung des Magistrates Salzburg als Bau- und Feuerpolizei zu AZ 5/05/68116/90 vom 7. 8. 1990 um nachträgliche baubehördliche Bewilligung von acht im einzelnen aufgezählten nichtbewilligten Baumaßnah... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß die Kündigung des Dienstverhältnisses zwischen der beklagten Partei und der Klägerin vom 30.August 1990 unwirksam sei. Die Kündigung des Dienstverhältnisses, das den Bestimmungen des NÖ-Gemeindevertragsbedienstetengesetzes unterliege, sei vom unzuständigen Organ fristwidrig ausgesprochen worden. Im übrigen lägen die geltend gemachten Kündigungsgründe nicht vor. Mit Beschluß vom 13.September 1990 wies das Erstgericht die Klag... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist auf Grund des Mietvertrages vom 7.4.1977 die alleinige Mieterin des dem Beklagten gehörenden Hauses in Wien 18., Scheidlstraße 38, bestehend aus sieben Zimmern samt Nebenräumen sowie Garten einschließlich Mobiliar. Sie kann den Mietgegenstand sowohl für Wohn- als auch für Geschäftszwecke (als Büro) verwenden. Die Punkte III und VI des Mietvertrages lauten auszugsweise wie folgt: Die Klägerin ist auf Grund des Mietvertrages vom 7.4.1977 die alleinige... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4AußStrG 2005 §58 Abs1 Z1AußStrG 2005 §58 Abs2AußStrG 2005 §58 Abs3 MRG §37 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Am 2.1.1980 mietete der Antragsteller einen Lagerraum im Südteil des Erdgeschoßes des dem Antragsgegner gehörenden Hauses Kematen, Messerschmittweg 26 zum Betrieb eines Lagers und einer Werkstätte. Zwischen den Mietvertragsparteien wurde vereinbart, daß der Antragsteller den Mietgegenstand (auch) zur Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an betriebseigenen Fahrzeugen verwenden wird. Seit Beginn des Mietverhältnisses führte der Antragsteller im Mietgegenst... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der mit "V*** DES E*** F*** M*** DER E*** P*** A.B. und H.B." bezeichneten beklagten Partei die (Wieder-)Verschaffung des alleinigen Benützungsrechtes am Grab Nr. 88 in der Gruppe 2 des Evangelischen Friedhofes M*** sowie die Entfernung einer in diesem Grab beigesetzten Leiche. Sie bewertete ihren Anspruch mit S 80.000,-. Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurück und "bewertete den Streitgegenstand mit S 45.00... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses des Klägers aus dem beklagten Verein (Punkt 1) und auf Duldung sämtlicher Tätigkeiten des Klägers als Vereinsmitglied (Punkt 2) gerichtete Klage sowie den zur Sicherung des zu Punkt 2 des Urteilsantrages erhobenen Anspruches gestellten Antrag auf Erlassung einer inhaltsgleichen einstweiligen Verfügung a limine zurück. Solange der Kläger den im Statut vorgesehenen Instanzenzug nicht ausgeschö... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Rekursgericht ist keine Aktenwidrigkeit unterlaufen. Die Klägerin hat ihre Räumungsklage auf einen qualifizierten Mietzinsrückstand des Beklagten iS des § 1118, zweiter Fall, ABGB betreffend die Monate 7 und 8/88 gestützt und das von ihr ursprünglich damit verbundene (Mietzins)Zahlungsbegehren bereits in der ersten Tagsatzung am 27.10.1988 wegen "Zahlung des Beklagten nach Klageeinbringung" auf Kosten eingeschränkt... mehr lesen...
Norm: MRG §37 WGG §22 Abs1 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnhausanlage "Wiener Flur". Mit dem am 20.September 1983 beim Magistrat der Stadt Wien, MA 50, Zentrale Schlichtungsstelle eingebrachten Antrag begehrten die antragstellenden Mieter unter Hinweis auf § 14 Abs. 1 WGG, die von ihnen gegen die Betriebskostenabrechnung 1982 betreffend Gärtnerentlohnung und gegen die Instandhaltungskostenabrechnung 1982 betreffend Pflegearbeiten an der Grünanla... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Bezahlung von S 99.000,-- sA gerichtete Klage vor Zustellung an die beklagte Partei wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück; das Rekursgericht behob diesen Beschluß infolge Rekurses des Klägers. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der beklagten Partei ist unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung steht dem Beklagten kein Rechtsmittel gegen den Beschluß zu, mit dem das Rekursgericht die Einleitung des gese... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt den Zuspruch des Betrages von 184.800 S samt Anhang. Es handelt sich um verglichene Kosten eines gegen den Beklagten geführten Unterhaltsprozesses; die Kostenregelung sei aber nicht in den gerichtlichen Vergleich aufgenommen worden. Das Erstgericht wies die Klage (wegen sachlicher Unzuständigkeit) a limine zurück. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug ihm die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Unterlassung der Beförderung von Waren und Gütern, soweit sie der gastgewerblichen Nutzung der "L***R***" dienen und der Beförderung von Personen, soweit diese nicht zur ordentlichen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Liegenschaft EZ 23 I Kals notwendig ist, über den Alpweg "L*** R***", soweit dieser über die Liegenschaft des Klägers führt, gegen den Beklagten gerichtete Klage auf Grund der amtswegigen Prüfung gemäß § 41 JN wegen U... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Wohnung Top Nr. 15 im Hause Arbeitergasse 39 im 5. Wiener Gemeindebezirk durch Durchführung der im Klagebegehren unter den Punkten 1. a) bis e) sowie 2. b) bis e) angeführten Arbeiten in brauchbaren Zustand zu versetzen und überdies die bei Abschluß des Mietvertrages vom Vermieter zugesagten Arbeiten (Installation einer Gasetagenheizung, Herstellung eines verfliesten Bades oder einer verfliesten Dusche... mehr lesen...