Entscheidungen zu § 37 Abs. 4 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

62 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 62

TE OGH 1997/12/9 5Ob457/97k

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.12.1997

RS OGH 1997/9/30 5Ob418/97z, 5Ob289/00m, 5Ob198/01f, 5Ob229/02s, 5Ob73/08h, 5Ob121/08t, 5Ob241/08i,

Norm: MRG §12aMRG §16MRG §26MRG §28MRG §37 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG §43MRG §44MRG §46MRG §46aMRG §46c
Rechtssatz: Die Begehren auf Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG und auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge im Sinne des § 37 Abs 4 MRG sind gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsperiode Vermieter war und die beanstandete Vorschreibung vorgenommen hat (so schon... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1997

TE OGH 1997/9/30 5Ob418/97z

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.1997

RS OGH 1996/12/10 5Ob2319/96g, 5Ob101/99k, 5Ob20/03g, 5Ob66/03x, 5Ob156/03g, 5Ob220/07z, 5Ob208/10i,

Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Vom Außerstreitrichter ist in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 MRG ein Rückzahlungstitel nur zu erlassen, wenn sich ein Rückforderungsanspruch des Mieters im Verfahren "ergibt" (§ 37 Abs 4 MRG). Es dürfen also keine Zweifel bestehen, dass der unzulässigerweise vorgeschriebene Mietzins auch tatsächlich bezahlt wurde (hier: es hat sich nur die Vorschreibung, nicht aber auch die Bezahlung der festgestellte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1996

TE OGH 1996/12/10 5Ob2319/96g

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.12.1996

TE OGH 1996/9/24 5Ob2149/96g

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.09.1996

RS OGH 1996/9/24 5Ob2149/96g, 5Ob156/03g, 5Ob208/10i, 5Ob189/12y

Norm: MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Eine Feststellung der "Überschreitungsbeträge" muss nicht expressis verbis beantragt sein und im
Spruch: des Sachbeschlusses eines Mietzinsüberprüfungsverfahrens erfolgen. Die Regelung des § 37 Abs 4 MRG ist vielmehr so zu verstehen, dass der Richter immer schon dann, wenn die Entscheidungsgrundlagen hierfür vorhanden sind, den Titel für den Rückforderungsanspruch schaffen und sich nur dann auf die Feststellung der... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1996

TE OGH 1996/6/12 5Ob2067/96y

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.06.1996

TE OGH 1996/6/12 5Ob2077/96v

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.06.1996

TE OGH 1996/1/29 5Ob151/95

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.1996

RS OGH 1996/1/16 5Ob149/95, 5Ob2077/96v, 5Ob2067/96y, 5Ob65/98i, 5Ob238/99g, 5Ob166/00y, 5Ob123/00z,

Norm: MRG §27 Abs1MRG §37MRG §37 Abs1 Z14MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Für die selbständige Rückforderung zuviel gezahlten Mietzinses steht nur der streitige Rechtsweg zur Verfügung. Der Kompetenztatbestand des § 37 Abs 1 Z 14 MRG wurde nämlich ausschließlich für Ansprüche aus verbotenen und unwirksamen Vereinbarungen im Sinn des § 27 Abs 1 MRG geschaffen. Liegen die Voraussetzungen nach § 37 Abs 4 MRG nicht vor, hat die Schaffung eines Rückzahlung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1996

TE OGH 1996/1/16 5Ob149/95

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1996

TE OGH 1993/1/19 5Ob10/93

Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur teilweisen Zurückweisung des Revisionsrekurses: Die Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der der erstgerichtliche Sachbeschluß betreffend die Anerkennung der Antragsteller als Hauptmieter und als Folge davon die Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes bestätigt wurde, entspricht - auch bezüglich der Beweislastverteilung - der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (s MietSlg XXXVIII/38). ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.01.1993

TE OGH 1992/11/24 5Ob156/92

Begründung: Die Antragstellerin war bis zum Jahr 1989 Untermieterin des im Haus ***** S*****straße 1***** gelegenen Geschäftslokals top. 2/3 (ehemaliges Elektrogeschäft und Möbelhandlung). Sie begehrt die Feststellung, daß der mit der Antragsgegnerin am 7.November 1963 vereinbarte Untermietzins unzulässig war, soweit er den von der Antragsgegnerin zu zahlenden Mietzins (944 Friedenkronen jährlich zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer) überstieg, und hat damit den Antrag verb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1992

RS OGH 1992/11/24 5Ob156/92

Norm: MG §24MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Von der Anerkennung der Zuständigkeit des Außerstreitrichters, über die Zulässigkeit eines vor dem 01.01.1982 vereinbarten Mietzinses zu entscheiden, ist es ein rechtslogischer Schritt, ihn unter den Voraussetzungen des § 37 Abs 4 MRG auch einen Rückzahlungstitel für die unzulässigerweise eingehobenen Beträge schaffen zu lassen. Daß nach dem MG Rückforderungsansprüche im streitigen Rechtsweg geltend zu mache... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1992

TE OGH 1992/1/14 5Ob6/92

Begründung: Mit ihrem am 14. Mai 1990 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Graz gegen Ida M*****, vertreten durch den Hausverwalter Maximilian K*****, eingebrachten Antrag vom 11. Mai 1990 begehrte die Antragstellerin die Feststellung des angemessenen Bestandzinses. Der für den Mietgegenstand verlangte Bestandzins von 2.000 S sei gesetzwidrig, weil das Bestandobjekt nicht frei vermietbar gewesen sei, sondern den Bestimmungen über die Mietzinsbildung nach Kategoriemerkmalen unt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.01.1992

RS OGH 1992/1/14 5Ob6/92, 5Ob193/12m

Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Für das Begehren auf Überprüfung des Mietzinses auf seine gesetzliche Zulässigkeit (§ 37 Abs 1 Z 8 MRG) und den sich daraus allenfalls ergebenden Rückforderungsanspruch (§ 37 Abs 4 MRG) ist grundsätzlich der am Mietvertrag als Vermieter beteiligte Vertragspartner passiv legitimiert. Entscheidungstexte 5 Ob 6/92 Entscheidungstext OGH 14.01.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.01.1992

TE OGH 1991/4/30 5Ob109/90

Begründung: Die Erstantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ***** des Grundbuches S***** mit den Grundstücken 225/1, 293/9 und 293/2. Auf dem Grundstück 225/1 steht das Haus S*****, H*****straße 24. Im Anschluß daran befindet sich auf dem Grundstück 293/9 eine Grünfläche, ein Obstgarten und ein Holzschuppen, sowie auf dem Grundstück 293/2 ein Garten. Im Erdgeschoß des Hauses befand sich bis Juni 1987 ein Postamt. Seither ist das Erdgeschoß unvermietet. I... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.04.1991

RS OGH 1991/4/30 5Ob109/90

Norm: MRG §8 Abs2MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Die Frage einer Entschädigungszahlung würde sich nur dann stellen, wenn die Veränderung des Mietgegenstandes bei billiger Abwägung aller Interessen dem Mieter zwar zumutbar wäre, dennoch aber wesentliche Beeinträchtigungen bestehen blieben. Entscheidungstexte 5 Ob 109/90 Entscheidungstext OGH 30.04.1991 5 Ob 109/90 Veröff: WoBl 1991,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1991

RS OGH 1991/4/9 5Ob1024/91, 5Ob10/93, 5Ob2149/96g, 5Ob2319/96g, 5Ob255/99g, 5Ob238/99g, 5Ob20/03g, 5

Norm: MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, dass das Gericht dem ihm aus prozessökonomischen Gründen erteilten Gesetzesauftrag zur Schaffung eines Exekutionstitels nach § 37 Abs 4 MRG nachkommen kann, ist, dass mit den Parteien die Frage des Rückforderungsanspruches erörtert wurde. Waren Gegenstand des Verfahrens nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG die Zinsperioden von August 1985 bis Juni 1988 (Antragstellung bei der Schlichtungsstelle, vor der ke... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.04.1991

TE OGH 1991/4/9 5Ob1024/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Gilbert H*****, Tierarzt, ***** vertreten durch Mag. Karlheinz Klema, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Susanne E*****, Hauseigentümerin, ***** vertreten durch Dr. Wolfgang Dellhorn, Rech... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.04.1991

TE OGH 1990/9/11 5Ob1031/90

Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Anwendungsbereich des § 1501 ABGB ist nicht auf das streitige Verfahren beschränkt; da über die hier in Betracht kommenden Rückforderungsansprüche sowohl im außerstreitigen als auch im streitigen Verfahren entschieden werden kann (Würth-Zingher, Miet- und Wohnrecht, Rz 7 zu § 37 MRG), wäre eine unterschiedliche Wahrnehmung der Verjährungsfristen (nur über Einwendung der Parteien: von Amts wegen) auch nicht sachgerecht. D... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.09.1990

TE OGH 1989/3/31 5Ob20/89

Begründung: Auf Wunsch des Antragstellers, der im Haus der Gegnerin Steinergasse 3 in 1170 Wien die Wohnung 6 mieten wollte, führte die Hauseigentümerin im Jahr 1975 mit einem Aufwand von mehr als S 50.000,-- in dieser Wohnung Elektro- und Sanitärinstallationsarbeiten durch. Der Antragsteller bezahlte für diese Adaptierungsarbeiten nichts. Es wurde vereinbart, daß er für die aus Vorraum, Küche und Zimmer mit 43 m2 Nutzfläche bestehende und mit Waschbecken und Durchlauferhitzer aus... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.03.1989

TE OGH 1989/1/24 4Ob503/89

Begründung: Das Erstgericht wies die auf Zahlung von je 200.351,37 S sA durch die beiden Beklagten und auf Abgabe einer Zustimmungserklärung durch sie gerichtete Klage - ohne sie den beiden Beklagten zuzustellen - wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Das Rekursgericht hob diesen Zurückweisungsbeschluß auf und trug dem Erstgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über die vorliegende Klage auf; es sprach aus, daß der Revisionsrekurs zulässig sei. Rech... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.01.1989

RS OGH 1988/4/26 5Ob37/88

Norm: MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Ergibt sich im Verfahren nur ein Teil des Rückforderungsanspruchs und des Zinsanspruchs, so bestehen keine Bedenken dagegen, nur hinsichtlich dieses Teiles eine Exekutionstitel zu schaffen. Entscheidungstexte 5 Ob 37/88 Entscheidungstext OGH 26.04.1988 5 Ob 37/88 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1988

RS OGH 1988/4/26 5Ob37/88, 5Ob66/03x

Norm: MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Der Lauf der gesetzlichen Zinsen beginnt mit der Erbringung der unzulässigen Zahlung. Entscheidungstexte 5 Ob 37/88 Entscheidungstext OGH 26.04.1988 5 Ob 37/88 5 Ob 66/03x Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 66/03x Vgl; Beisatz: Die Feststellung eines exakten Zahlungszeitpunktes für... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1988

TE OGH 1987/4/7 5Ob40/87

Begründung: Das Erstgericht hat mit dem Sachbeschluß ON 16 u.a. den Vermieter als Antragsgegner verpflichtet, dem antragstellenden Hauptmieter den als unzulässigen Hauptmietzins eingehobenen Betrag von S 81.273 zurückzuzahlen. Das vom Antragsgegner angerufene Gericht zweiter Instanz hat u. a. diesen Ausspruch des Erstgerichtes ersatzlos behoben und zur
Begründung: dieser Entscheidung im wesentlichen angeführt: § 37 Abs 4 MRG weise das Gericht an, falls sich in einem in Betracht ko... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.04.1987

RS OGH 1987/3/3 5Ob25/87, 5Ob40/87, 5Ob44/88, 5Ob1031/90, 5Ob66/03x, 5Ob228/04x, 5Ob77/17k

Norm: MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Stattgebung des Zurückforderungsanspruches des Mieters gemäß § 37 Abs 4 MRG ist die vorherige Klarstellung, daß diesem Anspruch keine hindernden Umstände, wie zB Gegenforderungen, Verjährungseinrede uä, entgegenstehen. Entscheidungstexte 5 Ob 25/87 Entscheidungstext OGH 03.03.1987 5 Ob 25/87 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.03.1987

TE OGH 1987/3/3 5Ob25/87

Begründung: Das Erstgericht hat mit Sachbeschluß u.a. in Beziehung auf die vom Antragsteller Johannes H*** gemietete Wohnung deren Ausstattungskategorie und die auf sie entfallenden anteiligen Kosten (Betriebskosten inklusive Arbeitszeit und Hausverwaltungskosten, Heizungs- und Instandhaltungskosten) für die Jahre 1983 und 1984 festgestellt und die Vermieter als Antragsgegner zur Zurückzahlung des sich daraus ergebenden Betrages von S 33.964,02 an diesen Mieter verhalten. Das von ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.03.1987

RS OGH 1984/11/13 5Ob81/84, 5Ob20/89, 5Ob156/03g, 5Ob220/07z, 5Ob208/10i, 5Ob189/12y

Norm: MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Der im Verfahren nach § 37 MRG angerufene Richter soll dann, wenn die Entscheidungsgrundlage vorhanden sind, den Titel für den Rückforderungsanspruch schaffen und sich nur dann auf die Feststellung der Unzulässigkeit der Einhebung von Beträgen durch den Vermieter beschränken, wenn der Leistungsauftrag ohne weiteren Verfahrensaufwand nicht ergehen kann. Der Leistungsbefehl kann zwar dem Mieter nicht aufgedrängt wer... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1984

Entscheidungen 31-60 von 62

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten