Norm: JN §1 DVj1 MRG §37 Abs1 MRG §37 Abs4 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind zu je 3/8 Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten in diesem Haus, die für den Betrieb eines gastgewerblichen Unternehmens genützt werden. Mit der Behauptung, der gastgewerbliche Betrieb sei von der Antragsgegnerin "zuletzt 1994 an Marianne B***** verpachtet worden", stellten die Antragstellerinnen am 23.5.1995 bei der Schlichtungsstelle den Antr... mehr lesen...
Norm: MRG §12a MRG §16 MRG §26 MRG §28 MRG §37 Abs4 MRG §37 Abs1 Z8 MRG §43 MRG §44 MRG §46 MRG §46a MRG §46c MRG § 12a heute MRG § 12a gültig von 01.01.2007 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 MRG § 12a gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten als Mieter von Wohnungen im Hause der Erst- und Zweitantragsgegner in B***** die Überprüfung des Hauptmietzinses nach § 37 MRG, verbunden mit einem Begehren auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge. Im Hinblick darauf, daß die Antragsgegner einwendeten, erst ab dem Zeitpunkt des Kaufes der Liegenschaft im Jahre 1994 passiv legitimiert zu sein (insbesondere hinsichtlich des Rückforderungsbegehrens), wobei ihnen nicht einmal die genauen... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 MRG §37 Abs4 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist, wie in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 1 iVm § 2 Abs 3 MRG festgestellt wurde (Beschluß des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 31.1.1995, 6 Msch 21/94f-37), seit 1.4.1992 Hauptmieter der Wohnung Nr 15 im Haus *****, das der Antragsgegnerin gehört. Diese Wohnung ist 46 m2 groß und wies bei Abschluß des Mietvertrages die Ausstattungskategorie C auf. Der Antragsteller ist, wie in einem Verfahren nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer eins, in Ve... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs4 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2018 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, die behaupten, Hauptmieter der Wohnung top 18 in dem dem Antragsgegner gehörigen Haus *****, zu sein, haben zunächst bei der Schlichtungsstelle und dann bei dem vom Antragsgegner gemäß § 40 Abs 1 MRG angerufenen Gericht die Überprüfung des von ihnen bezahlten bzw zu bezahlenden Hauptmietzinses beantragt. Hier ist lediglich von Interesse, ob sich aus dem Verfahren ein Rückforderungsanspruch der Antragsteller gegen den Antragsgegner ergibt. Dazu h... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben mit der Erstantragsgegnerin, die Eigentümerin des von der Zweitantragsgegnerin verwalteten Hauses *****, ist, am 27.9.1991 (beginnend ab 1.10.1991) einen unbefristeten Hauptmietvertrag über die ca 103 m2 große Wohnung top 18 abgeschlossen. Als Hauptmietzins wurden S 7.300,-- monatlich, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1976, vereinbart. Daß die Vereinbarung eines iSd § 16 Abs 1 MRG angemessenen Hauptmietzinses zulässig war, ist k... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit der Antragsgegnerin, die Eigentümerin des Hauses *****, ist, am 17.3.1994 (beginnend ab 15.3.1994) einen unbefristeten Hauptmietvertrag über die 176,55 m2 große Wohnung top 20 abgeschlossen. als Hauptmietzins wurden S 9.500,-- monatlich, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 1976, vereinbart. Es ist unstrittig, daß die Vereinbarung eines iSd § 16 Abs 1 MRG angemessenen Hauptmietzinses zulässig war und daß S 91,19 monatlich pro m2... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses G*****; die Antragstellerin ist Hauptmieterin der im ersten Stock dieses Haus gelegenen Wohnung Nr. 5. Mit einem an die Schlichtungsstelle des Magistrates Graz gerichteten Antrag begehrte die Antragstellerin am 13.10.1994 die Aufspaltung des im Jahre 1969 vereinbarten Pauschalmietzinses von monatlich S 1.800,-- gemäß § 15 Abs 4 MRG und die Festsetzung des neu ermittelten Hauptmietzinses ab dem auf die Antragstellun... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 MRG §37 MRG §37 Abs1 Z14 MRG §37 Abs4 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gülti... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1.2.1987 Hauptmieter der im
Spruch: angeführten Wohnung. Dieses Mietverhältnis war zunächst auf ein Jahr befristet, wurde dann aber zumindest einmal verlängert und besteht jetzt auf unbestimmte Zeit. Als monatlicher Mietzins war anfänglich ein auf der Basis des Verbraucherpreisindex 1976 wertgesicherter Betrag von S 6.000,-- inklusive 10 % MWSt vereinbart, der dann in der Verlängerungsvereinbarung vom 11.10.1988, beginnend ab 1.11.1988, au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur teilweisen Zurückweisung des Revisionsrekurses: Die Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der der erstgerichtliche Sachbeschluß betreffend die Anerkennung der Antragsteller als Hauptmieter und als Folge davon die Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes bestätigt wurde, entspricht - auch bezüglich der Beweislastverteilung - der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (s MietSlg XXXVIII/... mehr lesen...
Norm: MG §24 MRG §37 Abs4 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.201... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war bis zum Jahr 1989 Untermieterin des im Haus ***** S*****straße 1***** gelegenen Geschäftslokals top. 2/3 (ehemaliges Elektrogeschäft und Möbelhandlung). Sie begehrt die Feststellung, daß der mit der Antragsgegnerin am 7.November 1963 vereinbarte Untermietzins unzulässig war, soweit er den von der Antragsgegnerin zu zahlenden Mietzins (944 Friedenkronen jährlich zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer) überstieg, und hat damit den Antrag ve... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8 MRG §37 Abs4 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 14. Mai 1990 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Graz gegen Ida M*****, vertreten durch den Hausverwalter Maximilian K*****, eingebrachten Antrag vom 11. Mai 1990 begehrte die Antragstellerin die Feststellung des angemessenen Bestandzinses. Der für den Mietgegenstand verlangte Bestandzins von 2.000 S sei gesetzwidrig, weil das Bestandobjekt nicht frei vermietbar gewesen sei, sondern den Bestimmungen über die Mietzinsbildung nach Kategoriemerkmalen u... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 MRG §37 Abs4 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 8 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.2... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ***** des Grundbuches S***** mit den Grundstücken 225/1, 293/9 und 293/2. Auf dem Grundstück 225/1 steht das Haus S*****, H*****straße 24. Im Anschluß daran befindet sich auf dem Grundstück 293/9 eine Grünfläche, ein Obstgarten und ein Holzschuppen, sowie auf dem Grundstück 293/2 ein Garten. Im Erdgeschoß des Hauses befand sich bis Juni 1987 ein Postamt. Seither ist das Erdgeschoß unvermietet.... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs4 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2018 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Gilbert H*****, Tierarzt, ***** vertreten durch Mag. Karlheinz Klema, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Susanne E*****, Hauseigentümerin, ***** vertreten durch Dr. Wolfgang Dellhorn, R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Anwendungsbereich des § 1501 ABGB ist nicht auf das streitige Verfahren beschränkt; da über die hier in Betracht kommenden Rückforderungsansprüche sowohl im außerstreitigen als auch im streitigen Verfahren entschieden werden kann (Würth-Zingher, Miet- und Wohnrecht, Rz 7 zu § 37 MRG), wäre eine unterschiedliche Wahrnehmung der Verjährungsfristen (nur über Einwendung der Parteien: von Amts wegen) auch nicht sachgere... mehr lesen...
Begründung: Auf Wunsch des Antragstellers, der im Haus der Gegnerin Steinergasse 3 in 1170 Wien die Wohnung 6 mieten wollte, führte die Hauseigentümerin im Jahr 1975 mit einem Aufwand von mehr als S 50.000,-- in dieser Wohnung Elektro- und Sanitärinstallationsarbeiten durch. Der Antragsteller bezahlte für diese Adaptierungsarbeiten nichts. Es wurde vereinbart, daß er für die aus Vorraum, Küche und Zimmer mit 43 m2 Nutzfläche bestehende und mit Waschbecken und Durchlauferhitzer a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf Zahlung von je 200.351,37 S sA durch die beiden Beklagten und auf Abgabe einer Zustimmungserklärung durch sie gerichtete Klage - ohne sie den beiden Beklagten zuzustellen - wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Das Rekursgericht hob diesen Zurückweisungsbeschluß auf und trug dem Erstgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über die vorliegende Klage auf; es sprach aus, daß der Revisionsrekurs zulässig sei. R... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs4 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2018 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs4 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2018 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit dem Sachbeschluß ON 16 u.a. den Vermieter als Antragsgegner verpflichtet, dem antragstellenden Hauptmieter den als unzulässigen Hauptmietzins eingehobenen Betrag von S 81.273 zurückzuzahlen. Das vom Antragsgegner angerufene Gericht zweiter Instanz hat u. a. diesen Ausspruch des Erstgerichtes ersatzlos behoben und zur
Begründung: dieser Entscheidung im wesentlichen angeführt: § 37 Abs 4 MRG weise das Gericht an, falls sich in einem in Betracht... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs4 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2018 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Sachbeschluß u.a. in Beziehung auf die vom Antragsteller Johannes H*** gemietete Wohnung deren Ausstattungskategorie und die auf sie entfallenden anteiligen Kosten (Betriebskosten inklusive Arbeitszeit und Hausverwaltungskosten, Heizungs- und Instandhaltungskosten) für die Jahre 1983 und 1984 festgestellt und die Vermieter als Antragsgegner zur Zurückzahlung des sich daraus ergebenden Betrages von S 33.964,02 an diesen Mieter verhalten. Das v... mehr lesen...