Entscheidungen zu § 37 Abs. 4 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 61-62 von 62

TE OGH 1982/11/30 5Ob50/82

Christian W ist Eigentümer des Hauses Bregenz, S-Gasse 12, in welchem Alexander K Mieter einer Wohnung im Ausmaß von 91.50 m2 ist. Der Betriebskostenschlüssel für diese Wohnung beträgt 13.617%. Am 23. 1. 1976 schlossen sie vor dem Bezirksgericht Bregenz in dem zu Msch 11/75 wegen § 7 MG anhängigen Verfahren nachstehenden Vergleich: "Der Antragsgegner Alexander K verpflichtet sich, dem Antragsteller ab dem 1. Feber 1976 einen monatlichen Mietzins von 600 S zu bezahlen. Damit ist di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.11.1982

RS OGH 1982/11/30 5Ob50/82

Norm: MRG §37 Abs1 Z13MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Der Vermieter kann vom Mieter nicht im außerstreitigen Verfahren die Zahlung von ausgelegten Erhaltungskosten begehren, In diesem Verfahren kann nur der Gegner des antragstellenden Mieters zu dieser Zahlung verhalten werden. Entscheidungstexte 5 Ob 50/82 Entscheidungstext OGH 30.11.1982 5 Ob 50/82 Veröff: SZ 55/184 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1982

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