RS OGH 1988/4/26 5Ob37/88

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Veröffentlicht am 26.04.1988
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Norm

MRG §37 Abs4

Rechtssatz

Ergibt sich im Verfahren nur ein Teil des Rückforderungsanspruchs und des Zinsanspruchs, so bestehen keine Bedenken dagegen, nur hinsichtlich dieses Teiles eine Exekutionstitel zu schaffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070658

Dokumentnummer

JJR_19880426_OGH0002_0050OB00037_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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