Norm
MRG §37 Abs4Rechtssatz
Ergibt sich im Verfahren nur ein Teil des Rückforderungsanspruchs und des Zinsanspruchs, so bestehen keine Bedenken dagegen, nur hinsichtlich dieses Teiles eine Exekutionstitel zu schaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070658Dokumentnummer
JJR_19880426_OGH0002_0050OB00037_8800000_002