Entscheidungen zu § 1 Abs. 4 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

232 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 232

RS OGH 1995/11/28 5Ob141/95, 5Ob259/99w, 5Ob68/00m, 6Ob327/00g, 5Ob163/09w, 1Ob41/12d, 10Ob14/16f

Norm: MG §23 Abs1MRG §1 Abs4 Z2MRG §1 Abs2 Z5 idF MRN 2001
Rechtssatz: Judikaturüberblick: Die Ausnahmeschädlichkeit eines zum Gebäude gehörigen vermietbaren Geschäftsraums wurde schon zu § 23 Abs 1 MG judiziert. Auch der Landwirtschaft gewidmete Häuser wurden deshalb nicht dem (mit § 1 Abs 4 Z 2 MRG vergleichbaren) Ausnahmetatbestand des § 23 Abs 1 MG unterstellt (MietSlg 24.413). Die jüngere Judikatur hat sich jedoch von diesem begriffsjurist... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob141/95, 5Ob151/14p, 5Ob37/16a, 5Ob220/18s, 8Ob22/19x, 10Ob88/18s, 1Ob67/20i, 5O

Norm: MRG §1MRG §1 Abs4 Z2MRG §1 Abs2 Z5
Rechtssatz: Wegen der im MRG üblichen Gleichsetzung von Haus und Liegenschaft sind dabei grundsätzlich alle vermieteten Teile eines Grundbuchskörpers in die Beurteilung einzubeziehen, doch lässt die Judikatur dann eine Ausnahme gelten, wenn es unbillig wäre, mehrere selbständige Gebäude als Einheit zu betrachten. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn auf einer sonst der Landwirtschaft dienenden Liegen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob141/95, 5Ob87/98z

Norm: MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 2 MRG vorliegt, ist das Inkrafttreten des MRG am 1.1.1982, weil der verfahrensgegenständliche Mietvertrag schon vorher abgeschlossen wurde; es wird daher auf die damalige Sachlage abzustellen sein; nachträgliche Veränderungen sind unbeachtlich. Entscheidungstexte 5 Ob 14... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob141/95, 7Ob87/16v

Norm: MG §23 Abs1MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Mit der Auflösung der Wohneinheit und Wirtschaftseinheit kann der Charakter des Einfamilienhauses oder Zweifamilienhauses im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG verlorengehen. Werden Teile des Gebäudes, weil sie für den landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr benötigt werden, für Geschäftszwecke vermietet (etwa als Lager, Garage, Werkstätte und dergleichen), versteht sich das von selbst, weil die selbständige... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob141/95, 5Ob68/00m, 6Ob327/00g, 5Ob76/03t, 7Ob244/03p, 7Ob70/07f, 8Ob12/08k, 8Ob

Norm: MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161 MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Ob ein "Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen" vorliegt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung; gerade in diesem Bereich ist nach der Verschiedenartigkeit der Problemlagen zu differenzieren. Entscheidungstexte 5 Ob 141/95 Entscheidungstext OGH 28.11.1995 5 Ob 141/95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob141/95, 5Ob259/99w, 5Ob68/00m, 6Ob327/00g, 5Ob163/09w, 1Ob41/12d, 10Ob14/16f

Norm: MG §23 Abs1MRG §1 Abs4 Z2MRG §1 Abs2 Z5 idF MRN 2001
Rechtssatz: Judikaturüberblick: Die Ausnahmeschädlichkeit eines zum Gebäude gehörigen vermietbaren Geschäftsraums wurde schon zu § 23 Abs 1 MG judiziert. Auch der Landwirtschaft gewidmete Häuser wurden deshalb nicht dem (mit § 1 Abs 4 Z 2 MRG vergleichbaren) Ausnahmetatbestand des § 23 Abs 1 MG unterstellt (MietSlg 24.413). Die jüngere Judikatur hat sich jedoch von diesem begriffsjurist... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob141/95, 5Ob151/14p, 5Ob37/16a, 5Ob220/18s, 8Ob22/19x, 10Ob88/18s, 1Ob67/20i, 5O

Norm: MRG §1MRG §1 Abs4 Z2MRG §1 Abs2 Z5
Rechtssatz: Wegen der im MRG üblichen Gleichsetzung von Haus und Liegenschaft sind dabei grundsätzlich alle vermieteten Teile eines Grundbuchskörpers in die Beurteilung einzubeziehen, doch lässt die Judikatur dann eine Ausnahme gelten, wenn es unbillig wäre, mehrere selbständige Gebäude als Einheit zu betrachten. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn auf einer sonst der Landwirtschaft dienenden Liegen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

TE OGH 1995/11/28 5Ob141/95

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Entscheidung | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob141/95, 5Ob87/98z

Norm: MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 2 MRG vorliegt, ist das Inkrafttreten des MRG am 1.1.1982, weil der verfahrensgegenständliche Mietvertrag schon vorher abgeschlossen wurde; es wird daher auf die damalige Sachlage abzustellen sein; nachträgliche Veränderungen sind unbeachtlich. Entscheidungstexte 5 Ob 14... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob141/95, 7Ob87/16v

Norm: MG §23 Abs1MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Mit der Auflösung der Wohneinheit und Wirtschaftseinheit kann der Charakter des Einfamilienhauses oder Zweifamilienhauses im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG verlorengehen. Werden Teile des Gebäudes, weil sie für den landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr benötigt werden, für Geschäftszwecke vermietet (etwa als Lager, Garage, Werkstätte und dergleichen), versteht sich das von selbst, weil die selbständige... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

TE OGH 1995/8/30 3Ob556/95(3Ob557/95)

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Entscheidung | OGH | 30.08.1995

RS OGH 1995/5/18 6Ob565/95, 5Ob2033/96y, 6Ob59/98i, 5Ob142/99i, 5Ob4/02b, 5Ob115/03b, 7Ob174/08a, 10

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Die Ausnahmevorschrift des § 1 Abs 4 Z 1 MRG hinsichtlich von Mietgegenständen, die in Gebäuden gelegen sind, die ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30.6.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden sind, gilt für ein vom Mieter auf dem Grundstück des Vermieters neu errichtetes Gebäude nicht. Die Ausnahmebestimmung ist restriktiv dahin auszulegen, dass davon nur Gebäude betroffen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.05.1995

RS OGH 1995/5/18 6Ob565/95, 5Ob2033/96y, 6Ob59/98i, 5Ob142/99i, 5Ob4/02b, 5Ob115/03b, 7Ob174/08a, 10

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Die Ausnahmevorschrift des § 1 Abs 4 Z 1 MRG hinsichtlich von Mietgegenständen, die in Gebäuden gelegen sind, die ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30.6.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden sind, gilt für ein vom Mieter auf dem Grundstück des Vermieters neu errichtetes Gebäude nicht. Die Ausnahmebestimmung ist restriktiv dahin auszulegen, dass davon nur Gebäude betroffen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.05.1995

TE OGH 1995/5/18 6Ob565/95

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Entscheidung | OGH | 18.05.1995

RS OGH 1993/9/22 5Ob85/93, 5Ob324/98b, 5Ob192/00x, 5Ob100/09f

Norm: MG §1 Abs1 A2MRG §1MRG §1 Abs4 Z1MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Werden Räume, die den zinsrechtlichen Vorschriften des MRG unterliegen, mit solchen, die diesen nicht unterliegen, in einem Vertrag zu einem einheitlichen Mietzins vermietet und besteht weder ein krasses Mißverhältnis zwischen dem Gebrauchswert der mieterschutzfreien und der mietengeschützen Räume noch ein solches zwischen den bei getrennter Vermietung der beiden Raumgruppen erziel... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1993

RS OGH 1993/9/22 5Ob85/93, 5Ob2033/96y, 5Ob32/97b, 5Ob123/98v, 5Ob34/00m, 5Ob229/00p, 5Ob23/02x, 5Ob

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Während es nach dem MG nur auf die Schaffung vorher noch nicht vorhandener Bestandgegenstände ankam, ist nunmehr nach dem MRG die Neuerrichtung des Gebäudes selbst erforderlich, sodaß die Weiterverwendung von Mauern nur dann nicht den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ausschließt, wenn die Baumaßnahmen im Ergebnis dennoch als Neuerrichtung des Gebäudes anzusehen sind. Dies kann nur durch wertenden Verglei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1993

RS OGH 1993/9/22 5Ob57/93

Norm: MRG §1 Abs4 Z2WEG §1WEG §13 Abs2 Z1
Rechtssatz: Weder baulich abgeschlossen noch deutlich abgegrenzt sind zwei Wohnungsobjekte die mittels einer durch die Geschoßdecke führenden Stiege verbunden werden sollen (mit eingehender Auseinandersetzung zum Wohnungsbegriff Krizizek, System des österreichischen Baurechts I 16; Meinhart, Wohnungseigentumsgesetz 1975, 59; Würth in Rummel, ABGB, Rz 3 zu § 1 WEG; Feil, Wohnungseigentum 46, sowie 7 Ob 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1993

RS OGH 1993/9/22 5Ob85/93, 5Ob324/98b, 5Ob192/00x, 5Ob100/09f

Norm: MG §1 Abs1 A2MRG §1MRG §1 Abs4 Z1MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Werden Räume, die den zinsrechtlichen Vorschriften des MRG unterliegen, mit solchen, die diesen nicht unterliegen, in einem Vertrag zu einem einheitlichen Mietzins vermietet und besteht weder ein krasses Mißverhältnis zwischen dem Gebrauchswert der mieterschutzfreien und der mietengeschützen Räume noch ein solches zwischen den bei getrennter Vermietung der beiden Raumgruppen erziel... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1993

RS OGH 1993/9/22 5Ob85/93, 5Ob2033/96y, 5Ob32/97b, 5Ob123/98v, 5Ob34/00m, 5Ob229/00p, 5Ob23/02x, 5Ob

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Während es nach dem MG nur auf die Schaffung vorher noch nicht vorhandener Bestandgegenstände ankam, ist nunmehr nach dem MRG die Neuerrichtung des Gebäudes selbst erforderlich, sodaß die Weiterverwendung von Mauern nur dann nicht den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ausschließt, wenn die Baumaßnahmen im Ergebnis dennoch als Neuerrichtung des Gebäudes anzusehen sind. Dies kann nur durch wertenden Verglei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1993

TE OGH 1993/9/22 5Ob85/93

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Entscheidung | OGH | 22.09.1993

TE OGH 1993/9/22 5Ob57/93

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Entscheidung | OGH | 22.09.1993

RS OGH 1993/9/22 5Ob57/93

Norm: MRG §1 Abs4 Z2WEG §1WEG §13 Abs2 Z1
Rechtssatz: Weder baulich abgeschlossen noch deutlich abgegrenzt sind zwei Wohnungsobjekte die mittels einer durch die Geschoßdecke führenden Stiege verbunden werden sollen (mit eingehender Auseinandersetzung zum Wohnungsbegriff Krizizek, System des österreichischen Baurechts I 16; Meinhart, Wohnungseigentumsgesetz 1975, 59; Würth in Rummel, ABGB, Rz 3 zu § 1 WEG; Feil, Wohnungseigentum 46, sowie 7 Ob 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.09.1993

TE OGH 1993/3/11 6Ob516/93

Entscheidungsgründe: Auf dem in einer Stadtrandsiedlung gelegenen 958 m2 großen Eckgrundstück wurde etwa 1958 ein Einfamilienhaus errichtet. Im Keller des nur teilweise unterkellerten Gebäudes befinden sich lediglich ein Heizraum und zwei Lagerräume, das Erdgeschoß umfaßt Diele, Wohnraum, Schlafraum, Wohnküche, Speisekammer, Bad und WC, das Dachgeschoß ist nur teilweise mansardenartig ausgebaut. Das beklagte Ehepaar hält seit 1967 sämtliche im Erdgeschoß gelegenen Räume mit dem ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.03.1993

RS OGH 1993/3/11 6Ob516/93, 5Ob112/05i, 5Ob159/14i

Norm: MRG §1 Abs4MRG §19MRG §19
Rechtssatz: Unter den Voraussetzungen des § 18 Abs 1 MRG ist auch im Fall eines bloß kündigungsgeschützten, aber nicht der Mietzinsbildung dem MRG unterworfenen Bestandverhältnisses dem Vermieter ein Anspruch auf Anhebung des frei vereinbarten Mietzinses zuzugestehen. Die bezüglich bestehende Gesetzeslücke ist durch analoge Anwendung der §§ 18 und 19 MRG - und nicht durch "Änderungskündigung" im Sinne des seinerz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1993

TE OGH 1993/3/9 5Ob160/92

Begründung: Vorweg ist festzuhalten, daß im Verfahren bei den Vorinstanzen zwei Mietrechtsverfahren verschiedener Antragsteller zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden waren (ON 5). Gegenstand des Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof ist jedoch nur noch das Verfahren, das den im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Antragsteller betrifft. Der Antragsteller begehrt - nach vorausgehendem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - die Anerkennung als Hauptmieter... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.03.1993

RS OGH 1993/3/9 5Ob160/92, 5Ob2033/96y, 5Ob240/97y, 5Ob37/99y, 5Ob19/99a, 5Ob109/99m, 6Ob72/99b, 5Ob

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist erforderlich, dass das Gebäude, in dem der Mietgegenstand gelegen ist, ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel auf Grund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Abgestellt wird also eindeutig auf die (näher determinierte) Neuerrichtung des Gebäudes, in dem sich der Mietgegenstand befindet, nicht jedoch auf di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1993

RS OGH 1993/3/9 5Ob160/92, 5Ob240/97y, 5Ob124/98s, 5Ob122/98x, 7Ob54/10g

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Die Auslegung, die den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG schon dann verwirklicht sieht, wenn die geforderten Tatbestandsmerkmale nur bezüglich eines Mietgegenstandes verwirklicht sind, ist durch den eindeutigen Gesetzeswortlaut dieser Bestimmung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob 160/92 Entscheidungstext OGH 09.03.1993 5 Ob 160/92 Veröf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1993

RS OGH 1993/3/9 5Ob160/92, 5Ob2033/96y, 5Ob240/97y, 5Ob37/99y, 5Ob19/99a, 5Ob109/99m, 6Ob72/99b, 5Ob

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist erforderlich, dass das Gebäude, in dem der Mietgegenstand gelegen ist, ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel auf Grund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Abgestellt wird also eindeutig auf die (näher determinierte) Neuerrichtung des Gebäudes, in dem sich der Mietgegenstand befindet, nicht jedoch auf di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1993

RS OGH 1993/3/9 5Ob160/92, 5Ob240/97y, 5Ob124/98s, 5Ob122/98x, 7Ob54/10g

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Die Auslegung, die den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG schon dann verwirklicht sieht, wenn die geforderten Tatbestandsmerkmale nur bezüglich eines Mietgegenstandes verwirklicht sind, ist durch den eindeutigen Gesetzeswortlaut dieser Bestimmung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob 160/92 Entscheidungstext OGH 09.03.1993 5 Ob 160/92 Veröf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1993

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