Entscheidungen zu § 1 Abs. 4 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

232 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 232

TE OGH 2003/6/25 3Ob67/03d

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Entscheidung | OGH | 25.06.2003

RS OGH 2003/6/2 5Ob115/03b, 10Ob52/14s

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Abweichend von 6 Ob 565/95 ua ist der erkennende Senat seit der Entscheidung 5Ob142/99i der Ansicht, dass der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG greift, wenn sich das Mietobjekt in einem Superädifikat befindet, das vom Mieter des Grundstücks auf Grund einer nach dem 30. 6. 1953 erteilten Baubewilligung ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.06.2003

TE OGH 2003/6/2 5Ob115/03b

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Entscheidung | OGH | 02.06.2003

RS OGH 2003/6/2 5Ob115/03b, 10Ob52/14s

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Abweichend von 6 Ob 565/95 ua ist der erkennende Senat seit der Entscheidung 5Ob142/99i der Ansicht, dass der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG greift, wenn sich das Mietobjekt in einem Superädifikat befindet, das vom Mieter des Grundstücks auf Grund einer nach dem 30. 6. 1953 erteilten Baubewilligung ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.06.2003

RS OGH 2003/4/29 5Ob19/03k, 5Ob174/15x, 5Ob70/19h

Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG §16 Abs1 Z2
Rechtssatz: Voraussetzung für den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist die Neuerrichtung eines Gebäudes, es kommt aber nicht darauf an, wieviele Bestandobjekte in diesem neuen Gebäude situiert sind. § 16 Abs 1 Z 2 MRG hingegen zielt nur auf die Neuerrichtung oder Neuschaffung eines Mietgegenstandes durch Umbau, Einbau oder Zubau als Erweiterung eines schon bestehenden Gebäudes ab. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.2003

TE OGH 2003/4/29 5Ob72/03d

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Entscheidung | OGH | 29.04.2003

TE OGH 2003/4/29 5Ob19/03k

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Entscheidung | OGH | 29.04.2003

TE OGH 2003/4/29 5Ob76/03t

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Entscheidung | OGH | 29.04.2003

RS OGH 2003/4/29 5Ob19/03k, 5Ob174/15x, 5Ob70/19h

Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG §16 Abs1 Z2
Rechtssatz: Voraussetzung für den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist die Neuerrichtung eines Gebäudes, es kommt aber nicht darauf an, wieviele Bestandobjekte in diesem neuen Gebäude situiert sind. § 16 Abs 1 Z 2 MRG hingegen zielt nur auf die Neuerrichtung oder Neuschaffung eines Mietgegenstandes durch Umbau, Einbau oder Zubau als Erweiterung eines schon bestehenden Gebäudes ab. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.2003

TE OGH 2003/01/28 5Ob229/02s

Begründung: Dietmar K***** kaufte die gegenständliche Liegenschaft mit dem am 19. 7. 2000 abhandlungsbehördlich genehmigten Kaufvertrag vom 15. 12. 1998. Die Rechtfertigung des grundbücherlich vorgemerkten Eigentums von Dietmar K***** erfolgte am 8. 8. 2001. Die Beklagten schlossen mit der damaligen Hauseigentümerin Maria R***** am 22. 12. 1995 den gegenständlichen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 2 ab. Entgegen des Textes des Mietvertrages besteht der tatsächlich vereinbarte ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.01.2003

TE OGH 2002/12/3 5Ob49/02w

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Entscheidung | OGH | 03.12.2002

RS OGH 2002/5/14 5Ob65/02y, 5Ob19/03k, 7Ob54/10g

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Unbeschadet der baulichen Ausgestaltung als Reihenhaus, das durch gemeinsame Zwischen- und Brandwände mit den danebenliegenden Reihenhäusern gekennzeichnet ist, und unbeschadet der Zuhilfenahme öffentlicher Mittel für andere Teile der Reihenhausanlage, die nach dem 30. Juni 1953 neu errichtet wurde, liegt ein Gebäude im Sinn des § 1 Abs 4 Z 1 MRG vor, wenn öffentliche Mittel für das betreffende Reihenhaus nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.2002

TE OGH 2002/5/14 5Ob65/02y

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Entscheidung | OGH | 14.05.2002

RS OGH 2002/5/14 5Ob65/02y, 5Ob19/03k, 7Ob54/10g

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Unbeschadet der baulichen Ausgestaltung als Reihenhaus, das durch gemeinsame Zwischen- und Brandwände mit den danebenliegenden Reihenhäusern gekennzeichnet ist, und unbeschadet der Zuhilfenahme öffentlicher Mittel für andere Teile der Reihenhausanlage, die nach dem 30. Juni 1953 neu errichtet wurde, liegt ein Gebäude im Sinn des § 1 Abs 4 Z 1 MRG vor, wenn öffentliche Mittel für das betreffende Reihenhaus nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.2002

RS OGH 2002/2/26 5Ob4/02b

Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG §45
Rechtssatz: § 45 MRG kann über § 1 Abs 4 Z 1 MRG für die Miete einer Grundfläche zur Errichtung eines Superädifikats nicht analog angewendet werden. Der Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag setzt begrifflich voraus, dass sich das Mietobjekt in einem Gebäude befindet und kommt daher für die Miete einer Grundfläche nicht in Betracht. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.2002

RS OGH 2002/2/26 5Ob4/02b

Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG §45
Rechtssatz: § 45 MRG kann über § 1 Abs 4 Z 1 MRG für die Miete einer Grundfläche zur Errichtung eines Superädifikats nicht analog angewendet werden. Der Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag setzt begrifflich voraus, dass sich das Mietobjekt in einem Gebäude befindet und kommt daher für die Miete einer Grundfläche nicht in Betracht. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.2002

TE OGH 2001/12/18 5Ob299/01h

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Entscheidung | OGH | 18.12.2001

TE OGH 2001/12/18 5Ob302/01z

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Entscheidung | OGH | 18.12.2001

TE OGH 2001/11/13 5Ob247/01m

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Entscheidung | OGH | 13.11.2001

RS OGH 2001/9/4 5Ob115/01z

Norm: MRG §1 Abs4 Z3WWG 1954 §15 Abs9WWG 1954 §15 Abs10
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Liegenschaftsanteil (hier: mit Wohnungseigentum verbunden) nicht mit einem Pfandrecht für das WWF-Darlehen belastet wurde, ist ein so starkes Indiz für eine Eigenfinanzierung des Errichters, dass kein Anlass besteht, von Amts wegen der Frage nachzugehen, ob nicht doch - dem Anschein widersprechend - das betreffende Mietverhältnis wegen der Gewährung eines ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.2001

RS OGH 2001/9/4 5Ob115/01z

Norm: MRG §1 Abs4 Z3WWG 1954 §15
Rechtssatz: Nach dem WWG können auch völlig neu errichtete Objekte unter den Begriff der "wiederhergestellten" fallen. Das bedeutet aber nicht, dass solcherart wiederhergestellte Gebäude nicht den Tatbestand der Neuerrichtung im Sinne des § 1 Abs 4 Z 3 MRG erfüllen können. Letzterer stellt auf das Faktum der Neuerrichtung ab, kann also auch auf Gebäude zutreffen, die nach gänzlicher Zerstörung im Krieg im Rahmen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.2001

TE OGH 2001/9/4 5Ob115/01z

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Entscheidung | OGH | 04.09.2001

RS OGH 2001/9/4 5Ob115/01z

Norm: MRG §1 Abs4 Z3WWG 1954 §15 Abs9WWG 1954 §15 Abs10
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Liegenschaftsanteil (hier: mit Wohnungseigentum verbunden) nicht mit einem Pfandrecht für das WWF-Darlehen belastet wurde, ist ein so starkes Indiz für eine Eigenfinanzierung des Errichters, dass kein Anlass besteht, von Amts wegen der Frage nachzugehen, ob nicht doch - dem Anschein widersprechend - das betreffende Mietverhältnis wegen der Gewährung eines ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.2001

RS OGH 2001/9/4 5Ob115/01z

Norm: MRG §1 Abs4 Z3WWG 1954 §15
Rechtssatz: Nach dem WWG können auch völlig neu errichtete Objekte unter den Begriff der "wiederhergestellten" fallen. Das bedeutet aber nicht, dass solcherart wiederhergestellte Gebäude nicht den Tatbestand der Neuerrichtung im Sinne des § 1 Abs 4 Z 3 MRG erfüllen können. Letzterer stellt auf das Faktum der Neuerrichtung ab, kann also auch auf Gebäude zutreffen, die nach gänzlicher Zerstörung im Krieg im Rahmen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.2001

TE OGH 2001/6/6 6Ob327/00g

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Entscheidung | OGH | 06.06.2001

TE OGH 2001/3/28 9Ob35/01i

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Entscheidung | OGH | 28.03.2001

RS OGH 2001/3/13 5Ob229/00p, 5Ob70/19h

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Die gänzliche Aushöhlung und Entfernung eines Gebäudes samt Neuherstellung des Kellers und aller Geschoßdecken ist einer Neuerrichtung des gesamten Gebäudes gemäß § 1 Abs 4 Z 1 MRG gleichzuhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 229/00p Entscheidungstext OGH 13.03.2001 5 Ob 229/00p 5 Ob 70/19h Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.2001

TE OGH 2001/3/13 5Ob229/00p

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Entscheidung | OGH | 13.03.2001

RS OGH 2001/3/13 5Ob229/00p, 5Ob70/19h

Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Die gänzliche Aushöhlung und Entfernung eines Gebäudes samt Neuherstellung des Kellers und aller Geschoßdecken ist einer Neuerrichtung des gesamten Gebäudes gemäß § 1 Abs 4 Z 1 MRG gleichzuhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 229/00p Entscheidungstext OGH 13.03.2001 5 Ob 229/00p 5 Ob 70/19h Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.2001

RS OGH 2001/2/27 5Ob192/00x

Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG idF 3.WÄG §12aMRG idF 3.WÄG §46
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat für Neubauten im Sinn des § 1 Abs 4 Z 1 MRG bewusst nicht die Geltung der Bestimmung des § 12a MRG angeordnet, sondern mit Ausnahme der Vorschrift über den Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag nur ausnahmsweise eine Mietzinsvorschrift, nämlich die des § 46 MRG für Wohnungen im Eintrittsfall für anwendbar erklärt. Dass mit besonderen Vorschriften der MR... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.2001

Entscheidungen 31-60 von 232

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