Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG idF 3.WÄG §12aMRG idF 3.WÄG §46
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat für Neubauten im Sinn des § 1 Abs 4 Z 1 MRG bewusst nicht die Geltung der Bestimmung des § 12a MRG angeordnet, sondern mit Ausnahme der Vorschrift über den Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag nur ausnahmsweise eine Mietzinsvorschrift, nämlich die des § 46 MRG für Wohnungen im Eintrittsfall für anwendbar erklärt. Dass mit besonderen Vorschriften der MR... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4MRG idF 3.WÄG §12aMRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 12a MRG, den § 1 Abs 4 MRG nicht erwähnt, ist auf Geschäftsräumlichkeiten, die § 1 Abs 4 MRG unterliegen, nicht anzuwenden. Es verbietet sich auch die analoge Anwendung des § 12a MRG im Bereich des § 1 Abs 4 Z 1 und 3. Entscheidungstexte 5 Ob 192/00x Entscheidungstext OGH 27.02.2001 5 Ob 192/00x Veröff: SZ 74/36 ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG idF 3.WÄG §12aMRG idF 3.WÄG §46
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat für Neubauten im Sinn des § 1 Abs 4 Z 1 MRG bewusst nicht die Geltung der Bestimmung des § 12a MRG angeordnet, sondern mit Ausnahme der Vorschrift über den Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag nur ausnahmsweise eine Mietzinsvorschrift, nämlich die des § 46 MRG für Wohnungen im Eintrittsfall für anwendbar erklärt. Dass mit besonderen Vorschriften der MR... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** steht im bücherlichen Alleineigentum von Gunther H*****. Unter B-LNr 1d ist die fideikommissarische Substitution zugunsten der mj. Josef H*****, geboren am 14. 4. 1977 (die Anmerkung der Minderjährigkeit dürfte gegenstandslos sei) und der mj. Johanna H*****, geboren am 30. 8. 1983 angemerkt. Der Liegenschaftseigentümer (als Vermieter) einerseits und die Antragsteller (als Mieter) andererseits haben am 18. 2. 1999 einen Miet... mehr lesen...
Begründung: Zu einem auf Grund einer Baugenehmigung aus dem Jahr 1951 errichteten Eigenheim wurde in H***** den damaligen Eigentümern im Jahre 1960 der Zubau eines Geschäftslokals mit einem getrennten Eingang und 1966 dessen Erweiterung bewilligt. Dieses Geschäftslokal stellt nicht eine Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, sondern einen eigenen Trakt dar, der allerdings auch vom Wohnhaus her über eine Stiege erreichbar war und mit diesem auch über eine gemeinsame Wasserzufuhr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen war bei Errichtung des gegenständlichen Hauses und der Erteilung der Benützungsbewilligung im Oktober 1883 neben der Erdgeschosswohnung und der Wohnung im ersten Stock sowie den Kellerabteilen lediglich ein Dachzimmer im Dachboden fertiggestellt, welches als Besucherzimmer dienen sollte. Die Rechtsauffassung der Vorinstanzen, dass es sich dabei um einen Raum handelte, welcher - obwohl möglicherwei... mehr lesen...
Begründung: Das auf der Liegenschaft ***** um die Jahrhundertwende errichtete, ebenerdige Haus besteht aus zwei gleichgearteten Trakten, die in der Mitte eine gemeinsame Einfahrt in den zwischen den Trakten liegenden Hof aufweist. Beide Trakte sind spiegelbildlich angeordnet. Beide Trakte bestehen jeweils aus vier hintereinander liegenden Räumen und werden jeweils zum Gartenbereich durch einen Schuppen abgeschlossen. In beiden Trakten befindet sich jeweils eine aus drei Räumen b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass der Wiederaufbau einer Brandruine unter Weiterverwendung der gesamten Kellerräume, der Fundamente, der massiven Betondecke des Kellers, der massiv ausgeführten Stiege vom Keller ins Erdgeschoß sowie der Innen- und Außenwände des Erd- und Obergeschosses nicht den Tatbestand der Neuerrichtung eines Gebäudes gemäß § 1 Abs 4 Z 1 MRG verwirklicht, haben die Vorinstanzen im Rahmen einer vergleichenden Wertung der Neuerri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in WoBl 1999/2, 13 veröffentlichte Entscheidung des erkennenden Senates stellte klar, dass bei Auslegung des § 1 Abs 4 Z 1 MRG der Begriff "Haus" (= Gebäude) nicht mit "Liegenschaft" gleichgesetzt werden kann und daher die Errichtung eines selbständigen Traktes hinter einem schon bestehenden Vordergebäude die Neuerrichtung eines Gebäudes im Sinn der genannten Gesetzesstelle darstellt, ohne dass es darauf ankäme, ob ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Darauf, dass dem Hauseigentümer aus Gründen des Denkmalschutzes der Abbruch des Alttraktes nicht gestattet wurde, kommt es beim Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht an. Entscheidungstexte 5 Ob 17/00m Entscheidungstext OGH 15.02.2000 5 Ob 17/00m European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z1
Rechtssatz: Darauf, dass dem Hauseigentümer aus Gründen des Denkmalschutzes der Abbruch des Alttraktes nicht gestattet wurde, kommt es beim Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht an. Entscheidungstexte 5 Ob 17/00m Entscheidungstext OGH 15.02.2000 5 Ob 17/00m European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161 MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Für die Ausnahmeschädlichkeit zusätzlicher Räume in einem nach § 1 Abs 4 Z 2 MRG privilegierten Zweifamilienhaus kommt es auf deren selbständige Vermietbarkeit an. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur für Räume zu machen, die - obwohl sie abgesondert vermietbar wären - üblicherweise zu einem Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus gehören (wie etwa Abstellräume, Garagen etc) od... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen - das Erstgericht mit einem die Zurückweisung des Sachantrags der Antragstellerin aussprechenden Sachbeschluss, das Rekursgericht in Form einer die Abweisung aussprechenden Maßgabestätigung - haben die Überprüfung des Hauptmietzinses für die von der Antragstellerin im Jahr 1987 angemietete Wohnung top 3 im Haus ***** abgelehnt, weil es sich beim fraglichen Haus um ein Zweifamilienhaus iSd § 1 Abs 4 Z 2 MRG handle, auf das die Mietzinsbestimmung de... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161 MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Für die Annahme, es liege trotz einer vorhandenen dritten Wohnung ein Zweifamilienhaus im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG vor, ist erforderlich, dass diese dritte Wohnung im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht nur vorübergehend, sondern definitiv unvermietbar ist. Entscheidungstexte 5 Ob 259/99w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161 MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Für die Ausnahmeschädlichkeit zusätzlicher Räume in einem nach § 1 Abs 4 Z 2 MRG privilegierten Zweifamilienhaus kommt es auf deren selbständige Vermietbarkeit an. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur für Räume zu machen, die - obwohl sie abgesondert vermietbar wären - üblicherweise zu einem Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus gehören (wie etwa Abstellräume, Garagen etc) od... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161 MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Für die Annahme, es liege trotz einer vorhandenen dritten Wohnung ein Zweifamilienhaus im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG vor, ist erforderlich, dass diese dritte Wohnung im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht nur vorübergehend, sondern definitiv unvermietbar ist. Entscheidungstexte 5 Ob 259/99w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei einem gemischten Objekt kommt es für die Verwirklichung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 2 MRG darauf an, ob der Wohnden Geschäftszweck deutlich überwiegt; von einer Wohnung oder einem Wohnhaus kann nur dann gesprochen werden, wenn der Wohnzweck eindeutig im Vordergrund steht (5 Ob 597/84 = SZ 57/191 = MietSlg 36/45; 5 Ob 74/91 = WoBl 1992, 147/104 [Würth] = MietSlg 43.140; 2 Ob 104/99d). Demgegenüber hat da... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist (im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz) Wohnungseigentümerin einer Büroeinheit, die von der Beklagten mit Mietvertrag vom 29. 12. 1988 auf unbestimmte Zeit gemietet wurde. Im Mietvertrag wurde über die Betriebskosten folgendes vereinbart: "Die Betriebskosten gehen zu Lasten der Mieterin und sind von ihr direkt zu begleichen. Etwaige der Vermieterin vorgeschriebene Betriebskosten hat die Mieterin der Vermieterin zu ersetzen". Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** im Ausmaß von zumindest 7471 m2. Darauf ist eine 1895,24 m2 große Industriehalle in Massivbauweise errichtet. Diese weist neben einer Produktionshalle und einer Werkstätte auch einen Büro- und Wohntrakt auf. Die Halle wurde in den Jahren 1972 und 1973 von Felix G***** errichtet, dem ein Investitionskredit nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969 gewährt wurde. Am 17. 11. 1993 sch... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der Wohnung top Nr 7 im Haus *****gasse ***** in *****, mit der per 1. 2. 1994 Teile der Wohnung top Nr 6 sowie Teile des Gangs verbunden wurden. Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses *****gasse ***** in *****. Die Wohnung top Nr 7 wurde im Jahr 1985 auf Kosten der Antragsgegner durch Zusammenlegung zweier Substandardwohnungen geschaffen, wobei für den Umbau ein Betrag von ca S 446.000 aufgewendet wurde. Die Nutzfläche der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft 1080 Wien, P*****. Der Ehegatte der Beklagten war seit Abschluß des Mietvertrages im Jahr 1965 bis zu seinem Tod 1995 Hauptmieter der Wohnung top Nr 5 auf Stiege 1. Die Beklagte ist eingeantwortete Alleinerbin nach ihrem Gatten. Das Gebäude Stiege 1 war aufgrund einer Baubewilligung nach dem 30. 6. 1953 unter Zuhilfenahme eines Darlehens aus dem Wohnhauswiederaufbaufonds neu errichtet worden. Die Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 4***** KG Linz, auf der, wie jetzt feststeht, nach gänzlichem Abriß des alten Baubestandes auf Grund einer Baubewilligung vom 2. 2. 1989 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel ein neues Gebäude (das Geschäftszentrum "G*****hof") errichtet wurde. Der Antragsteller war ab 12. 7. 1990 Mieter des in diesem neuen Gebäude gelegenen Geschäftslokals II. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 4***** KG... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin hat im Jahr 1971 um monatlich S 200,-- ein ca 100 m2 großes Grundstück in P***** gemietet, darauf - im Einvernehmen mit den Vermietern - ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel einen Kiosk errichtet und in diesem jahrelang eine Tabaktrafik betrieben. Am 14. 6. 1995 untervermietete sie den Kiosk um monatlich S 3.000,-- dem Antragsteller, der ihn bis Ende September 1996 für Geschäftszwecke nutzte und nach Ablauf des Untermietverhältnisses zunächst... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist auf Grund eines am 21. 1. 1965 abgeschlossenen Mietvertrages seit 1. 2. 1965 Hauptmieterin der Wohnung top 8 im Haus P***** in 1080 Wien, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Dieses Haus wurde mit Hilfe des WW-Fonds errichtet, was dazu führte, daß auf das Mietverhältnis § 15 Abs 9 WWG idF der WWGN 1954 anzuwenden ist. Die Antragstellerin ist auf Grund eines am 21. 1. 1965 abgeschlossenen Mietvertrages seit 1. 2. 1965 Hauptmieterin der W... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind auf Grund seines am 2. 1. 1981 abgeschlossenen Mietvertrages seit 1. 1. 1981 Hauptmieter der aus fünf Zimmern, Küche, Vorzimmer, Bad und WC bestehenden Wohnung top 4 im Haus P***** in 1080 Wien, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Dieses Haus wurde mit Hilfe des WW-Fonds errichtet, was dazu führte, daß auf das Mietverhältnis § 15 Abs 9 WWG idF der WWGN 1954 anzuwenden ist. Die Antragsteller sind auf Grund seines am 2. 1. 1981 abgeschlos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin des Hauses P*****gasse ***** in ***** W*****, die Beklagten sind seit 1974 Mitmieter der Wohnung top Nr 3 auf Stiege 1 dieses Hauses. Aufgrund einer Baubewilligung nach dem 30. 6. 1953 war das Gebäude unter Zuhilfenahme von Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds neu errichtet worden. Die Klägerin hat das diesbezügliche Förderungsdarlehen im April 1996 zurückgezahlt. Für das Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Höh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind aufgrund einer Einantwortungsurkunde aus dem Jahre 1979 seit 1982 je Hälfteeigentümer einer in Salzburg gelegenen Liegenschaft. An dieser Liegenschaft bestand ein Fruchtgenußrecht zugunsten ihrer Mutter; diese vermietete dem Beklagten mit zwei, jedenfalls vor dem 12. März 1986 zustandegekommenen Mietverträgen verschiedene Räumlichkeiten des Hauses. Sie selbst blieb im sogenannten "Stöckl" wohnen, d.i. eine Wohnung bzw ein physischer Hausantei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top Nr ***** im Haus N*****straße ***** in ***** F*****. Diese Wohnung steht im Wohnungseigentum der Antragsgegnerin. Diese ist Rechtsnachfolgerin der B*****, Gemeinnützige registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die wiederum das Mietobjekt im Zuge einer Zwangsversteigerung von der W*****, Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH erworben hat. Errichtet wurde das Haus N*****straße ***** von der W*****bau Gemein... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs3MRG §1 Abs4WGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs1
Rechtssatz: Die Verweisungsnorm des § 1 Abs 3 MRG verhindert als Spezialnorm für die Mieter von Mietgegenständen in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden sind, die Anwendung der Bestimmungen des § 1 Abs 4 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 40/99i Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG §1 Abs4 Z3WGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs1 Z1 litaWGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs1 Z1 litbWGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nur dann, wenn der Mieter den Mietvertrag mit jemanden abgeschlossen hat, dem bereits aus Anlaß der Errichtung der Baulichkeit Wohnungseigentum eingeräumt worden war oder aber mit jemandem, dessen bestehendes Miet- oder Nutzungsverhältnis in Wohnungseigentum umgewandelt worden war, ist die Bestimmung... mehr lesen...