Entscheidungen zu § 1 Abs. 4 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

232 Dokumente

Entscheidungen 211-232 von 232

RS OGH 1985/9/10 5Ob58/85, 5Ob74/85, 2Ob673/85, 5Ob63/88, 5Ob39/90, 5Ob134/92, 5Ob141/95, 7Ob519/96,

Norm: MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161 MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Maßgebend für die eingeschränkte Geltung des MRG, ob im Zeitpunkt des Inkrafttretens des MRG das Gebäude ausschließlich Wohnräume und nicht mehr als zwei selbständige Wohnungen aufgewiesen hat, ist, dass das Mietverhältnis damals schon bestanden hat, und dass spätere Umbauten nur insoweit von Belang sind, als durch Verringerung der Zahl der selbständigen Wohnungen nicht eine Sc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1985

TE OGH 1985/9/10 5Ob58/85

Begründung: Der Antragsteller beantragte am 30.11.1982 bei der Gemeinde, die Vermieter zur Behebung eines Rohrgebrechens zu verhalten, das am 30.1.1982 in dem von ihm gemieteten Objekt im Palais Schönburg in 1040 Wien, Rainergasse 11, aufgetreten sei. Die Entscheidung der Gemeinde, die den Antrag abwies, weil § 6 MRG auf Wohnungen in einem Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen (§ 1 Abs 4 Z 2 MRG) nicht anzuwenden sei, trat außer Kraft, als der Mieter rechtzeitig d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.09.1985

RS OGH 1985/9/10 5Ob58/85, 5Ob74/85, 2Ob673/85, 5Ob63/88, 5Ob39/90, 5Ob134/92, 5Ob141/95, 7Ob519/96,

Norm: MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161 MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Maßgebend für die eingeschränkte Geltung des MRG, ob im Zeitpunkt des Inkrafttretens des MRG das Gebäude ausschließlich Wohnräume und nicht mehr als zwei selbständige Wohnungen aufgewiesen hat, ist, dass das Mietverhältnis damals schon bestanden hat, und dass spätere Umbauten nur insoweit von Belang sind, als durch Verringerung der Zahl der selbständigen Wohnungen nicht eine Sc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1985

RS OGH 1985/1/8 5Ob88/84, 5Ob25/85, 5Ob132/86, 5Ob54/91, 4Ob2273/96k, 7Ob343/97k, 5Ob141/08h, 5Ob38/

Norm: MRG §1 Abs4 Z2MRG §16 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine Neuschaffung von Mietgegenständen liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen Mietgegenstände gewonnen werden, die bisher überhaupt nicht zur Verfügung standen oder zur Verwendung als Wohnräume oder Geschäftsräume nicht geeignet waren; die bloße Umgestaltung vorhandener, wenn auch schlecht ausgestatteter Wohnräume oder Geschäftsräume in gut ausgestattete kann hingegen nicht als Neuschaffung ange... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.01.1985

TE OGH 1984/11/27 5Ob597/84

Entscheidungsgründe: Mit der am 2. 2. 1984 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die Kläger die Verurteilung der Beklagten, die ihnen gehörende Liegenschaft EZ 508 KG *****, bestehend aus den Grundstücken 380 Bauarea Haus Nr 44 in ***** und 1800/14 Garten, in *****, die von ihr benützt werde, zu räumen und ihnen geräumt zu übergeben. Sie brachten vor, sie seien je zur Hälfte Eigentümer der genannten Liegenschaft. Diese bestehe aus einem Geschäftslokal und einer Wohnung und ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.11.1984

RS OGH 1984/11/27 5Ob597/84

Norm: MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Die von der Rechtsprechung zu § 23 Abs 1 MG erzielten Ergebnisse (MietSlg 24413, 26344) können auch bei der Auslegung der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 4 Z 2 MRG Geltung beanspruchen. Entscheidungstexte 5 Ob 597/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 5 Ob 597/84 Veröff: SZ 57/191 = EvBl 1985/150 S 690 = RdW 1985,274 = MietSlg XXXVI/45 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1984

RS OGH 1984/11/27 5Ob597/84, 5Ob74/91

Norm: MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Wird ein Einfamilienhaus zu geschäftlichen Zwecken vermietet und in der Folge vom Mieter teilweise als Wohnung, überwiegend aber als Geschäftsraum (Gastwirtschaft) verwendet, handelt es sich nicht mehr um eine Wohnung im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 597/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 5 Ob 597/84 Veröff: EvBl 1985/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1984

RS OGH 1984/11/27 5Ob597/84

Norm: MRG §1 Abs4 Z2MRG §12 Abs3 Ce
Rechtssatz: Kein Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 2 MRG bei einem Einfamilienhaus das zu geschäftlichen Zwecken vermietet wird sondern Anwendung des § 12 Abs 3 MRG. Die Möglichkeit einer künftigen Wiederverwendung als Einfamilienhaus nach Auflösung des Mietvertrages reicht für Anwendung des § 1 Abs 4 Z 2 MRG nicht aus. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1984

RS OGH 1984/11/27 5Ob597/84

Norm: MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Die von der Rechtsprechung zu § 23 Abs 1 MG erzielten Ergebnisse (MietSlg 24413, 26344) können auch bei der Auslegung der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 4 Z 2 MRG Geltung beanspruchen. Entscheidungstexte 5 Ob 597/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 5 Ob 597/84 Veröff: SZ 57/191 = EvBl 1985/150 S 690 = RdW 1985,274 = MietSlg XXXVI/45 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1984

RS OGH 1984/11/27 5Ob597/84, 5Ob74/91

Norm: MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Wird ein Einfamilienhaus zu geschäftlichen Zwecken vermietet und in der Folge vom Mieter teilweise als Wohnung, überwiegend aber als Geschäftsraum (Gastwirtschaft) verwendet, handelt es sich nicht mehr um eine Wohnung im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 597/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 5 Ob 597/84 Veröff: EvBl 1985/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1984

RS OGH 1984/11/27 5Ob597/84

Norm: MRG §1 Abs4 Z2MRG §12 Abs3 Ce
Rechtssatz: Kein Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 2 MRG bei einem Einfamilienhaus das zu geschäftlichen Zwecken vermietet wird sondern Anwendung des § 12 Abs 3 MRG. Die Möglichkeit einer künftigen Wiederverwendung als Einfamilienhaus nach Auflösung des Mietvertrages reicht für Anwendung des § 1 Abs 4 Z 2 MRG nicht aus. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1984

RS OGH 1984/10/16 5Ob38/84, 5Ob74/91, 7Ob519/96, 2Ob104/99d, 5Ob259/99w, 5Ob68/00m, 6Ob327/00g, 7Ob2

Norm: MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161 MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Die Ausnahme des § 1 Abs 4 Z 2 MRG, die den Geltungsbereich des MRG einschränkt, ist nicht daran geknüpft, dass das Wohnhaus weniger als drei selbständige Wohnungen aufweist, sondern daran, dass neben zwei selbständigen Wohnungen keine weiteren einer Vermietung zugänglichen Räume im Haus vorhanden sind. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.1984

RS OGH 1984/10/16 5Ob38/84, 5Ob74/91, 7Ob519/96, 2Ob104/99d, 5Ob259/99w, 5Ob68/00m, 6Ob327/00g, 7Ob2

Norm: MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161 MRG §1 Abs4 Z2
Rechtssatz: Die Ausnahme des § 1 Abs 4 Z 2 MRG, die den Geltungsbereich des MRG einschränkt, ist nicht daran geknüpft, dass das Wohnhaus weniger als drei selbständige Wohnungen aufweist, sondern daran, dass neben zwei selbständigen Wohnungen keine weiteren einer Vermietung zugänglichen Räume im Haus vorhanden sind. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.1984

RS OGH 1984/6/27 3Ob535/84, 5Ob76/85 (5Ob77/85), 2Ob673/85, 6Ob588/90, 5Ob247/01m, 3Ob67/03d

Norm: MRG §1 Abs4 Z2MRG idFd WRN 2000 §29 Abs1 Z3MRG idF vor der WRN 2000 §29 Abs1 Z3 litaMRG §30 Abs2 Z8 Halbsatz2 CZPO §560 Abs1 Z2 litd
Rechtssatz: Unter einem Zweifamilienhaus ist ein Wohnhaus mit zwei selbständigen Wohnungen, unter einem Einfamilienhaus ein Wohnhaus mit nur einer selbständigen Wohnung zu verstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 535/84 Entscheidungstext OGH 27.06.1984 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1984

RS OGH 1984/6/27 3Ob535/84, 2Ob673/85, 5Ob140/86, 5Ob302/01z, 5Ob72/03d, 10Ob27/09g

Norm: MRG §1 Abs4 Z2MRG §16 Abs2 Z4MRG §30 Abs2 Z8 F
Rechtssatz: Daß mehrere Wohnungen über keine Wasserabnahmestelle und über kein Klosett im Inneren, sondern nur über eine gemeinsame Wasserabnahmestelle und über ein gemeinsames Klosett vor dem Hauseingang verfügen, schließt sich nicht zu einer Wohneinheit zusammen, sondern begründet lediglich ihre Einordnung in die Ausstattungskategorie D im Sinne des § 16 Abs 2 Z 4 MRG. Daß die Mietgegenstän... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1984

RS OGH 1984/6/27 3Ob535/84, 5Ob76/85 (5Ob77/85), 2Ob673/85, 6Ob588/90, 5Ob247/01m, 3Ob67/03d

Norm: MRG §1 Abs4 Z2MRG idFd WRN 2000 §29 Abs1 Z3MRG idF vor der WRN 2000 §29 Abs1 Z3 litaMRG §30 Abs2 Z8 Halbsatz2 CZPO §560 Abs1 Z2 litd
Rechtssatz: Unter einem Zweifamilienhaus ist ein Wohnhaus mit zwei selbständigen Wohnungen, unter einem Einfamilienhaus ein Wohnhaus mit nur einer selbständigen Wohnung zu verstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 535/84 Entscheidungstext OGH 27.06.1984 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1984

RS OGH 1984/6/27 3Ob535/84, 2Ob673/85, 5Ob140/86, 5Ob302/01z, 5Ob72/03d, 10Ob27/09g

Norm: MRG §1 Abs4 Z2MRG §16 Abs2 Z4MRG §30 Abs2 Z8 F
Rechtssatz: Daß mehrere Wohnungen über keine Wasserabnahmestelle und über kein Klosett im Inneren, sondern nur über eine gemeinsame Wasserabnahmestelle und über ein gemeinsames Klosett vor dem Hauseingang verfügen, schließt sich nicht zu einer Wohneinheit zusammen, sondern begründet lediglich ihre Einordnung in die Ausstattungskategorie D im Sinne des § 16 Abs 2 Z 4 MRG. Daß die Mietgegenstän... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1984

RS OGH 1983/12/6 5Ob695/83 (5Ob696/83), 6Ob657/87, 7Ob693/87, 4Ob556/90, 5Ob182/00a

Norm: MRG §1 Abs4 Z3MRG §2
Rechtssatz: Die Grundsätze der Abgrenzung zwischen Hauptmiete und Untermiete im § 2 MRG sind so allgemein, daß sie trotz der Ausnahmeregelung des § 1 Abs 4 Z 3 MRG bei Vermietung einer Eigentumswohnung oder einzelner Räume einer solchen anwendbar sind. Entscheidungstexte 5 Ob 695/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1983 5 Ob 695/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1983

RS OGH 1983/12/6 5Ob695/83 (5Ob696/83), 6Ob657/87, 7Ob693/87, 4Ob556/90, 5Ob182/00a

Norm: MRG §1 Abs4 Z3MRG §2
Rechtssatz: Die Grundsätze der Abgrenzung zwischen Hauptmiete und Untermiete im § 2 MRG sind so allgemein, daß sie trotz der Ausnahmeregelung des § 1 Abs 4 Z 3 MRG bei Vermietung einer Eigentumswohnung oder einzelner Räume einer solchen anwendbar sind. Entscheidungstexte 5 Ob 695/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1983 5 Ob 695/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1983

RS OGH 1983/9/27 5Ob47/83, 2Ob104/99d, 5Ob284/03f, 2Ob149/06k, 5Ob141/08h, 3Ob247/18x, 5Ob177/20w

Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG §1 Abs4 Z2MRG §16 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wurde ein Gebäude oder ein Mietgegenstand ohne Bewilligung neu errichtet beziehungsweise geschaffen, so ist für die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 2 MRG auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Inangriffnahme des Bauvorhabens nach dem 08.05.1945 abzustellen. Was die Belange der Rechtssicherheit betrifft, so ist ihnen dadurch Genüge getan, dass derjenige, der aus der Mietsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1983

RS OGH 1983/9/27 5Ob47/83, 2Ob104/99d, 5Ob284/03f, 2Ob149/06k, 5Ob141/08h, 3Ob247/18x, 5Ob177/20w

Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG §1 Abs4 Z2MRG §16 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wurde ein Gebäude oder ein Mietgegenstand ohne Bewilligung neu errichtet beziehungsweise geschaffen, so ist für die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 2 MRG auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Inangriffnahme des Bauvorhabens nach dem 08.05.1945 abzustellen. Was die Belange der Rechtssicherheit betrifft, so ist ihnen dadurch Genüge getan, dass derjenige, der aus der Mietsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1983

RS OGH 1983/9/27 5Ob47/83, 2Ob104/99d, 5Ob284/03f, 2Ob149/06k, 5Ob141/08h, 3Ob247/18x, 5Ob177/20w

Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG §1 Abs4 Z2MRG §16 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wurde ein Gebäude oder ein Mietgegenstand ohne Bewilligung neu errichtet beziehungsweise geschaffen, so ist für die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 2 MRG auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Inangriffnahme des Bauvorhabens nach dem 08.05.1945 abzustellen. Was die Belange der Rechtssicherheit betrifft, so ist ihnen dadurch Genüge getan, dass derjenige, der aus der Mietsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1983

Entscheidungen 211-232 von 232

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten