RS OGH 1993/3/11 6Ob516/93, 5Ob112/05i, 5Ob159/14i

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Veröffentlicht am 11.03.1993
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Norm

MRG §1 Abs4
MRG §19
MRG §19

Rechtssatz

Unter den Voraussetzungen des § 18 Abs 1 MRG ist auch im Fall eines bloß kündigungsgeschützten, aber nicht der Mietzinsbildung dem MRG unterworfenen Bestandverhältnisses dem Vermieter ein Anspruch auf Anhebung des frei vereinbarten Mietzinses zuzugestehen. Die bezüglich bestehende Gesetzeslücke ist durch analoge Anwendung der §§ 18 und 19 MRG - und nicht durch "Änderungskündigung" im Sinne des seinerzeitigen § 19 Abs 2 Z 15 MG (§ 30 Abs 1 MRG) - zu schließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069223

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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