Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Stmk 1968 §70a Abs1;BauRallg;VVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/23 91/06/0131 1 Stammrechtssatz Ein Ansuchen um Erteilung einer nachträglichen Bewilligung steht der Erlassung des unbedingten Abtragungsauftrages nicht entgegen; ein sol... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG;VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - waserrechtliche Bewilligung und Wiederaufnahme des Verfahrens über einen wasserpolizeilichen Auftrag - Die im Instanzenzug ergangene Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend einen wasserpolizeilichen Auftrag und eines wasserrechtlichen B... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. In ihrem Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung führt die Antragstellerin lediglich aus, eine Vollstreckung über die dem Sicherstellungsauftrag zugrunde liegende Summe wäre mangels entsprechender Barmittel mit einem erheblichen, sie in ihrer Existenz bedrohenden und ihren... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §233;VVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Sicherstellung - Der Vollzug eines Sicherstellungsauftrages besteht nicht in einem Exekutionsverfahren zur Hereinbringung der dem Sicherstellungsauftrag zugrunde liegenden Summe, sondern in einer Exekution zur Sicherstellung des Abgabenbetrages... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen der Beschwerde in Verbindung mit dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den namens des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz ergangenen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführerin der Auftrag erteilt wurde, gemäß § 70a der Stmk. Bauordnung 1968 die auf den Grundstücken Nr. 303/5, 303/6, 302/6, KG. XY, vorgenommenen Bauarbeiten zu... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Stmk 1968 §70a Abs1 idF 1989/014;BauRallg;VVG;
Rechtssatz: Ein Ansuchen um Erteilung einer nachträglichen Bewilligung steht der Erlassung des unbedingten Abtragungsauftrages nicht entgegen; ein solcher Auftrag darf allerdings während des Laufes des Ans... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 1972 erteilte der damalige Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem Beschwerdeführer die Bewilligung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Kleingarage auf der Gp. nn/2, KG. P, unter Auflagen. Am 2. Mai 1978 wurde in Abwesenheit der Nachbarn geprüft, ob dieses Wohnhaus bescheidgemäß errichtet worden sei. Mit Bescheid vom 9. Mai 1978 erteilte der damalige Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde für diese bauliche Anlage gemäß § 43 Abs. 2 der T... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §40;BauO Tir 1989 §44;BauRallg;VVG;
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit eines baupolizeilichen Auftrages kommt es nicht auf die Dauer des konsenswidrigen Zustandes an. Es besteht jedoch die Möglichkeit, um eine nachträgliche Baubewilligung anzusuchen. Währ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 27. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführerin als Eigentümerin der Liegenschaft in Wien nn, N-straße Nr. 33a, ein Auftrag zur Wiederherstellung des ursprünglichen Niveaus im Bereich eines Fahrweges erteilt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin eine Berufung, in der die beanstandete Niveauveränderung bestritten wurde. Nach Durchführung eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens erließ die belangte Behörde den nunmehr angefochtenen Bescheid, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;VVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/06/0199 4 Stammrechtssatz In den die Erlassung von Bescheiden regelnden Bestimmungen des § 58 AVG, § 59 AVG und § 18 Abs 4 AVG ist zwar eine Pflicht der Behörde, im Bescheid den Adressaten zu nennen, nicht ausdrücklich vorgesehen, jedoch ergibt ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Graz vom 2. Juli 1990 wurde gemäß § 50 a des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 (ROG) in der Fassung LGBl. Nr. 15/1989 die Nutzung der Liegenschaft mit den Grundstücksnummern 525/4, 541/1, 541/2, 542 und 543, EZ. 214, KG X, als Übungsgelände für eine Fahrschule untersagt. Dieser Bescheid enthält vor dem Spruch: folgende Gegenstandsbezeichnung: "Graz n, E-Gasse u FAHRSCHULE N-T konsenswidrige Nutzung eines Grundstückes". Nach der Zustellverfügung erg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;VVG;
Rechtssatz: In den die Erlassung von Bescheiden regelnden Bestimmungen des § 58 AVG, § 59 AVG und § 18 Abs 4 AVG ist zwar eine Pflicht der Behörde, im Bescheid den Adressaten zu nennen, nicht ausdrücklich vorgesehen, jedoch ergibt sich eine derartige Pflicht aus den sachlichen Gegebenheiten, nicht ... mehr lesen...
Am 2. Juli 1987 stellte die Baupolizei Innsbruck auf Grund einer Anzeige der Anrainer fest, daß an der östlichen Außenmauer im Erdgeschoß des Objektes H 1 die Fensteröffnungen vergrößert worden waren. Die Außenmauer befinde sich direkt an der Grundstücksgrenze zum Anwesen Höttinger H 2 und sei als Feuermauer zu werten. Der Stadtmagistrat Innsbruck drohte den Beschwerdeführern mit Schreiben vom 16. Juli 1987 die Erlassung eines Beseitigungsauftrages an. Der anwaltliche Vertrete... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BauRallg;VVG;
Rechtssatz: Der
Spruch: eines baupolizeilichen Auftrages muß so bestimmt sein, daß er Gegenstand einer Vollstreckung sein kann, ohne daß es weiterer Feststellungen bedarf. Die Konkretisierung kann auch durch Bezugnahme auf planliche Darstellungen erfolgen (hier: Schließung von Fensteröffnungen). Schlagworte ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28. Juni 1974 wurde "gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr. 286, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71," für den Ausbau der S-Straße, B 120, vom km 80,400 bis km 83,100 im Baulos "S" das dauernde und lastenfreie Eigentum an einer Reihe von - nach Grundeigentümer, Einlagezahl, Grundstück-Nr., Kulturgattung und voraussichtlich beanspruchter Fläc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BStG 1971 §20 Abs1;VVG;
Rechtssatz: Der Umfang der Enteignung muß sich aus dem
Spruch: des Enteignungsbescheides klar entnehmen lassen; handelt es sich nur um Grundstücksteile, dann muß dies durch den Bezug auf einen angeschlossenen oder zumindest dem Enteignungsverfahren zugrunde liegenden näher bezeichneten Plan geschehen (Hinweis E 13.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1485/62 E 25. Februar 1963 RS 2 Stammrechtssatz Voraussetzung für eine Vollstreckung ist, daß ein entsprechender Titelbescheid vorliegt, daß dieser gegenüber dem Verpflichteten wirksam geworden ist und daß der Verpflichtete seiner Verpflichtung innerhalb der festgesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht na... mehr lesen...
Index: Polizeirecht - FrPolGTR-20 Privatrecht allgemein Türkei40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: BGB-Türkei 1926 Art263 implizitFPG 1954 §2 implizitVVG
Rechtssatz: Die Vollstreckungsbehörde ist nicht berechtigt, im Wege einer "nachfolgenden Kontrolle" Rechtswidrigkeiten in vollstreckbaren Bescheiden durch teilweisen Nichtvollzug zu beseitigen. European Case La... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG;
Rechtssatz:
Das Vollstreckungsverfahren nach dem VVG 1950 bietet den Verwaltungsbehörden keine Möglichkeit zu prüfen, ob die Bfrin, zu Unrecht dem Titelverfahren nicht beigezogen wurde und ob durch die angeordnete Ersatzvornahme in Rechte der Bfrin eingegriffen wird. Der angefochtene Bescheid, der lediglich über die Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnamen gegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56; AVG §59 Abs1; AVG §59 Abs2;VVG; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: L57505 Camping Mobilheim Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;CampingplatzG Slbg §14 Abs2;VVG; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56; AVG §59 Abs1; AVG §59 Abs2; BAO §92 impl;VVG; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art118 Abs2; EGVG Art2 Abs2 F;GdO Allg Krnt 1966;VVG; B-VG Art. 118 heute B-VG Art. 118 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VVG; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;BauO Wr §129;BauRallg;VVG; AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zulet... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - M.Abt. 36 vom 21. April 1961 wurde den Beschwerdeführern als Eigentümern des Hauses Wien VII, N-gasse 64, aufgetragen: Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - M.Abt. 36 vom 21. April 1961 wurde den Beschwerdeführern als Eigentümern des Hauses Wien römisch sieben, N-gasse 64, aufgetragen: "1.) binnen 3 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die lockeren und absturzgefährlichen Verputzteile der straßenseitigen Überdachung der ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs4;BauRallg; VVG §10 Abs2 lita;VVG; VVG § 10 heute VVG § 10 gültig ab 01.01.2022 ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BauO NÖ 1883 §113;BauRallg;VVG; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Wiener Magistrates, M. Abt. 37, Außenstelle für den XIII./XIV. Bezirk, vom 28. Juni 1962 wurden den Beschwerdeführern als Eigentümern des Hauses Wien XIII. A-straße 45 gemäß § 129 Abs. 2 und 4 der Bauordnung für Wien mehrere hier im einzelnen nicht interessierende Bauaufträge erteilt. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer Berufung, der die Bauoberbehörde für Wien in ihrer Sitzung vom 26. November 1962 keine Folge gab, den erstinstanzlichen Bescheid jedoch dahin abände... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Aufhebung des Titelbescheides bereits gesetzte Vollstreckungshandlungen nicht unwirksam macht, vermag daran nichts zu ändern, daß nach Fortfall eines Titelbescheides neue Vollstreckungsmaßnahmen - um solche handelt es sich dann, wenn mit Bescheid der Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten und die Anordnung der Vollstreckung bestätigt ... mehr lesen...