RS Vwgh 1978/11/8 1041/77

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Veröffentlicht am 08.11.1978
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L57505 Camping Mobilheim Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
CampingplatzG Slbg §14 Abs2;
VVG;

Rechtssatz

Der Androhung im angefochtenen Bescheid "jede künftige Aufstellung eines Mobilheimes zu unterlassen bzw zu verhindern" fehlt jede normative Wirkung. Der Ausspruch ist schon mangels hinreichender Bestimmtheit - aus dem Begriff "Mobilheim" läßt sich der Umfang der (künftigen) Unterlassungspflicht nicht erkennen - einer Vollstreckung nach dem VVG 1950 nicht zugänglich (Hinweis E VfGH 28.1.1977, B 343/75).

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001041.X03

Im RIS seit

06.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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