Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine syrische Staatsangehörige, stellte am 07.12.2016 bei der Österreichischen Botschaft Ankara (im Folgenden: ÖB) einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde der Ehegatte der Beschwerdeführerin (im Folgenden: A), geboren am XXXX, angeführt, welchem mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 14.09.2016, Zl. XXXX, rechtskräftig seit 20.10.... mehr lesen...