Begründung: Der Zweck des beklagten Vereins besteht in der Pflege und der Förderung des Bodybuilding in Österreich. Nach der Satzung sind nur die Landesverbände Mitglieder des Vereins. § 7 der Satzung kennt aber auch den Begriff der "Verbandsperson", zu denen ua die Landesverbände und ihre Vorstandsmitglieder, Bodybuildingstudios und Fitnesszentren, Trainer, Übungsleiter, Betreuer der Vereine bzw Studios, Wertungsrichter, Kampfrichter, Wettkampfleiter und sonstige Funktionäre... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in Österreich hat und dessen Statut - auszugsweise - wie folgt lautet: "§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen ... und hat seinen Sitz in ... § 2 Paragraph 2 Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen: 1) Seinen Mitgliedern auf Dauer gesicherte Ferienwohnrechte im Haus ... zu verschaffen und hiebei seine Mitglieder zu betreuen. 2) Zu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mitglied eines Tischtennisvereines in Salzburg, der seinerseits Mitglied bei der beklagten Partei ist. Die beklagte Partei ist ein Verein zur gemeinnützigen Förderung des Tischtennissports. Nach § 7 der Satzung muß der Vorstand des Vereines mindestens folgende Unterausschüsse bilden Nach Paragraph 7, der Satzung muß der Vorstand des Vereines mindestens folgende Unterausschüsse bilden a) Disziplinarausschuß ..... Nach § 20 der Satzung obl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Den Revisionsau... mehr lesen...
Begründung: Ob einer Anrufung eines anderen Vereinsgremiums gegen einen Beschluß auf Vereinsausschluß aufschiebende Wirkung zukommt, ist letztlich eine Frage der Regelung bzw der Auslegung der Statuten und nicht des österreichischen Verfahrenrechtes. Die Bestimmungen, mit denen die hier maßgebenden Statuten den Ausschluß eines Mitgliedes regeln (§§ 7, 10, 13), ergeben in diesem Zusammenhang, daß der Ausschluß (erst) durch den Beschluß der Generalversammlung "entgültig" wird... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte T***** Pensionistenbund ist ein Verein, dessen Funktionäre nach § 5 der Satzung Mitglieder der ÖVP sein müssen. Organe sind die Landeshauptversammlung, die Landesleitung, der Landesvorstand, der Aufsichtsrat und das Schiedsgericht. Dem Vorstand obliegt nach § 8 der Satzung unter anderem der Ausschluß eines Mitgliedes, mit dem jede Funktion in der Organisation endet. Nach § 5 der Satzung kann ein solcher Ausschluß wegen Schädigung der Interess... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahr 1964 Mitglied der Vereinigung der österreichischen Richter (in der Folge kurz VöR). Mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Kreisgericht Korneuburg vom 18.12.1984, wurde er des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt; vom Obersten Gerichtshof wurde er mit Urteil vom 2.7.1986 dafür zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Kläger war seit dem Jahr 1964 Mitglied der Vereinigung der österreichischen Richter (in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der sportlichen und geistigen Tätigkeit ihrer Mitglieder und besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. In § 9 der Satzungen heißt es unter "Rechte und Pflichten der Mitglieder": In Paragraph 9, der Satzungen heißt es unter "Rechte und Pflichten der Mitglieder": "Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen u... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist ein Verein, dessen sazungsgemäßer Zweck vor allem in der Pachtung von Jagdausübungsrechten ist. Die Mitgliederzahl ist im Sinne der landesgesetzlichen jagdrechtlichen Bestimmungen beschränkt. Als Gesellschaftsorgane nennt die Satzung die Vollversammlung, den Obmann, den Ausschuß, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht. Die Vollversammlung besteht aus allen Gesellschaftsmitgliedern. Sie hat unter anderem die Aufgabe, über Einsprüche gege... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist zu 159/1000-Anteilen, der Zweitkläger zu 100/1000-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft Wien 5., Kettenbrückengasse 17, wobei mit den Miteigentumsanteilen des Zweitklägers Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr.6 verbunden ist. Die restlichen 741/1000-Anteile der Liegenschaft stehen im Eigentum von Friedrich H***, Dr. Rudolf T***, Doris K***, Dipl.Ing. Werner M*** und Berta P***. Die beklagte Partei ist ein bei der Bundespolizeidirektion Wien r... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs6 Z2 VerG §4 Abs2 lite VerG §4 Abs2 litf VerG §4 Abs2 lith IESG § 1 heute IESG § 1 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 218/2021 IESG § 1 gültig von 01.07.2021 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 7.Jänner 1985 bis 30.Juni 1987 gegen ein monatliches Bruttoentgelt von S 5.000 (14 x jährlich) beim Verein "Badener Reitclub" beschäftigt und führte dort später auch die Kantine. Die Klägerin war auch Vereinsmitglied und in dieser Eigenschaft schon ab 19.Oktober 1984 erstmals zur ersten Kassierin des Vereines bestellt worden; sie wurde in dieser Funktion in der Hauptversammlung am 22.März 1985 und am 11.April 1986 bestätigt. Ab 20. März ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist als Stiftung konstituiert. Die Aufnahme und Abberufung des Anstaltsarztes obliegt nach der Satzung der aus sieben Personen bestehenden Verwaltungskommission. Die Verwaltungskommission tritt wenigstens zweimal im Jahr zu einer Sitzung zusammen, darüber hinaus ist eine Sitzung einzuberufen, wenn mindestens zwei Mitglieder der Verwaltungskommission oder die Stiftungsbehörde dies verlangen. Die Sitzungen sind vom Vorsitzenden unter Mittei... mehr lesen...
Norm: VerG §4 Abs2 lite VerG § 4 heute VerG § 4 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz:
Bei der Wahl der Organe der Vereinsleitung muß die Stimmabgabe mangels anderslautender Wahlordnung den Wählerwillen eindeutig zum Ausdruck bringen; dies ist bei handschriftlicher Eintragung des Namens der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Feststellung, er sei bei der Hauptversammlung der Bezirksgruppe Meidling der beklagten Partei am 2. Mai 1984 zum Bezirksgruppenobmann gewählt worden. Er brachte vor, er sei ordentliches Mitglied der beklagten Partei, die sich weigere, seine Wahl zu der genannten Funktion anzuerkennen. Die beklagte Partei bestritt ihre passive Klagslegitimation, weil der Kläger Mitglied der Landesgruppe Wien, eines selbständigen Zweigvereines der bekla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 4. Dezember 1981 beim Erstgericht eingelangten und in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 5. März 1982 ausgedehnten Klage begehrte die Klägerin gegenüber dem beklagten Verein die Feststellung, daß am 4. November 1981 kein rechtswirksamer Beschluß des Vereinsvorstandes des Beklagten gefaßt wurde, gemäß welchem die Klägerin von der Funktion der Bundesvorsitzenden des Beklagten enthoben und als Vereinsmitglied des Beklagten ausgeschlos... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 A AktG §108 GmbHG §38 VerG §4 Abs2 litfVerG 2002 §7 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 AktG § 108 heute AktG § 108 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2026 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein Verein. Sein satzungsgemäßer Zweck liegt in der Pachtung von Jagden, um seinen Mitgliedern die Ausübung der Jagd zu ermöglichen. Organe des Vereines sind nach der Satzung vom 1. Mai 1960 die Vollversammlung, der Vereinsvorstand, der Obmann (Jagdleiter), die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht. Die Vollversammlung besteht aus allen Vereinsmitgliedern. Ihre Einberufung obliegt dem Vorstand; sie hat schriftlich zu erfolgen. Bei d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, er sei bei der Hauptversammlung der Bezirksgruppe Wien-Meidling der beklagten Partei am 2.5.1984 zum Bezirksgruppenobmann gewählt worden. Er brachte vor, er sei ordentliches Mitglied der beklagten Partei. Diese weigere sich, seine Wahl zu der genannten Funktion anzuerkennen. Die beklagte Partei, die auch Einwendungen in der Sache selbst vorbrachte, erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit, weil das Schiedsgericht zuständi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 18 Abs 1 der Statuten der beklagten Partei in der ab September 1979 geltenden Fassung ist jedes Mitglied berechtigt, "die Einrichtungen des Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft, der es angehört, nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen in Anspruch zu nehmen. Aus der Mitgliedschaft kann kein Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistung abgeleitet werden. Das Außmaß der Unterstützungen richtet sich nach den jeweils geltenden Unterstützungsordnungen. Die... mehr lesen...
Norm: VerG §4 Abs2 VerG § 4 heute VerG § 4 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz:
Grundsätzlich ist jedes Mitglied zur Stimmabgabe berufen. Die Satzungen können nur das Stimmrecht von gewissen Voraussetzungen abhängig machen, so etwa von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages; aber auch eine v... mehr lesen...
Norm: VerG 1951 §4 Abs2 lita
Rechtssatz:
Die regelmäßig erzielbaren finanziellen Mittel, welche die Erreichung des Vereinszweckes gewährleisten sollen, müssen nach § 4 Abs 2 lit a VerG 1951 mit Statut erschöpfend angeführt sein. Zu diesen Mitteln gehören auch Einkünfte aus der Beteiligung des Vereins an einer Kapitalgesellschaft. Die regelmäßig erzielbaren finanziellen Mittel, welche die Erreichung des Vereinszweckes gewährleisten so... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVa VerG §4 Abs2 litg VerG §4 Abs2 litjVerG 2002 §7 ZPO §599 Abs2 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 VerG § 4 heute VerG § 4 gültig ab 01.07.2002 ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVa VerG §4 Abs2 litg VerG §4 Abs2 litjVerG 2002 §8 Abs1VerG 2002 §33 ZPO §599 Abs2 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 VerG § 4 heute VerG § 4 gültig ab 01.07.2002 ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVa VerG §4 Abs2 litg ZPO §599 Abs2 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 VerG § 4 heute VerG § 4 gültig ab 01.07.2002 ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVa VerG §4 Abs2 litg VerG §4 Abs2 litj ZPO §599 Abs2 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 VerG § 4 heute VerG § 4 gültig ab 01.07.2002 ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVa VerG §4 Abs2 litg ZPO §599 Abs2 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 VerG § 4 heute VerG § 4 gültig ab 01.07.2002 ... mehr lesen...
Der Kläger wurde am 26. Oktober 1960 Mitglied der beiden beklagten Parteien, das sind eine österreichische politische Partei und ihre Landesgruppe X. Mit Erkenntnis des Landesparteigerichtes der Landesgruppe X vom 22. Juni 1976 wurde der Kläger schuldig erkannt, er habe durch Verfassung und Verbreitung des Rundschreibens an die Mitglieder der Bezirksparteiorganisation V vom 29. Mai 1976 1. ein Verhalten gesetzt, das geeignet ist, das Ansehen der Partei zu schädigen und den Zusammen... mehr lesen...
Norm: VerG 1951 §4 Abs2 litg ZPO §599 ZPO § 599 heute ZPO § 599 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2006 ZPO § 599 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2006
Rechtssatz: Streitigkeiten über Bezahlung der Mit... mehr lesen...