Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ordentliches Mitglied des beklagten Vereins. Er begehrte die Feststellung, die Beschlüsse der außerordentlichen Generalversammlung vom 5. Dezember 2007 über die Statutenänderung und die Neuwahl des Vorstands seien nichtig. Er habe zwar zu dieser Generalversammlung eine Einladung erhalten, in dieser seien als Tagesordnungspunkte aber lediglich „Begrüßung“, „EURO 2008“, „Neuwahl“ und „Allfälliges“ angeführt gewesen, nicht jedoch eine beabsichtigte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war im Jahre 1962 dem beklagten Verein beigetreten. Er war dort von 1968 bis 1972 Jugendwart, im Jahr 1990 Kassier, von 1991 bis 1995 Präsident und seither einfaches Mitglied. Die Statuten des Beklagten lauten auszugsweise wie folgt: „... 6. Beendigung der Mitgliedschaft: ... 6.4. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Gegen den Ausschlu... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Kleingartenverein hat eine Gemeinschaftswasserleitung hergestellt, an die auch die Liegenschaft der Beklagten als frühere Unterpächterin und nunmehr Eigentümerin einer Parzelle in der Kleingartenanlage angeschlossen ist. Die von der Beklagten über die Gemeinschaftswasserleitung bezogenen Wassermengen werden mittels eines Subzählers registriert, der sich früher außerhalb des Kleingartenhauses in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze befand. Im Zuge des N... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger streben - als ordentliche Mitglieder des beklagten Vereins - die Feststellung an, dass der in der Generalversammlung vom 31. 3. 2006 gefasste Beschluss zur Änderung der Satzung in § 12 Abs 5 nichtig und unwirksam sei. Nach dieser Bestimmung kann die Generalversammlung jederzeit aufgrund eines fristgerecht eingebrachten und entsprechend begründeten Antrags ein Mitglied des Vereins direkt und unmittelbar ausschließen; hiefür ist eine Dreiviertelmehrheit der anw... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist ein Verein österreichischen Rechts mit dem Sitz in W*****. Sie ist ein Dachverband. Mitglieder sind - neben natürlichen Personen als „fördernde Mitglieder" - „ca" 121 nationale T*****-Vereine und -Verbände. Organe der klagenden Partei sind - die Vorstandsversammlung („Directors` Meeting") - der Vorstand („Board of Directors") - das Exekutivkomitee („Executive Committee") - das Schiedsgericht („Arbitration Tribunal"). Nach der Satzung „führt und... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind im Zentralen Vereinsregister des Bundesministeriums für Inneres eingetragene Vereine. Der Kläger war neben dem Sportfliegerclub L***** und der Marktgemeinde M***** Mitglied des Beklagten und wurde von diesem am 5. 3. 2005 ausgeschlossen. Man vereinbarte, das „Auseinandersetzungsguthaben" festzustellen. Es wurde eine Liste von Gegenständen und Forderungen erstellt, jedoch keine vollständige Einigung erzielt. Die Vereinsstatuten des Beklagten beinhalten f... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist selbständige Taxiunternehmerin und Mitglied des beklagten Vereins. Aufgabe des Vereins ist es nach seinen Statuten ua, die Annahme und Vermittlung von Aufträgen für Taxifahrten zu erleichtern. Der Verein betreut derzeit etwa 250 Fahrzeuge von Mitgliedern und Partnern. Er ist in der Stadt S***** Marktführer; seine Rufnummer ist in der Bevölkerung nahezu lückenlos bekannt. Seine Statuten enthalten unter anderem folgende Bestimmungen: „§ 2 Zweck des Vereine... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Verein bei der Bundespolizeidirektion Wien registriert; er wird von seinem Präsidenten Friedrich G***** vertreten. Die Kläger sind seit 1999, aufgrund des am 10. 10. 2005 zu GZ 11 Cg 183/05w des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs jedenfalls aber seit diesem Zeitpunkt (wieder) Mitglieder des beklagten Vereins. Am 31. 3. 2006 fand eine Generalversammlung statt, bei der es zu einer teilweisen Ände... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Verein wurde am 15. 9. 1981 gegründet. Der Kläger war Gründungsmitglied und von 1981 bis 1993 Obmann. In der Mitgliederversammlung vom 26. 1. 2002 wurde er zum Kassier bestellt. Die Statuten des Beklagten enthalten unter anderem folgende Bestimmungen: „§ 1 Name und Sitz des Vereines § 1.1 Der Verein führt den Namen „S*****", er hat seinen Sitz in ***** N***** und dient der Organisation der Instandhaltung, Wartung und Betreuung der Bootskanäle Nord... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, dessen „Sektion Schießen" sich dem Schießsport widmet. In den Vereinsstatuten heißt es unter § 6 „Beendigung der Mitgliedschaft": In den Vereinsstatuten heißt es unter Paragraph 6, „Beendigung der Mitgliedschaft": „(3) Ein Mitglied kann vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit wegen Verlust der Unbescholtenheit ausgeschlossen werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes bedarf der Zweidrittelmehrheit, wenn der Ausschlie... mehr lesen...
Begründung: Bei der gefährdeten Partei (im Folgenden: „Antragsteller") handelt es sich um einen 10. 3. 1972 geborenen Fußballspieler, der im Juli 2005 als Spieler beim Verein ASK L***** eingetreten ist und im Jänner 2006 zum SC S***** wechselte. Über die Mitgliedschaft bei diesen beiden Vereinen, die Mitglieder des N***** Fußballverbandes (Gegner der gefährdeten Partei; im Folgenden: Antragsgegner) sind, ist auch der Antragsteller Angehöriger dieses Fußballverbandes. Im November 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte teilte den Klägern mit Schreiben vom 2. 2. 2002 mit, dass der Vorstand in der Sitzung vom 31. 1. 2002 gemäß § 8 Abs 5 der Statuten (Kündigung ohne Angabe von Gründen unter Rückzahlung der Eintrittsgebühr und der aliquoten Jahresgebühr) die Mitgliedschaftsrechte der Kläger aufgekündigt habe und ihre Mitgliedschaft daher am 28. 2. 2002 ende. Die Kündigung bewirke, dass der Beklagte sie von der Benützung des Hauses und des Platzes ausschließe, bis ein... mehr lesen...
Norm: VerG §4 Abs2 litgVerG 2002 §5 Abs1VerG 2002 §5 Abs3VerG 2002 §6 Abs1VerG §12
Rechtssatz: Die Frage, ob bzw inwieweit sich Mitglieder des Vorstandes in Vorstandssitzungen vertreten lassen können, ist weder im VerG1951 noch im VerG2002 ausdrücklich geregelt. Eine Bevollmächtigung vorstandsfremder Personen ist jedenfalls nicht zulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 79/06w Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind eingetragene Vereine; die klagende Partei ist Korporativ-Mitglied der beklagten Partei. Die Statuten der beklagten Partei enthalten unter anderem folgende Bestimmungen: § 6 Abs 4: Die einem Korporativ-Mitglied zustehende Stimme (Wahlrecht) wird durch die satzungsgemäß zur Vertretung nach Außen berufene Person ohne Vollmacht, oder durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht abgegeben." Paragraph 6, Absatz 4 :, Die einem Korporativ-Mitgli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 28. 10. 1975 wurde die unter Vorlage der Statuten angezeigte Bildung des nach dem VereinsG 1951 gegründeten Vereins "Reitclub M*****" (später umbenannt in "Reitclub 2*****"; in der Folge: Verein) nicht untersagt. Mit Klage vom 30. 12. 1997 begehrte der Verein ua von den hier klagenden Parteien 468.899 S sA mit dem Vorbringen, er habe auf einer vom Rechtsvorgänger der hier klagenden Parteien gepachteten... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (im Folgenden kurz: Antragsteller) ist Taxiunternehmer mit der Gewerbeberechtigung für die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereit gehalten oder durch Zuhilfenahme von Fernmeldeeinrichtungen angefordert werden. Weiters ist der Antragsteller seit 1998 Mitglied der S*****Funktaxivereinigung und nunmehrigen Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Antragsgegnerin). Sinn und Zweck ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge: Antragsteller) ist als Taxiunternehmer aktives Mitglied der Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge: Antragsgegnerin), einer Funktaxi-Vereinigung in der Organisationsform eines Vereins. Mit Schreiben vom 23. 9. 2004 teilte die Antragsgegnerin dem Antragsteller mit, dass der Vorstand in der Sitzung vom 15. 9. 2004 einstimmig den Ausschluss des Antragstellers beschlossen habe. Diesem stehe es nun frei, binnen 14 Tagen beim Vorst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bis 2. 11. 2001 Obmann („erster Vorsitzender") des klagenden Vereins. Mit am 20. 5. 2003 eingelangter Klage begehrte der Kläger vom Beklagten 53.129,32 EUR und brachte im Wesentlichen vor: Der Beklagte habe von einem Vereinssparbuch 21.809,35 EUR (entspricht 300.106 S) behoben und nicht für Vereinszwecke verwendet. Der Beklagte habe den Kläger weiters durch unrichtige Angaben veranlasst, zwei Prozesse gegen Vereinsmitglieder zu führen, wodurch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nicht bindenden (RIS-Justiz RS0042544) Ausspruch des Berufungsgerichts den Rekurs gegen den aufhebenden Beschluss des Berufungsgerichts (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 519 Abs 2 iVm § 502 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung des Rekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1983 schloss die Stadtgemeinde Neusiedl am See mit sämtlichen Grundstückseigentümern, die damals Anrainer eines bestimmten schiffbaren Kanals am Neusiedler See waren (darunter auch der Kläger als Eigentümer von zwei Parzellen), eine Servitutsvereinbarung ab. Der von dieser Vereinbarung betroffene Kanal eröffnet den Anrainern die Möglichkeit, mit Wasserfahrzeugen von ihren Grundstücken durch den Schilfgürtel zum offenen Wasser zu gelangen. Die Vertragsparteien ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Dr. Wolfang Blaschitz, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei W*****, vertreten durch Dr. Herbert Schachter, Rechtsanwalt in Wien wege... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs wurde vom Erstgericht ausdrücklich verworfen. Das Berufungsgericht hat diese Auffassung - wenn auch ohne ausdrücklichen Ausspruch - geteilt und (zutreffend) darauf hingewiesen, dass Entscheidungen von Vereinsschiedsgerichten nach einhelliger Judikatur - jedenfalls nach Ausschöpfung des vereinsinternen Instanzenzugs - auf dem Rechtsweg "bekämpft" werden können (siehe dazu n... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Der Antrag der klagenden Partei auf Durchführung einer mündlichen Revisionsverhandlung wird abgewiesen; und 2. zu Recht erkannt: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Einrede der Schiedsklausel: Die Beklagten halten in ihrer Revisionsbeantwortung den Einwand aufrecht, dass auch der vorliegende Rechtsstreit ein Streit aus dem Verbandsverhältnis im Sinne des § 20 der Satzungen des Klägers sei, weshalb ein "temporärer" Ausschluss der Anrufbarkeit des... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine Ehefrau stellten am 22. 8. 1989 einen Antrag auf Mitgliedschaft beim beklagten Verein, der einen Golfclub betreibt. Sie wählten unter den angebotenen Varianten der Mitgliedschaft jene aus, bei der um den "Kaufpreis" von 100.000 S ein unbeschränktes Spielrecht des jeweiligen Karteninhabers und ein statutengemäßes "Weiterverkaufsrecht" der Mitgliedschaft zugesichert war ("übertragbare Mitgliedschaft/Firmenmitgliedschaft"). Der jährliche Mitgliedsbeitra... mehr lesen...
Begründung: Der hier beklagte Basketballverein wählte noch am 26. 8. 1996 einen neuen Präsidenten, der sich davor am 20. 8. 1996 gegenüber dem Verein zur Übernahme von offenen Schulden in Höhe von S 425.000,-- verpflichtet hatte. Zu dieser Zeit hatte der Verein keine Aktiven. Nachdem dieser neue Präsident - der Zweitbeklagte - jedoch Mitte September 1996 erklärte, die eingegangenen Verpflichtungen nicht zu übernehmen und alle Funktionen zurückzulegen, fasste die daraufhin einber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Innsbruck und der Zielsetzung, bestehende SOS-Kinderdorf-Vereine, Verbände oder andere juristische Personen in aller Welt, welche die SOS-Kinderdorf-Idee zur Grundlage ihrer Arbeit haben, in einem Verband zusammenzuschließen. Die klagende Partei ist seit dem Jahre 1971 unter dem Namen "S***** Taiwan" Mitglied der beklagten Partei und betreibt in Taiwan ein SOS-Kinderdorf. Mit Beschluss des Vorstande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mitglieder des OÖ. Fußballverbands. Deren Mitgliedschaft wird durch die Satzungen dieses Verbands und das Regulativ für die dem Österreichischen Fußballverband angehörenden Vereine und Spieler in der jeweils gültigen Fassung (in der Folge kurz: ÖFB-Regulativ) geregelt. Die klagende Partei ist ein Linzer Fußballverein. Sie übernahm nach der Saison 1996/1997 sämtliche Rechte und Pflichten und den gesamten Fußballbetrieb eines anderen Linzer ... mehr lesen...
Norm: ZPO §599 Abs2VerG §4 Abs2 litjVerG 2002 §8 Abs1
Rechtssatz: Besteht ein Vereinsgericht und wird ein Anspruch aus dem Vereinsverhältnis geltend gemacht, jedoch der vereinsinterne Instanzenzug vor dem Vereinsgericht nicht ausgeschöpft, so ist dies nicht mit der Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des ordentlichen Gerichtes geltend zu machen, sondern mit dem Antrag auf Abweisung der Klage. Bei Nichtausschöpfung des vereinsinternen Instanz... mehr lesen...
Begründung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im § 5 folgende Regelung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im Paragraph 5, folgende Regelung: "§ 5 Mitglieder des Ö***** Abs 1: Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder an, die die Statuten des Ö***** anzuerkennen haben. Absatz eins :, Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Fußballvereine. Sie schlossen am 14. Juli 1995 unter Verwendung eines vom eingetragenen Verein "Österreichischer Fußballbund" (im folgenden nur ÖFB) aufgelegten Formulars einen "Spieler-Leihvertrag" gemäß § 8 des damals geltenden "Regulativs für die dem ÖFB angehörigen Vereine und Spieler" (im folgenden nur ÖFB-Regulativ), womit die beklagte Partei einen näher genannten österr. Fußballspieler, der seit seiner Kindheit bei ihr in den versc... mehr lesen...