RS OGH 2013/9/19 6Ob273/63; 6Ob122/65; 6Ob259/65; 1Ob273/00d; 6Ob172/04v; 2Ob117/13i

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Veröffentlicht am 19.02.1964
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Norm

VerG 1951 §4 Abs2 litg
ZPO §599

Rechtssatz

Streitigkeiten über Bezahlung der Mitgliedsbeiträge gehören nicht vor die Vereinsschiedsgerichte. Die Übertragung einer Entscheidungsbefugnis über privatrechtliche Ansprüche in den Statuten bedürfte zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Unterwerfungserklärung des Vereinsmitgliedes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0045153

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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