Norm
VerG 1951 §4 Abs2 litaRechtssatz
Die regelmäßig erzielbaren finanziellen Mittel, welche die Erreichung des Vereinszweckes gewährleisten sollen, müssen nach § 4 Abs 2 lit a VerG 1951 mit Statut erschöpfend angeführt sein. Zu diesen Mitteln gehören auch Einkünfte aus der Beteiligung des Vereins an einer Kapitalgesellschaft.Die regelmäßig erzielbaren finanziellen Mittel, welche die Erreichung des Vereinszweckes gewährleisten sollen, müssen nach Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, VerG 1951 mit Statut erschöpfend angeführt sein. Zu diesen Mitteln gehören auch Einkünfte aus der Beteiligung des Vereins an einer Kapitalgesellschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080346Dokumentnummer
JJR_19790228_OGH0002_0060OB00001_7900000_007