RS OGH 1979/2/28 6Ob1/79

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Veröffentlicht am 28.02.1979
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Norm

VerG 1951 §4 Abs2 lita

Rechtssatz

Die regelmäßig erzielbaren finanziellen Mittel, welche die Erreichung des Vereinszweckes gewährleisten sollen, müssen nach § 4 Abs 2 lit a VerG 1951 mit Statut erschöpfend angeführt sein. Zu diesen Mitteln gehören auch Einkünfte aus der Beteiligung des Vereins an einer Kapitalgesellschaft.Die regelmäßig erzielbaren finanziellen Mittel, welche die Erreichung des Vereinszweckes gewährleisten sollen, müssen nach Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, VerG 1951 mit Statut erschöpfend angeführt sein. Zu diesen Mitteln gehören auch Einkünfte aus der Beteiligung des Vereins an einer Kapitalgesellschaft.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 1/79
    Entscheidungstext OGH 28.02.1979 6 Ob 1/79
    Veröff: EvBl 1979/228 S 607 = NZ 1980,88 = GesRZ 1979,126

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080346

Dokumentnummer

JJR_19790228_OGH0002_0060OB00001_7900000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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