Begründung: Die Kläger sind Vermieter, die Beklagte ist Mieterin eines dem MRG unterliegenden Bestandobjekts. Am 19. 8. 2004 wurde über das Vermögen der Beklagten das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Am 8. 8. 2006 wurden die Mietrechte über die betroffene Wohnung aus der Konkursmasse ausgeschieden. Das Schuldenregulierungsverfahren wurde am 27. 5. 2008 (erst nach Schluss der Verhandlung) wieder aufgehoben. Die Kläger brachten am 13. 10. 2004 ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a EO §256 Abs1 EO § 249 heute EO § 249 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 249 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 249 gültig von 01.07.2011 bis 30.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Bezeichnung der klagenden Partei war gemäß § 235 Abs 5 ZPO richtigzustellen, weil mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 23. 4. 2003 der frühere Masseverwalter Dr. Heinz K***** abberufen und gleichzeitig Dr. Stefan L***** zum neuen Masseverwalter bestellt wurde. Zu 1.: Die Bezeichnung der klagenden Partei war gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO richtigzustellen, weil mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 23. 4. 2003 der frühere Masseverwalter Dr. H... mehr lesen...
Begründung: In dem am 4. 2. 1999 eröffenten Konkursverfahren wurden verschiedene Liegenschaften des Gemeinschuldners, an denen Absonderungsrechte bestanden, vom Masseverwalter freihändig veräußert und diese Verkäufe vom Konkursgericht bereits rechtskräftig genehmigt (vgl ON 79 und ON 94). Dazu gehören auch die Grundstücke, auf denen sich die vom Kläger und seiner Familie benutzten Häuser befinden. Auch die entsprechenden grundverkehrsbehördlichen Genehmigungen liegen vor (ON ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Gemäß Art 87 B-VG sind die Geschäfte unter die Richter eines Gerichts für die in der Gerichtsverfassung bestimmte Zeit im Voraus zu verteilen. Die einem Richter (einem Senat) nach dieser Geschäftsverteilung zufallende Sache darf ihm nur durch Verfügung des durch die Gerichtsverfassung hiezu berufenen Senats und nur im Falle seiner Verhinderung oder dann abgenommen werden, wenn er wegen des Umfangs seiner Aufgaben an deren Erledigung innerhalb angemessener Frist... mehr lesen...
Norm: EO §105 KO §5 Abs3 EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss vom 6. 12. 1996 das Konkursverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin war gemeinsam mit ihrem Ehegatten, dem Zweitrevisionsrekurswerber, Mieterin einer Wohnung, die einerseits als Ehewohnung und andererseits als Sitz des von der Gemeinschuldnerin betriebenen Transportunternehmens diente. Mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 18. 12. 1996 (ON 10) wurde die Schließung des gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Hinsichtlich dieser Liegenschaft ist zu E 1012/93z des Bezirksgerichtes H***** ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Im Zuge einer parzellenweisen Versteigerung der zu dieser Einlagezahl gehörigen Liegenschaften wurde die Parzellengruppe 6 mit dem Grundstück 13/1 (nunmehr 1080) am 26. 4. 1995 dem Kläger und seiner Nichte zugeschlagen. Der Zuschlag ist noch nicht in Rechtskraft e... mehr lesen...
Norm: EO §105 KO §5 EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 15.Jänner 1988 beim Bezirksgericht Donaustadt eingebrachten und in der Folge an das Erstgericht gemäß § 230 a ZPO überwiesenen Klage begehrte der Kläger als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Beklagten, diesen schuldig zu erkennen, ihm das gesamte erste Stockwerk des Wohn-Bürohauses auf der Liegenschaft Wien 21., Nordmanngasse 95 A, ausgenommen zwei bestimmt angeführte Räume von seinen Fahrnissen geräumt zu übergeben, weil der Beklagte den ge... mehr lesen...
Norm: EO §105 EO §334 Abs2 EO §349 B EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 bi... mehr lesen...
Norm: EO §105 EO §334 Abs2 EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 bis 29.02.20... mehr lesen...
Begründung: Die Ehefrau des Verpflichteten ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich ein Einfamilienhaus befindet. Auf Grund eines - nicht verbücherten - Notariatsaktes vom 15. September 1983 steht dem Verpflichteten auf seine Lebenszeit unentgeltlich das uneingeschränkte Fruchtgenußrecht an dieser Liegenschaft und das uneingeschränkte Recht ihrer Verwaltung zu. Das Haus wird von der Frau des Verpflichteten bewohnt, in deren Eigentum auch die Einrichtungsgegenstände ste... mehr lesen...
Auf Antrag des betreibenden Gläubigers bewilligte das Erstgericht gegen die Verpflichtete die Exekution durch Pfändung des der Verpflichteten an den 62.653/100.000stel Anteilen des Renatus K an der Liegenschaft EZ 34 KG Bad 1 zustehenden Fruchtgenußrechtes. Die Entscheidung über den Antrag auf Verwertung dieses Rechtes durch Zwangsverwaltung wurde vorbehalten. Bei der Tagsatzung zur Einvernehmung der Parteien über den Verwertungsantrag sprach sich die Verpflichtete gegen die bea... mehr lesen...
Norm: EO §105 MG §42 Abs4 EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 bis 29.02.2008... mehr lesen...
Norm: EO §105 EO §112 EO §331 B EO §331 E EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1... mehr lesen...
Norm: EO §105 EO §334 Abs2 EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 bis 29.02.20... mehr lesen...
Die Gemeinschuldnerin ist Eigentümerin von 114/5586 Anteilen an der Liegenschaft EZ X, Haus in W, F-Gasse 3. Mit diesen Liegenschaftsanteilen ist das Wohnungseigentum an der im zweiten Stock der Stiege II des angeführten Hauses gelegenen Wohnung Nr 5 verbunden. Die 65.01 m2 große Wohnung besteht aus einem Vorzimmer, zwei Zimmern, Küche, Bad, Klosett, einer Kammer und einem Kellerabteil. Der Verkehrswert zum 11. 7. 1969 betrug S 100.000.-. Die Gemeinschuldnerin ist Eigentümerin von ... mehr lesen...
Norm: EO §105 KO §5 Abs3 EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 18. Dezember 1965 verkaufte die Konkursmasse X., vertreten durch den Masseverwalter, die Liegenschaft EZ. A., zu der das vom Gemeinschuldner bewohnte Grundstück Nr. 1/1 Haus KNr. 1 gehörte, an die Marktgemeinde N. um den Kaufpreis von 1.900.000 S. Nach Punkt IV des Kaufvertrages übernimmt die Konkursmasse die Haftung dafür, daß die Liegenschaft frei von Miet- oder Wohnrechten oder sonstigen Besitzrechten dritter Personen ist, sowie die Verpflichtung, die gänzlic... mehr lesen...
Wegen einer Unterhalts- und Kostenforderung bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei die Zwangsverwaltung der dem Verpflichteten zustehenden Mietrechte an der Wohnung Nr. 4 im Hause Wien, II., P.-Straße 53. Es sollten zwei Zimmer samt Mitbenützung der Nebenräumlichkeiten untervermietet werden. Ein Zimmer wurde dem Verpflichteten als unentbehrlicher Wohnraum belassen. Der Zwangsverwalter berichtete, daß eine Untervermietung nicht möglich sei, weil der Verpflichtete ihm den... mehr lesen...
Norm: EO §105 MG §42 EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Norm: EO §105 EO §334 Abs2 EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 bis 29.02.20... mehr lesen...
Das Gericht erster Instanz hat dem Ausscheidungsantrage unter Hinweis auf § 105 EO. und dem Antrage auf Einstellung der Zwangsverwaltung der Mietrechte der Verpflichteten an einem Bestandgegenstande, bestehend aus einem Geschäftsraum, einem Zimmer, einer Küche und einem Kellerabteil, gemäß § 39 Abs. 1 Z. 8 und § 129 Abs. 2 EO. stattgegeben . Das Gericht erster Instanz hat dem Ausscheidungsantrage unter Hinweis auf Paragraph 105, EO. und dem Antrage auf Einstellung der Zwangsverwalt... mehr lesen...
Norm: EO §105 EO §132 Z2 EO §334 Abs2 EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 b... mehr lesen...
Der Kläger hat in der von ihm zu gerichtlichem Protokoll gegebenen Klage, die er als der in der Exekutionssache E .... bestellte Zwangsverwalter erhoben hat, behauptet, daß sich die Beklagte, die nach ihrer Angabe die Lebensgefährtin und Geliebte des Verpflichteten sei, auf der in Zwangsverwaltung gezogenen Liegenschaft aufhalte, ohne Dienste oder Arbeiten zu leisten, daß sie selbst der Verwaltung die größten Schwierigkeiten bereite und daß sie in der gleichen Richtung auch den Ver... mehr lesen...
Norm: EO §105 EO §111 EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...
Norm: EO §105 EO §331 EO § 105 heute EO § 105 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 105 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 105 gültig von 01.08.1989 bis 29.02.2008 ... mehr lesen...