Norm
EO §105Rechtssatz
Anwendung des § 5 Abs 3 KO auch auf Eigentumswohnungen. Die Tatsache der teilweisen Weiterbenützung einer Eigentumswohnung durch den Gemeinschuldner vermag die Verwertung (den Verkauf) der Eigentumswohnung weder zu vereiteln noch zu gefährden.Anwendung des Paragraph 5, Absatz 3, KO auch auf Eigentumswohnungen. Die Tatsache der teilweisen Weiterbenützung einer Eigentumswohnung durch den Gemeinschuldner vermag die Verwertung (den Verkauf) der Eigentumswohnung weder zu vereiteln noch zu gefährden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0002541Im RIS seit
01.09.1971Zuletzt aktualisiert am
24.01.2024