Norm: MSchG §10a MSchG §33a Abs1 MSchG §35 Abs5PatG §123 Z4PatG §123 Z5 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992 MSchG § 35 heute MSchG § 35 gültig ab 01.01.2014 z... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Der Umstand, dass Publikationen in englischer Sprache vorliegen, schließt nicht aus, dass die entsprechenden Druckwerke auch in Österreich verbreitet wurden. Soweit Druck... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Die markenmäßige Benutzung eines Zeichens für Druckwerke erfordert nicht, dass der Markeninhaber als Verleger auftritt. Auch die Verantwortung des Inhalts mit gleichzeiti... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Eine Marke wird für Druckwerke auch dann benutzt, wenn die Druckwerke in digitaler Form zur Verfügung stehen, weil dies der technischen Entwicklung bei der Lektüre von Te... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Die Benutzung einer Marke für Dienstleistungen erfordert, dass die Dienstleistungen für Dritte erbracht werden. Dienstleistungen für das eigene Unternehmen, etwa zur Prod... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z5
Rechtssatz: Da die Verwendung eines Zeichens „in der Werbung“ als Benutzung definiert ist, hängt der Unterlassungsanspruch des Markeninhabers nicht vom inhaltlichen Kontext der markenrechtsverletzenden Werbemaßnahmen ab. Veröff ÖBl 2020/67, 226 (Terlitza); MR 2020/103 Entscheidungstexte 133 R 132/19p Entscheidungstext OLG Wien 21.01.2020 133 R 132/19p ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z5
Rechtssatz: Da die Verwendung eines Zeichens "in der Werbung" als Benutzung definiert ist, hängt der Unterlassungsanspruch des Markeninhabers nicht vom inhaltlichen Kontext der markenrechtsverletzenden Werbemaßnahmen ab. Entscheidungstexte 133 R 132/19p Entscheidungstext OLG Wien 21.01.2019 133 R 132/19p European Case L... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben über das Internet unter anderem Aloe-Vera-Produkte und Parfums. Die Beklagte vertreibt unter anderem einen „Herrenduft“ mit der Bezeichnung „Jungle Man“ (Eau de Parfum). Sie bewirbt dieses Produkt im Internet und auch in einer Broschüre unter Verwendung des Kennzeichens Für die P***** AG ***** sind unter anderem die internationalen Marken IR503771 (seit 10. Juni 1986) und IR582886 (seit 22. Juli 1991) geschützt. Der Schutzbereich bezieht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der zu IR 608.499 registrierten Wortmarke „DIESEL“ und der zu IR 608.500 registrierten Wortbildmarke mit dem Wortbestandteil „Diesel“. In den Schutzbereich der Marken fallen unter anderem Uhren. Mit Bescheid vom 12. Juli 2004 bewilligte das Zollamt Villach der Klägerin nach Art 5 der VO (EG) Nr 1383/2003 (ProduktpiraterieVO) ein Tätigwerden der Zollbehörden bei Auffinden von „rechtsverletzenden Waren“. Diese Bewilligung wurde mehrfach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hatte sich Ende der 1980er Jahre mit anderen Bergbahnen und Tourismusverbänden zu einem Schikartenverbund und später auch zu einer Werbegemeinschaft zusammengeschlossen. Diesem als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten Zusammenschluss gehören inzwischen weitere Regionen an, er tritt jetzt unter der Bezeichnung „Ski Amadé“ auf. Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke Nr 121851 „AMADÉ“ unter anderem in den Klassen 39 (Dienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft nach US-amerikanischem Recht mit Sitz in Kalifornien, USA. Sie verleiht seit 1929 jährlich in Los Angeles in mehreren Kategorien die Auszeichnungen „Academy Awards”, symbolisiert durch als „Oscar” bekannte Statuetten, für herausragende Leistungen in der Filmbranche. Die Verleihungszeremonie in Form einer Galaveranstaltung wird weltweit - in Österreich seit 1969 - übertragen. Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marke: Österreich... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin und die Zweitklägerin Sublizenznehmerin des - im Folgenden als „Streitpatent" bezeichneten - europäischen Patents EP 334 429 (in Österreich E 82 498). Die Parteien streiten über den Eingriff der Beklagten in folgende Ansprüche des Patents: Anspruch 1: die Verwendung einer durch eine chemische Formel („Formel [I]") definierten Verbindung (l-Nebivolol) zur Potenzierung der Wirkung von blutdrucksenkenden Medikamenten mit... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin und die Zweitklägerin Sublizenznehmerin des - im Folgenden als „Streitpatent" bezeichneten - europäischen Patents EP 334 429 (in Österreich E 82 498). Die Parteien streiten über den Eingriff der Beklagten in die Ansprüche 4, 6 und 7 des Patents: Das Streitpatent enthält als Anspruch 1 einen unabhängigen Verwendungsanspruch, und zwar betreffend die Verwendung einer durch eine chemische Formel („Formel [I]") definierten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Justizwachebeamter. Er betätigt sich in der Personalvertretung und in der Gewerkschaft; insbesondere ist er Vorsitzender des Fachausschusses bei der Vollzugsdirektion für den Sprengel des Oberlandesgerichts *****. Seit dem Frühsommer 2007 betrieb er unter der Domain „justizwache.at" einen Internetauftritt, in dem er sich kritisch mit Maßnahmen der (damaligen) Ressortleitung im Bereich des Strafvollzugs auseinandersetzte. Seinen Dienstgeber hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist auf dem Gebiet der Gebäudetrockenlegung/Mauertrockenlegung tätig. Sie tritt unter dem Firmenschlagwort „Aquapol" auf, das mit dem Wortbestandteil einer für sie registrierten Gemeinschaftsmarke übereinstimmt, und ist Berechtigte der Domain www.aquapol.at. Sie bewirbt das von ihr angewendete Verfahren („Gravomagnetokinese") als innovative umweltfreundliche Technologie. Dabei werde unter Nutzung von „Erdenergie" ein „gravomagnetisches" Feld erzeu... mehr lesen...
Norm: MSchG §10aEWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 Art5 Abs2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litc
Rechtssatz: Da das Gesetz die Ausfuhr ausdrücklich als rechtsverletzende Benutzung nennt, kommt es im Rahmen des Verletzungstatbestands nicht darauf an, dass bei reiner Exportware eine inländische Verletzungsgefahr deshalb ausgeschlossen sein könnte, weil die Ware überhaupt nicht a... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 89/104/EWG - Markenrichtlinie 389L0104 Art5 Abs1EG Amsterdam Art234MSchG §10MSchG §10a
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art 5 Abs 1 der Ersten Richtlinie89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl 1989, L 40, S 1; in der Folge: Richtlinie 89/104) da... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a
Rechtssatz: Ob der Verwender subjektiv die betriebliche Herkunft bezeichnen wollte oder mit einem solchen Verständnis rechnete, ist für die Beurteilung des kennzeichenmäßigen Gebrauchs bedeutungslos. Entscheidungstexte 17 Ob 1/08h Entscheidungstext OGH 08.04.2008 17 Ob 1/08h European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...