RS OGH 2021/7/7 33R11/21m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.2021
beobachten
merken

Norm

MSchG §10a
  1. MSchG § 10a heute
  2. MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992

Rechtssatz

Der Umstand, dass Publikationen in englischer Sprache vorliegen, schließt nicht aus, dass die entsprechenden Druckwerke auch in Österreich verbreitet wurden. Soweit Druckwerke in deutscher Sprache vorliegen, liegt die Vermutung nahe, dass sich die Verbreitung nicht nur auf Deutschland, sondern auf den ganzen deutschsprachigen Raum bezieht, dem auch Österreich angehört.

Anmerkung

Veröff ÖBl 2023/25, 80 (A. Stadler/Krickl)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0001017

Im RIS seit

27.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten