Norm: MSchG §10a Z3 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz:
Unmittelbarer Täter eines Markenrechtseingriffs im Sinn des § 10a Z 3 MSchG ist, wer für den zur Beschlagnahme führenden Importvorgang (mit-)verantwortlich ist. S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Marke Nr. 44.667 FIRN mit Priorität vom 4. 10. 1960. Die Marke genießt Schutz in den Warenklassen 5 und 30. Unter dieser Bezeichnung werden seit vielen Jahren die "Firn-Bonbons", nämlich Pfefferminzlutschzuckerl mit Schokofüllung, angeboten. In früheren Jahren wurde das Produkt - wie auch das Bonbon "Arosa", das nicht mehr hergestellt wird - intensiv im Fernsehen beworben. Seit Übernahme der Marke durch die Firma... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Wort-Bildmarke "LUMINA", welche in Österreich unter der Registernummer 205134 (mit Priorität 3. 4. 2002) - nicht färbig - eingetragen ist. Sie hat folgendes Aussehen: Die Marke der Klägerin ist ua für die Warenklasse 11, nämlich Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen, eingetragen. Die Klägerin verwendet ihre Marke im geschäftlichen Verkehr zumindest sei... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz:
Wesentlich für den Begriff der "Ausfuhr" ist das Erfordernis der (zumindest vorübergehenden) physischen Anwesenheit der Ware in jenem Staat (Österreich), aus dem die... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marken: Österreichische Wortbildmarke Nr 74234, Beginn der Schutzdauer 26. 4. 1973; Österreichische Bildmarke Nr 176/258, Beginn der Schutzdauer 22. 6. 1998; Österreichische Bildmarke Nr 176108, Beginn der Schutzdauer 16. 6. 1998; Österreichische Wortbildmarke Nr 161022, Beginn der Schutzdauer 16. 11. 1995; Gemeinschaftsmarke Nr 218446, Beginn der Schutzdauer 10. 11. 1998. Zigaretten mit der Bezeichnung "Rothmans" werden von Rothman... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die mit Waren aller Art handelt, hat durch einen 1998/1999 abgewickelten An- und Verkauf von Uhren einen Vermögensschaden erlitten, der daraus resultiert, dass in Markenschutzrechte des japanischen Unternehmens C***** eingegriffen wurde und die Klägerin im Regressweg Schadenersatzansprüche ihrer (Sub-)Abnehmer abdecken musste. Die Uhren waren echten C*****-Uhren nachgeahmt und trugen die seit September 1996 im Markenregister des Österreichischen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt Verlagsgeschäfte; sie ist Herausgeberin und Medieninhaberin von "Polzer's Festspielmagazin" anlässlich der Salzburger Festspiele 2003. Die Beklagten haben zum selben Anlass gemeinsam das "FestspielMagazin 2003" erstellt. Die Klägerin ist Inhaberin einer Wort-Bildmarke mit dem Wortteil "POLZER's Festspiel magazin" mit Priorität 14. 10. 2002 und der Wortmarke "Polzer's Festspiel magazin" mit Priorität 8. 11. 2002 jeweils für die Klasse 16 (Druckerei... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2 MSchG §10a Z1 MSchG §10a Z2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geände... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin gibt als Nachfolgeunternehmen der Österreichischen Staatsdruckerei den Österreichischen Amtskalender heraus, der im September 2000 in einer Auflage von 6.000 Stück als 68. Jahrgang des Amtskalenders und 124. Jahrgang des Niederösterreichischen Amtskalenders erschien. Dieses "Lexikon der Behörden und Institutionen" enthält über 250.000 Personen in 25.000 Behörden, Ämtern, Kammern, Standes- und Interessenvertretungen, gegliedert nach Bund, Bundeslän... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2 MSchG §10a Z1 MSchG §10a Z2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geände... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2 MSchG §10a Z1 MSchG §10a Z2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geände... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Zeichen wird kennzeichenmäßig gebraucht, wenn im geschäftlichen Verkehr eine wörtliche oder bildliche Bezeichnung zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung oder in Beziehung auf sie so gebraucht wird, dass der unbefangene Durchschnittsabnehmer annimmt oder annehmen kann, das Zeichen diene der Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung von gleichen oder gleichartigen Waren (Dienstleistunge... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z2 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Internetadressen besitzen als Adressen von Websites oder E-Mails eine kennzeichnende Funktion. Die Zurverfügungstellung der Domain als E-Mail-Adresse von Kunden ist... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1991 gegründete Erstklägerin führt seit Jänner 1999 in ihrer Firma das Wort "INET". Sie ist auch Inhaberin der für die Klassen 35, 38 und 42 eingetragenen Wortmarke INET, deren Schutzdauer mit 20. 12. 2000 begann. Die am 24. 3. 2000 im Firmenbuch eingetragene Zweitklägerin tritt seit ihrer Gründung im geschäftlichen Verkehr unter dem Firmenschlagwort INET auf. Die Erstklägerin hat der Zweitklägerin die Wortmarke INET zur Nutzung überlassen. Der Beklagte be... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z2 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Internetadressen besitzen als Adressen von Websites oder E-Mails eine kennzeichnende Funktion. Die Zurverfügungstellung der Domain als E-Mail-Adresse von Kunden ist... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei "Z*****“ *****, vertreten durch Dr. Rudolf Zitta und Dr. Harald Schwendinger, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. T*... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei "Z*****“ ***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Rudolf Zitta und Dr. Harald Schwendinger, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die bekl... mehr lesen...
Norm: MSchG §10 Abs1 Z2 MSchG §10a MSchG §33aMSchG §29a Abs1 MSchG §30 Abs1 Z2 MSchG § 10 heute MSchG § 10 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 10 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z3PatG 1970 §22 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Der Begriff des "Inverkehrbringens" ist nicht eingeengt auf Veräußerungen an Inländer, sondern wird - seinem Wortsinn entsprechend - auch in der Rechtss... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z3PatG 1970 §22 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Der Begriff des "Inverkehrbringens" ist nicht eingeengt auf Veräußerungen an Inländer, sondern wird - seinem Wortsinn entsprechend - auch in der Rechtss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein führendes und bekanntes Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Kalkprodukten, Düngemitteln, Mineralprodukten und Futterphosphaten. Ihre Firma - Dullinger GmbH - leitet sich vom Familiennamen eines ihrer Gesellschafter ab. Der Beklagte ist Inhaber der Firma G*****. In dieser Eigenschaft traf er am 6. 9. 1999 mit Stefan Dullinger als "Inhaber der Firma Dullinger Stefan KEG" folgende Vereinbarung: "Einverständniserklärun... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben ihren Sitz in Deutschland. Die Klägerin ist Inhaberin der international registrierten Wortmarke BOSS, die mit Priorität vom 7. 12. 1979 auch für das Gebiet der Republik Österreich geschützt ist. Die Marke ist für Waren der Warenklasse 25 (ua Herren-, Damen- und Kinderbekleidung) eingetragen. Die Klägerin erzeugt und vertreibt unter der Marke BOSS seit vielen Jahren Herrenbekleidung; Damenbekleidung vertreibt sie erst seit dem Jahr 2000. Sie ha... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z2 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Unter "Anbieten" ist jede Handlung zu verstehen, die anregen soll, die Ware zur
Begründung: eigener Verfügungsgewalt oder zur Benutzung zu erwerben. ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z2 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Eine Ware wird unter einem Zeichen "angeboten", wenn im Internet ein Website aufgesucht werden kann, auf der die Ware ein einer dem Zeichen verwechselbar ähnlichen A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortbildmarke Nr 182460: Die Klägerin hat ihre Wortbildmarke am 3. 5. 1999 auch in Venezuela angemeldet. Sie vertreibt unter dieser Marke ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk (Energy Drink), das in Österreich einen sehr hohen Bekanntheitsgrad hat. Das Getränk wird vor allem in Dosen zu 250 ml abgefüllt. Die Dosen sind in den Farben Blau, Silber, Rot und Gold gehalten, wobei die Vorderseite - entsprechend d... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z2 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Unter "Anbieten" ist jede Handlung zu verstehen, die anregen soll, die Ware zur
Begründung: eigener Verfügungsgewalt oder zur Benutzung zu erwerben. ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10a Z2 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz: Eine Ware wird unter einem Zeichen "angeboten", wenn im Internet ein Website aufgesucht werden kann, auf der die Ware ein einer dem Zeichen verwechselbar ähnlichen A... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 C MSchG §10a Z2 ABGB § 43 heute ABGB § 43 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 C MSchG §10a Z2 ABGB § 43 heute ABGB § 43 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MSchG § 10a heute MSchG § 10a gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992 ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Inhaber der Domains "rechnungshof.com", "rechnungshof.net" und "rechnungshof.org". Unter der Domain "rechnungshof.com" unterhält er eine Website mit folgendem Inhalt: "Rechnungshof - Insider Hier lesen und hören Sie demnächst alle Insider-Informationen des Österreichischen Rechnungshofes - von einer Person, die vieles weiß und alles sagt, außer ihren Namen. Sollten Sie weitere Informationen zum Thema Rechnungshof hier einbringen wollen, sende... mehr lesen...