Norm
MSchG §10a Z2Rechtssatz
Das Vorliegen einer Markenverletzung durch Werbung im Internet setzt einen über die bloße Abrufbarkeit einer Website hinausgehenden Inlandsbezug voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127999Im RIS seit
03.09.2012Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025