Die Wiener Linien GmbH & Co KG (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren zur Vergabe des Betriebes zweier Autobuslinien. Es handelt sich um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages im Oberschwellenbereich nach den vergaberechtlichen Bestimmungen für Sektorenauftraggeber. Die Kundmachung des Vergabeverfahrens ist ordnungsgemäß erfolgt. Der Zuschlag soll auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt werden. Das Angebotsende war der 16.7.2013. Neben anderen B... mehr lesen...
Die Stadt Wien -Wiener Wohnen (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, nämlich zur Prüfung und Dichtstellung von Niederdruck-Gasanlagen in den von ihr verwalteten Wohnhausanlagen in allen Wiener Bezirken. Die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ist sowohl im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 22.12.2012, Zl. 2012/S247-407746 als auch auf der Website der Antragsgegnerin ordnungsgemäß erfolgt. Der Zu... mehr lesen...
Die Stadt Wien -Wiener Wohnen (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, nämlich zur Prüfung und Dichtstellung von Niederdruck-Gasanlagen in den von ihr verwalteten Wohnhausanlagen in allen Wiener Bezirken. Die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ist sowohl im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 22.12.2012, Zl. 2012/S247-407746 als auch auf der Website der Antragsgegnerin ordnungsgemäß erfolgt. Der Zu... mehr lesen...
Die Stadt Wien -Wiener Wohnen (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages, nämlich zur Prüfung und Dichtstellung von Niederdruck-Gasanlagen in den von ihr verwalteten Wohnhausanlagen in allen Wiener Bezirken. Die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ist sowohl im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 22.12.2012, Zl. 2012/S247-407746 als auch auf der Website der Antragsgegnerin ordnungsgemäß erfolgt. Der Zu... mehr lesen...
Die Stadt Wien - Wiener Krankenanstaltenverbund, vertreten durch das Geriatriezentrum am Wienerwald (im Folgenden Antragsgegnerin genannt), führt ein nicht offenes Verfahren im Unterschwellenbereich zur Vergabe eines Bauauftrages, nämlich zur Durchführung anfallender Kanalbauarbeiten. Das Ende der Angebotsfrist war der 2.11.2011, 10.00 Uhr. Alternativangebote waren neben ausschreibungsgemäßen Angeboten zugelassen, Änderungsangebote jedoch nicht. Der Zuschlag sollte auf das Angebot mit dem n... mehr lesen...
Die Stadt Wien, Wiener Krankenanstaltenverbund, (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 25 Abs. 7 BVergG 2006 mit einem einzigen Unternehmer. Vergeben werden soll eine Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen, nämlich die Unterstützung und Beratung des Direktors der Teilunternehmung - Geriatriezentren und Pflegewohnhäuser der Stadt Wien mit sozialmedizinis... mehr lesen...
Die Stadt Wien - Wiener Krankenanstaltenverbund, vertreten durch das Geriatriezentrum Wienerwald (im folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein nicht offenes Verfahren im Unterschwellenbereich zur Vergabe eines Bauauftrages, nämlich zur Durchführung von Kanalarbeiten im Geriatriezentrum Wienerwald. Das Ende der Angebotsfrist war der 2.11.2011, 10.00 Uhr. Alternativangebote waren neben ausschreibungsgemäßen Angeboten zugelassen, Änderungsangebote jedoch nicht. Der Zuschlag soll auf das Ang... mehr lesen...
1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien und Gang des Verfahrens Die A*** vertreten durch Y***, Rechtsanwalt, in der Folge Antragstellerin genannt, stellte am 7. November 2012 neben dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Anträgen auf Gebührenersatz gemäß § 319 BVergG und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Antrag auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung. Sie erachtet sich in ihren Rechten auf eine ausreichende Begründung: der Widerrufsentsch... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §139 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Auftrag auch tatsächlich zu vergeben. Der Widerruf muss nicht auf schwerwiegenden Gründen basieren. Auch ein Widerruf wegen eines Fehlers des Auftraggebers ist möglich. Der Auftraggeber ist also n... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 19.10.2012 wurde der Antragstellerin folgende Widerrufsentscheidung bekannt gegeben: "Betreff: Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Neugestaltung des Nationalratssaales des österreichischen Parlaments im Anschluss an den von der Bundesimmobiliengesellschaft im Jahr 2008 durchgeführten Wettbewerb; Mitteilung der Widerrufsentscheidung gem. § 138 BVergG 2006 "
Betreff: Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Generalplanerleistungen für d... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §138 BVergG 2006 §139 BVergG 2006 § 138 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: Rechtliche Fehler in den Ausschreibungsunterlage... mehr lesen...
Die Stadt Wien - Wiener Wohnen (im folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren im Unterschwellenbereich zur Vergabe eines Bauauftrages im Zuge der thermischen Sanierung der Wohnhausanlage in Wien 16, Thaliastraße 113, Heindlgasse 7-9, Sulmgasse 22-24. Im Zuge dieser Sanierung soll eine Wärmedämmfassade aufgebracht werden, eine Dämmung der Kellerdecke erfolgen, Arbeiten in den Außenanlagen und Dämmungen der obersten Geschoßdecke durchgeführt werden. Die Kundmachung dieses Ve... mehr lesen...
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs “Sanierung und Erweiterung BG/BRG/BORG und Bundesschülerheim am Standort Eisenstadt, Kurzwiesenweg 1 (Schule), Bürgerspitalgasse 3 (Schülerheim) - Wettbewerb zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten mit anschließendem Verhandlungs-verfahren für die Vergabe von Generalplanerleistungen“ wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften im Dezember 2009 veröffentlicht. Als Ausloberin/Auftraggeberin tritt die Bundesimmobiliengesel... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §138 BVergG 2006 §139 BVergG 2006 § 138 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: Mit dem Widerruf der Ausschreibung ist das Vergab... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §139 BVergG 2006 §312 Abs2 Z2 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 312 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 312 gültig von 01.04.2012 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §139 BVergG 2006 §321 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 321 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 321 gültig von 01.04.2012 bis 31.12.2013 zu... mehr lesen...
BESCHEID Der Vergabekontrollsenat des Landes Wien hat durch den Vorsitzenden *** und die Mitglieder *** über den Antrag der *** GmbH, ***, vertreten durch Dr. Roland Katary, Rechtsanwalt in Wien, auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und Erlassung einer einstweiliger Verfügung betreffend die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Evaluation von Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung in Wien, „Ausschreibung Evaluation Wohnplätze" – GZFSW – 716/2008, durch di... mehr lesen...
Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin stellte am 21. April 2008, beim BVA eingelangt am 22. April 2008, die im Spruch: ersichtlichen Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Der Auftraggeber habe die Widerrufsentscheidung damit begründet, dass nach Ausscheiden von Angeboten gemäß § 269 BVergG nur ein Angebot verblieben sei. Tatsächlich sei jedoch weder das Angebot der B*** noch jenes der A... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §138 BVergG 2006 §139 BVergG 2006 §278 BVergG 2006 § 138 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 278 gültig von 0... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §139 BVergG 2006 §254 Abs1 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 254 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz:
Im Verhandlungsverfahren darf der Auftragge... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §138 BVergG 2006 §139 BVergG 2006 § 138 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 139 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz:
Der Widerruf eines Vergabeverfahrens ist nicht ... mehr lesen...