RS Verg 2008/6/3 N/0049-BVA/12/2008-23

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.2008
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Rechtssatz

Im Verhandlungsverfahren darf der Auftraggeber mit dem Bieter oder den Bietern über den gesamten Leistungsinhalt verhandeln, wobei die Grenze des Verhandlungsspielraumes der jeweilige Auftragsgegenstand ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verhandlungsverfahren, Leistungsgegenstand;

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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