Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung einer Arbeitserlaubnis gemäß § 14e Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) keine Folge gegeben. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Beschwerdeführer nicht über den nach dieser Bestimmung erforderlichen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verfüge. Die vom Beschwerdeführer ins Treffen gefü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 idF 2005/I/101;AuslBG §14e Abs1 idF 2005/I/101;AuslBG §4 Abs3 Z7;B-VG Art7 Abs1;NAG 2005 §81 Abs2;NAGDV 2005;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/09/0025 E 9. November 2009 RS 2 Stammrechtssatz Wie sich aus den Gesetzesmaterial... mehr lesen...
Mit dem am 2. Oktober 2007 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eingebrachten Antrag beantragte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Serbiens, die Verlängerung seiner bis zum 6. Oktober 2007 gültigen Arbeitserlaubnis nach § 14e AuslBG. Mit dem am 2. Oktober 2007 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eingebrachten Antrag beantragte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Serbiens, die Verlängerung seiner bis zum 6. Oktober 2007 gül... mehr lesen...
Mit dem am 20. August 2007 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eingebrachten Antrag beantragte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, die Verlängerung seiner bis zum 24. August 2007 gültigen Arbeitserlaubnis nach § 14e AuslBG. Mit dem am 20. August 2007 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eingebrachten Antrag beantragte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, die Verlängerung seiner bis zum 24. August 2007... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a Abs1 idF 2005/I/101; AuslBG §14e Abs1 idF 2005/I/101; AuslBG §4 Abs3 Z7; B-VG Art7 Abs1;NAG 2005 §81 Abs2;NAGDV 2005;VwRallg; AuslBG § 14a gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2013 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AsylG 1997 §19; AuslBG §14e Abs1 idF 2005/I/101;FrG 1997;NAG 2005;VwRallg; AuslBG § 14e gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2013 AuslBG § 14e gültig von 01.10.1990 bis 31.12.2005 zuletzt ge... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Juni 2007 beantragte die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Ukraine, die Verlängerung ihrer für den Zeitraum vom 24. Juni 2005 bis 23. Juni 2007 ausgestellten Arbeitserlaubnis. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 9. Juli 2007 wurde dieser Antrag gemäß § 14e Ausländerbeschäftigungsgesetz abgelehnt. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 9. Juli 2007 wurde dieser Antrag gemäß P... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14e Abs1; AVG §45 Abs3; AVG §68 Abs1;FrG 1997 §10 Abs1 Z1;FrG 1997 §107 Abs1 Z1;FrG 1997 §16 Abs2;NAG 2005 §24 idF 2005/I/157;NAG 2005 §25; VwGG §30 Abs2; VwGG §42 Abs2 Z1; VwGG §63 Abs1; AuslBG § 14e gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013 aufgehoben durch ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Mazedonien, beantragte mit Eingabe vom 12. Januar 2007 die Verlängerung seiner bis zu diesem Tag gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 16. Januar 2007 im Wesentlichen aus dem Grunde abgewiesen, weil der Beschwerdeführer nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels nach dem Fremdengesetz oder dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) sei. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Mazedonien, beantragte mit Eingabe vom 12. Januar 2007 die Verlängerung seiner bis zu diesem Tag gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 16. Januar 2007 im Wesentlichen aus dem Grunde abgewiesen, weil der Beschwerdeführer nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels nach dem Fremdengesetz oder dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) sei. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 3. Jänner 2007 beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung seiner vom 4. Jänner 2005 bis 3. Jänner 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 9. Jänner 2007 wurde dieser Antrag gemäß § 14e Ausländerbeschäftigungsgesetz abgelehnt. In der Begründung: dieses Bescheides wurde darauf verwiesen, dass nach der zitierten Bestimmung die Arbeitserlaubnis nur verlängert werden könne, wenn der Antragsteller i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin war über ihren Antrag vom 29. September 2004 für die Zeit vom 15. Oktober 2004 bis 14. Oktober 2006 gemäß § 14e AuslBG eine Arbeitserlaubnis ausgestellt worden. Mit Eingabe vom 10. Oktober 2006 - und damit rechtzeitig - beantragte die Beschwerdeführerin die Verlängerung dieser Arbeitserlaubnis. Der Beschwerdeführerin war über ihren Antrag vom 29. September 2004 für die Zeit vom 15. Oktober 2004 bis 14. Oktober 2006 gemäß Paragraph 14 e, AuslBG eine Arbeitserlau... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14e Abs1 idF 2005/I/101;NAG 2005 §24 Abs2;VwRallg; AuslBG § 14e gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2013 AuslBG § 14e gültig von 01.10.1990 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seiner vom 13. Dezember 2005 bis zum 12. Dezember 2007 ausgestellten Arbeiterlaubnis gemäß § 14e Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) keine Folge gegeben. Im angefochtenen Bescheid wird festgestellt, dass der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der gültigen Arbeitserlaubnis gestellt worden ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung ihrer bis zum 13. Februar 2007 ausgestellten Arbeiterlaubnis gemäß § 14e Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) keine Folge gegeben. Im angefochtenen Bescheid wird festgestellt, dass der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der bis zum 13. Februar 2007 gültigen Arbeitserlaubnis gestellt worden ist... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Mazedonien, beantragte die Verlängerung seiner bis 1. Mai 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. November 2007 ua. deshalb abgewiesen, weil der Beschwerdeführer nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) nicht rechtmäß... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Mazedonien, beantragte die Verlängerung seiner bis 1. Mai 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. November 2007 ua. deshalb abgewiesen, weil der Beschwerdeführer nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) nicht rechtmäß... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Mazedonien, beantragte die Verlängerung seiner bis 1. Mai 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. November 2007 ua. deshalb abgewiesen, weil der Beschwerdeführer nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) nicht rechtmäß... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bangladesh, beantragte die Verlängerung seiner bis 16. Oktober 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. November 2007 ua. deshalb abgewiesen, weil für den Beschwerdeführer kein "entsprechender Aufenthaltstitel nach dem Niederlas... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bangladesh, beantragte die Verlängerung seiner bis 16. Oktober 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. November 2007 ua. deshalb abgewiesen, weil für den Beschwerdeführer kein "entsprechender Aufenthaltstitel nach dem Niederlas... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Bangladesh, beantragte die Verlängerung seiner bis 16. Oktober 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. November 2007 ua. deshalb abgewiesen, weil für den Beschwerdeführer kein "entsprechender Aufenthaltstitel nach dem Niederlas... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Die Beschwerdeführerin beantragte am 25. Juli 2007 die Verlängerung ihrer bis 28. Juli 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. September 2007 abgewiesen, weil die Beschwerdeführerin in Österreich nie "rechtmäßig niedergelassen" gewesen sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Die Beschwerdeführerin beantragte am 25. Juli 2007 die Verlängerung ihrer bis 28. Juli 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. September 2007 abgewiesen, weil die Beschwerdeführerin in Österreich nie "rechtmäßig niedergelassen" gewesen sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Die Beschwerdeführerin beantragte am 25. Juli 2007 die Verlängerung ihrer bis 28. Juli 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. September 2007 abgewiesen, weil die Beschwerdeführerin in Österreich nie "rechtmäßig niedergelassen" gewesen sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seiner bis zum 2. Juni 2007 ausgestellten Arbeitserlaubnis gemäß § 14e Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) keine Folge gegeben. Im angefochtenen Bescheid wird festgestellt, dass der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der bis zum 22. Juni 2007 gültigen Arbeitserlaubnis gestellt worden ist. Mit ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seiner bis zum 15. Oktober 2006 ausgestellten Arbeitserlaubnis gemäß § 14e Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) keine Folge gegeben. Aus dem von der belangtren Behörde unbestrittenen Beschwerdevorbringen ist zu schließen, dass der Verlängerungsantrag vor Ablauf der bis zum 15. Oktober 2006 gültigen Arb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 2006 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Juni 2006 auf Verlängerung der ihm vom 22. Juni 2004 bis 21. Juni 2006 (Anmerkung: die im angefochtenen Bescheid und in der Gegenschrift enthaltenen anderen Daten stimmen mit der vom Beschwerdeführer vorgelegten Urkunde vom 22. Juni 2004 nicht überein, sie beruhen offenbar auf Schreibfehlern) erteilten Arbeitserlaubnis abgewiesen. In der Begründung: des an... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Juli 2006 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Juni 2006 auf Verlängerung der ihm vom 22. Juni 2004 bis 21. Juni 2006 (Anmerkung: die im angefochtenen Bescheid und in der Gegenschrift enthaltenen anderen Daten stimmen mit der vom Beschwerdeführer vorgelegten Urkunde vom 22. Juni 2004 nicht überein, sie beruhen offenbar auf Schreibfehlern) erteilten Arbeitserlaubnis abgewiesen. In der Begründung: des an... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14e Abs1 Z2 idF 2005/I/101;NAG 2005 §2 Abs3;NAG 2005 §24 Abs2 idF 2005/I/157;NAG 2005 §24 Abs2;NAG 2005 §25 Abs2;NAG 2005 §8 Abs1 Z5;NAG 2005 §81 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Der Ausländer hat den Antrag auf Verlängerung seiner bis 21.6.2006 gültigen Arbeitserlaubni... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14e Abs1 Z2 idF 2005/I/101;NAG 2005 §2 Abs3;NAG 2005 §24 Abs2 idF 2005/I/157;NAG 2005 §24 Abs2;NAG 2005 §25 Abs2;NAG 2005 §8 Abs1 Z5;NAG 2005 §81 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Der Ausländer hat den Antrag auf Verlängerung seiner bis 21.6.2006 gültigen Arbeitserlaubni... mehr lesen...